So pfuschen die Nachrichtenleute und die Journalisten …
(Red.) Mittlerweile ist es bekannt: Verschiedene Schweizer Bundesverwaltungsstellen und Medien versuchen, Ralph Bosshard zu diffamieren und ihn so als freien Informanten und Publizisten zum Schweigen zu bringen. Hier hat Ralph Bosshard, den wir persönlich kennen, er schreibt ja auch regelmäßig für Globalbridge, die Gelegenheit, seine eigene Geschichte zu erzählen und die Vorwürfe, die gegen ihn in der Schweiz erhoben wurden und werden – zum Teil mit personellen Verwechslungen! – zu entkräften. (cm)
In den Jahren 2014 bis 2017 war ich als militärischer Sonderberater des Schweizer Botschafters bei der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit OSZE eingesetzt. Von 2017 bis 2020 arbeitete ich als Mitarbeiter der Hochrangigen Planungsgruppe der OSZE oftmals direkt für den Generalsekretär OSZE, Botschafter Thomas Greminger. Eine meiner Aufgaben bestand darin, besonders schwerwiegende Verstöße gegen den Minsker Waffenstillstand in der Ukraine zu untersuchen, sowie Fälle, in welchen das Personal der OSZE Sonderbeobachtungsmission in der Ukraine bedroht oder direkt gefährdet wurde. Dabei kamen manchmal unangenehme Wahrheiten ans Tageslicht: Die ukrainischen Regierungstruppen hatten auch ihren Anteil an Waffenstillstandsverletzungen, Drohungen, Behinderungen und in ein paar Fällen wären auch Ermittlungen wegen Verdachts auf Kriegsverbrechen gerechtfertigt gewesen. Deshalb reiste ich oft und lange in der Ostukraine umher: Kramatorsk, Severodonetsk, Donetsk, Stanytsia Luhanska, Mariupol und all die Hotspots, die dem Publikum seit 2022 bekannt sind. Ferner nahm ich einige Male an Inspektionen der Waffenruhe in Berg-Karabach teil.
Ein Fundamentalist in Sachen Kriegs-Völkerrecht bin ich nicht, auch die irischen, österreichischen und moldawischen Kollegen nicht, mit denen ich oft unterwegs war. Gerade die Iren, die allesamt im Südlibanon gedient hatten, und die Österreicher wussten, dass Kommandanten manchmal Fehler machen und dass es nicht immer böser Wille ist, wenn Regeln und Gebräuche verletzt werden. Dass ein junger Wehrpflichtiger in tiefer Nacht auf der Wache 100 m vom gegnerischen Schützengraben entfernt einmal aus Nervosität sein Sturmgewehr-Magazin leert, kam öfters vor und wir haben nie eine Tragödie daraus gemacht. Manchmal war aber der böse Wille offensichtlich – auf allen Seiten, bei Russen bzw. Rebellen, Ukrainern, Aseri und Armeniern. Heute, wo man die Rollen von Gut und Böse eindeutig verteilen will, stört ein Zeitzeuge, sagte mir mein Anwalt, der mich in Sachen NZZ am Sonntag vertrat.
Zu dieser Entsendung kam es, weil ich in den Jahren 2013/2014 den Generalstabslehrgang der russischen Armee absolviert hatte. Die Abkommandierung erfolgte durch den damaligen Chef der Armee, Korpskommandant Blattmann. Bundesrat Ueli Maurer war informiert, er kennt mich noch heute.
Vor einiger Zeit habe ich meine Fiche vom Nachrichtendienst des Bundes einverlangt. Es vergingen mehrere Monate, bis der Dienst sich endlich bequemte, seiner gesetzlichen Pflicht nachzukommen und mir diese zuzusenden. Mir fiel schon auf der ersten Seite ein Fehler auf. Dort war geschrieben, ich sei als Verteidigungsattaché eingesetzt gewesen. Das war ich nie, sondern vielmehr militärischer Sonderberater. Das mag Außenstehenden als belanglos erscheinen, aber ein Bauunternehmer weiß in der Regel, ob er einen Mitarbeiter als Elektromonteur oder Sanitärinstallateur beschäftigt. Ein Militärberater hat insbesondere keine repräsentativen Pflichten, aber viele nachrichtendienstliche. Kopien meiner Berichte an den Botschafter und an den Generalsekretär gingen in der Regel an den damaligen Chef des Militärischen Nachrichtendiensts MND, Divisionär Alain Vuitel.
In den Jahren 2016 und 2017 hatte ich auf entsprechende Bitte hin zwei Artikel für die Allgemeine Schweizerische Militärzeitschrift ASMZ geschrieben (1). In der Fiche des NDB war aber ein Fehler drin. Und genau dieser Fehler tauchte vor einem Jahr in einem Artikel von Henry Habegger auf, in welchem er mich im Zusammenhang mit dem angeblichen Geheimnisverrat des Obersten A.F. erwähnte (2).
Habegger hatte mich vorher nicht kontaktiert, wie man es von einem seriösen Journalisten eigentlich erwarten würde. Keine Recherche, nichts dergleichen, gehört und gleich veröffentlicht. Den Obersten A.F. kannte und kenne ich gut, aber grundsätzlich hatten wir komplett verschiedene Aufgaben: er mehr im diplomatischen, ich im nachrichtendienstlichen Bereich.
Der zweite Fall betrifft diesen Obersten A.F. selbst. Ich weiß auch ziemlich genau, was in dem Dokument stand, das er im März 2023 der russischen Delegation in einem Café in Wien überließ. Es handelte sich um eine Sitzungsagenda für das Forum für Sicherheitskooperation der OSZE, des FSK (3). Dieses Forum trifft sich jeden Mittwoch um 10 Uhr in der Wiener Hofburg. Teilnehmer sind die Militärberater oder Verteidigungsattachés aller 57 Teilnehmerstaaten der OSZE. Dort werden beispielsweise große militärische Übungen besprochen, die geplant sind. Generell werden dort auch militärische Informationen ausgetauscht, welche für die Nachbarländer eines der OSZE-Teilnehmerstaaten von Bedeutung sind, oder gar für alle. Das Forum spielte eine große Rolle bei der Überwindung des Kalten Kriegs und könnte auch in Zukunft wieder eine gewisse Rolle spielen, wenn es darum geht, Zwischenfälle zu verhindern, die eskalieren könnten. Da braucht es besonnene Typen, keine Ideologen.
Die Themen, die an den Sitzungen des FSK besprochen werden sollen, werden jeweils drei Monate im Voraus festgelegt, weil man ja möchte, dass die Vertreter der Staaten vorbereitet zur Sitzung erscheinen. Deshalb wird die Sitzungsagenda vorher besprochen und von allen genehmigt, allenfalls werden Änderungswünsche noch angebracht. Der Auftrag von A.F. bestand darin, solch eine Sitzungsagenda, welche die bulgarische Delegation vorbereitet hatte, mit der russischen Delegation zu besprechen und sie zu einer Einwilligung zu bewegen. Das gelang ihm an jenem Treffen im März 2023 in besagtem Café in Wien. Die Sitzungsagenda wird, sobald genehmigt, allen Delegationen zugestellt. Weil die russische Delegation die letzte war, die einwilligen musste, überließ A.F. den Russen das Papier und beauftragte das Sekretariat anschließend, es zu verteilen. Wer daraus einen Geheimnisverrat konstruiert, zeigt, dass es ihm ausschließlich darum ging, A.F. anzuschwärzen. Bei diesem Treffen wurde A.F. vom ukrainischen Nachrichtendienst beobachtet, der darüber den deutschen Bundesnachrichtendienst in Kenntnis setzte, und dieser wiederum den Nachrichtendienst der Schweiz. Irgendjemand in Wien oder Bern beschloss, die Sache an die Presse weiterzuleiten, einerseits um A.F. zu schaden, andererseits um die Schweizer Präsidentschaft der OSZE unter Druck zu setzen, Kontakte mit der russischen Delegation zu beschränken.
Als das Thema der Sitzungsagenda offenbar zu wenig hergab, begann man in der Schweizer Vertretung in Wien und in Bern intern von einem anderen Dokument des Obersten A.F. zu sprechen: Vierteljährlich verfasste dieser eine Zusammenfassung der Statements, welche die Vertreter der NATO und Russlands in den Sitzungen des FSK in den drei Monaten zuvor abgegeben hatten (4). Die russische Delegation pflegt ihre Statements in russischer Sprache abzugeben, Oberst A.F. hörte sie sich jeweils in englischer oder deutscher Übersetzung an. Erfahrungsgemäß sind die Übersetzungen in militärischen Details manchmal etwas ungenau. Deshalb besprach Oberst A.F. seine Zusammenfassung der russischen Statements im September 2023 mit dem russischen Vertreter, um sicherzustellen, dass er dessen Erklärungen korrekt zusammenfasste. Da gibt es keine Geheimnisse zu verraten: Die Russen wissen, was sie gesagt haben. Intriganten aus der Schweizer Bundesverwaltung können sich immer auf Journalisten stützen, die sich für alles, was sogenannte Geheimdienste betrifft, interessieren und ungeprüft alles veröffentlichen, was von solchen Scharlatanen kommt. Auf so einen Scharlatan ist eine ganze Reihe von Journalisten hereingefallen, unter anderem die Wiener Korrespondentin der NZZ sowie auch zwei sogenannte „investigative Journalisten“, Zellweger und Horlacher vom Schweizer Fernsehen, und wieder dieser Henry Habegger.
Der dritte Fall ist die jüngste Fehlleistung von Stefanie Pauli in der NZZ am Sonntag, in welcher sie mir – Ralph Bosshard – Geheimnisverrat vorwarf (5). Die Redaktion der NZZ am Sonntag hat auf Intervention die Verwechslung mit dem Fall A.F. denn auch sofort zugegeben (6).
Auch Frau Pauli hat mich vorgängig übrigens nicht kontaktiert. Hätte sie das getan, hätte ich sie sofort auf die Verwechslung aufmerksam gemacht. Das wirft natürlich auch Fragen auf im Zusammenhang mit dem Medienpreis für angeblichen Qualitätsjournalismus, den sie im Jahr 2023 verliehen bekam. Es war aber nicht die erste Fehlleistung von Frau Pauli, die schon im November 2024 wegen übler Nachrede rechtskräftig verurteilt wurde (7).
Allen Fällen gemeinsam ist, dass ehrgeizige und etwas naive Journalisten mit keinerlei persönlicher Erfahrung im nachrichtendienstlichen Bereich von irgendwelchen Intriganten mit angeblichen „Geheimdienstinfos“ geködert werden, um irgendwelche Räuber-Geschichten zu publizieren (8). In allen drei Fällen stammen die intriganten Informanten aus dem Apparat, besonders aus der Armee und dem Nachrichtendienst der Schweiz. Diese Leute begehen damit Straftaten, mindestens Amtsgeheimnisverletzungen, wahrscheinlich aber auch üble Nachrede und Verleumdung. Solche sogenannten investigativen Journalisten beteiligen sich daran, motivieren vielleicht sogar zu solchen Straftaten und begehen selbst Persönlichkeitsverletzungen (9). In meinem persönlichen Fall hat das zur Kündigung durch meinen Arbeitgeber geführt (10). In meinem Zusammenhang hatte übrigens auch der ehemalige Chef der Armee, Thomas Süssli, seine Hand im Spiel (11).
Diese Leute sehen jedes Mal, wenn sie etwas hören, das ihnen nicht gefällt, russische Propaganda und merken dabei gar nicht, dass sie instrumentalisiert werden. Der Nachrichtendienst des Bundes schrieb ja in seinen Jahresberichten 2024 und 2025 überall dort, wo es nicht hingehört, dass die Schweiz ihn brauche (12). Und um das zu untermauern, erfindet man halt zur Not flugs einen Spionageskandal. Ich muss Ihnen, hochgeschätzte Leserinnen und Leser, allerdings berichten, dass zumindest die Leute vom Nachrichtendienst des russischen Generalstabs, mit denen ich jahrelang täglich zusammenarbeitete, sich nicht für die Schweizer Fußballstadion-Armee interessieren. Diese Aussage wird schmerzen im Bundeshaus-Ost in Bern und an der Papiermühlestrasse 20, wo der Militärische Nachrichtendienst MND und der Nachrichtendienst des Bundes NDB sitzen. Auch manchen Journalisten wird das zu hören weh tun in ihrer Paranoia. Wenn man solchen investigativen Journalismus haben will, muss man echt kompetente Leute damit beauftragen, sonst wird das nichts.
Anmerkungen:
- Siehe „Leistungsfähigkeit und Einsatzgrundsätze der russischen Armee“ in Allgemeine Schweizerische Militärzeitschrift 01/02/2017, S. 5 – 7 und Eugen Thomann: Einmal die Welt mit russischen Augen betrachten, in Allgemeine Schweizerische Militärzeitschrift 11/2016, S. 31, über einen Vortrag vor der Schweizerischen Offiziersgesellschaft der Artillerie (SOGART), im Beisein des damaligen Chefs der Armee, Korpskommandant Blattmann.
- Siehe Henry Habegger: In Wien tummeln sich Putins Spione und Zuträger – jetzt ermittelt die Militärjustiz gegen einen Schweizer Oberst, bei Aargauer Zeitung, 08.08.2025, online unter https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/armee-in-wien-tummeln-sich-putins-spione-und-zutraeger-jetzt-ermittelt-militaerjustiz-gegen-einen-schweizer-oberst-ld.2803396.
- Zum FSK siehe die Homepage der OSZE unter https://www.osce.org/forum-for-security-cooperation.
- Siehe Maj-Britt Horlacher, Conradin Zellweger: Suspendiert: Schweizer Oberst hat Infos an Russland weitergegeben, bei SRF, 08.08.2025, online unter https://www.srf.ch/news/schweiz/osze-delegation-in-wien-suspendiert-schweizer-oberst-hat-infos-an-russland-weitergegeben. Nastasja Hofmann: Schweizer Oberst soll Dokument an Russland gegeben haben, bei Blick, 08.08.2025, online unter https://www.blick.ch/politik/ermittlungen-laufen-schweizer-oberst-soll-dokument-an-russland-gegeben-haben-id21120505.html. Daniel Gerny, Ivo Mijnssen: Lieferte er vertrauliche Informationen an Russland? Die Militärjustiz ermittelt gegen einen hohen Schweizer Offizier, bei NZZ, 08.08.2025, online unter https://www.nzz.ch/schweiz/wollte-er-russland-zu-informanten-aus-der-schweiz-verhelfen-die-militaerjustiz-ermittelt-gegen-einen-vbs-kadermitarbeiter-ld.1896988. „Spionagekrimi in Wien – Oberst soll Russen Geheiminfos zugespielt haben“, bei Kronenzeitung, 10.08.2025, online unter https://www.krone.at/3865033. Vorsichtiger war Hr. Knellwolf von TA Media, der auf eine Publikation verzichtete, nachdem er abgeklärt hatte, was für Papiere effektiv übergeben worden waren.
- Siehe Stefanie Pauli: Der Bund kennt viele Top-Kader nicht wirklich, bei Neue Zürcher Zeitung am Sonntag, 29.03.2026, S. 11.
- Siehe das Korrigendum in der Neue Zürcher Zeitung am Sonntag, 12.04.2026, S. 12.
- Siehe Thomas Sennhauser: Dadvan Yousuf, SRF-Journalistinnen nach Klage von Krypto-Millionär verurteilt, bei 20Minuten, 11.11.2024. Vgl. Christoph Mörgeli: Das gab’s noch nie; Strafbefehl gegen zwei Journalistinnen des Schweizer Radio und Fernsehens SRF wegen übler Nachrede gegen den Krypto-Investor Dadvan Yousuf, bei Weltwoche.
- Siehe zur Führungskultur bei der NZZ Lukas Hässig: Angst-Regime bei der NZZ – alle schauen weg, bei Inside Paradeplatz, 23.03.2026, online unter https://insideparadeplatz.ch/2026/03/23/angst-regime-bei-nzz-greift-vr-ein/
- Üble Nachrede ist nach Art. 173 StGB ein Ehrverletzungsdelikt. Wer jemanden bei einem Dritten ehrverletzender Tatsachen beschuldigt oder verdächtigt, macht sich strafbar, sofern die Tatsachen nicht beweisbar wahr sind. Es droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bei öffentlicher Verbreitung. Verleumdung (Art. 174 StGB) ist gegeben, wenn der Täter weiß, dass der Vorwurf unrichtig ist. Auch sie ist mit Geldstrafe oder Gefängnis bedroht. Die Verletzung des Amtsgeheimnisses nach Art. 320 StGB ist ein Offizialdelikt, das ähnlich bestraft wird. Es betrifft Mitarbeiter von Behörden, die Informationen, die nicht allgemein zugänglich sind, weitergeben. Amtsmissbrauch ist in Art. 312 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Mitglieder von Behörden oder Beamte, die ihre Amtsgewalt missbrauchen, um sich oder einem anderen einen unrechtmäßigen Vorteil zu verschaffen oder einen Nachteil zuzufügen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
- Siehe Rafael Lutz: Wer die Neutralität verteidigt, verliert in Appenzell die Stelle, bei Weltwoche Nr. 34/25, S. 46. Vgl. Samuel Ryter: Teurer Rauswurf von Ex-Offizier; Appenzell Ausserrhoden stellte einen russlandaffinen Ex-Offizier ein und wird ihn nur per Vergleich wieder los, bei Appenzeller Zeitung, 07.02.2025, S. 17.
- Das zeigt ein Mail des renommierten österreichischen Kommentators und Bundesheer-Offiziers Oberst dG Markus Reisner an den Verfasser vom 21.08.2025.
- Siehe „Sicherheit Schweiz“, Nachrichtendienst des Bundes, online unter https://www.vbs.admin.ch/dam/de/sd-web/8az7kEQdYnbi/NDB_Lagebericht_2025_d.pdf.