Makalu, die armenische Kirche von Amberd (Foto Pixabay)

Höchste Zeit für Pragmatismus im Südkaukasus

Während die Augen der westlichen Welt auf die Ereignisse in der Ukraine gerichtet sind, besteht die seit Anfang Dezember bestehende Blockade des Laçin-Korridors zwischen Armenien und der von ethnischen Armeniern bewohnten Exklave Berg-Karabach weiterhin. Derzeit lassen aserbaidschanische „Demonstranten“ nur Fahrzeuge der russischen Peacekeeper und des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz IKRK passieren, welche die dringendsten Medikamente und ein Minimum an Lebensmitteln an die lokale Bevölkerung liefern.

Die Blockade des Laçin-Korridors ist möglicherweise Teil eines aserbaidschanischen Plans zur Vertreibung der armenischen Bevölkerung aus Berg-Karabach, die bereits im November 1991 begann, als Aserbaidschan die 1923 geschaffene Autonome Region Berg-Karabach (NKAO) auflöste, welche  von den sowjetischen Behörden geschaffen worden war, um die Existenz der armenischen Bevölkerung in der Region zu sichern.

Klare Worte aus Den Haag

Nachdem Armenien und Aserbaidschan im Zusammenhang mit der Blockade das Internationale Strafgericht (ICJ) in Den Haag angerufen hatten, erließ dieses am 7. Dezember 2022 eine provisorische Verfügung, damit der ungehinderte Verkehr von Personen, Fahrzeugen und Gütern durch den Laçin-Korridor in beiden Richtungen gewährleistet bleibt, und fällte am 22. Februar dieses Jahres in dieser Angelegenheit ein definitives Urteil (1).

In seiner provisorischen Weisung vom 7. Dezember 2022 forderte das Gericht Aserbaidschan auf, diejenigen Personen, die es im Zug des armenisch-aserbaidschanischen Kriegs im Herbst 2020 gefangen nahm und die sich immer noch in aserbaidschanischem Gewahrsam befinden, vor Gewalttaten zu schützen. Das Gericht sah es offensichtlich als erwiesen an, dass Aserbaidschan noch immer nicht alle armenischen Kriegsgefangenen aus dem Jahr 2020 freigelassen hat. Entsprechende armenische Vorwürfe sind also gerechtfertigt (2). Das Gericht sah sich auch veranlasst, die aserbaidschanischen Behörden zum Verzicht auf rassistische Erklärungen aufzufordern, welche den Hass zwischen den Völkern erneut entflammen könnten, sowie die Zerstörung armenischen Kulturguts zu unterlassen (3). Das Gericht verpflichtet Aserbaidschan, die Bewegungsfreiheit im Laçin-Korridor zu gewährleisten, was in der Praxis nichts anderes bedeutet, als dass die aserbaidschanischen Behörden die Demonstration aserbaidschanischer „Umwelt-Aktivisten“ im Laçin-Korridor aufzulösen haben, und zwar unabhängig davon, ob diese Demonstration, wie Armenien behauptet, durch Aserbaidschan orchestriert wurde oder nicht (4). Für eine angebliche Blockade der Gaslieferungen aus Aserbaidschan nach Berg-Karabach hingegen liegen gemäß dem ICJ nicht genügend Beweise vor. Das Gericht lehnte einen entsprechenden Antrag Armeniens ab. Ein Freispruch für Aserbaidschan ist das allerdings nicht.

Die Urteile des Internationalen Strafgerichts wären für UNO-Mitglieder eigentlich rechtlich verbindlich. Bislang ist aber nicht zu beobachten, dass das Urteil des ICJ einen Einfluss auf das Verhalten der aserbaidschanischen Behörden hätte. 

Verdeckte Fortsetzung des Kriegs in Berg-Karabach?

Darüber hinaus lehnte das Gericht den Antrag Aserbaidschans ab, Armenien zum Verzicht auf den illegalen Transport von Waffen und Minen nach Berg-Karabach zu verpflichten. Mit solchen Vorwürfen, welche das Internationale Strafgericht offensichtlich als unbegründet betrachtet, sucht Aserbaidschan die Fortsetzung der Blockade des Laçin-Korridors zu rechtfertigen und seiner Forderung nach Errichtung eines aserbaidschanischen Kontrollpunkts an der Einfahrt in den Korridor Nachdruck zu verschaffen. 

Aber Aserbaidschan ist bei Bedarf bereit, auch Gewalt anzuwenden: Am 5. März dieses Jahres verübte eine aserbaidschanische Spezialeinheit in der Nähe von Stepanakert einen Überfall auf einen Dienstwagen der Polizei der Republik Artsakh, wie sich die Republik von Berg-Karabach selbst nennt. Dabei wurden drei Polizeibeamte getötet und ein weiterer schwer verletzt (5). Baku bekannte sich de facto zu diesem Anschlag, den es als Operation zur Verhinderung des Waffenschmuggels aus Armenien nach Berg-Karabach rechtfertigte (6).  

Zwist um geographische Bezeichnungen

Ein Aspekt, der den schon lange gehegten Verdacht nährt, Aserbaidschan beabsichtige eine Veränderung der territorialen Verhältnisse im Südkaukasus, ist der Streit um die Bezeichnung von Berg-Karabach. Derzeit führt Aserbaidschan eine Kampagne, die bezweckt, dass in internationalen Organisationen, „Think Tanks“ und Institutionen anstelle des Begriffs „Berg-Karabach“ nur noch die Bezeichnung „Karabach“ verwendet wird. In seiner Rede vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen forderte der aserbaidschanische Präsident Ilham Alijew die Mitgliedsstaaten und das UN-Sekretariat am 23. September 2021 auf, den Namen „Berg-Karabach“ künftig nicht mehr zu verwenden (7). 

Die Ansprüche Aserbaidschans beschränken sich aber nicht auf Berg-Karabach, sondern erstrecken sich auch auf die Republik Armenien selbst, die Baku auf höchster Ebene als „West-Aserbaidschan“ zu bezeichnen begonnen hat, was weder historisch noch völkerrechtlich gerechtfertigt ist.

Klartext sprach Präsident Ilham Aliyev am 24. Dezember bei einem Besuch der „Gemeinschaft West-Aserbaidschan“ im früheren Gebäude der Stadtverwaltung von Şuşa (armenisch Shushi). Diese Gemeinschaft stellt die Nachfolge-Organisation der „Aserbaidschanischen Flüchtlingsgemeinschaft“ dar, die aus Aserbaidschanern bestand, welche zwischen 1989 und 1991 aus der Armenischen SSR nach Aserbaidschan geflohen waren. Vor dieser Gemeinschaft erklärte Alijew:

„Wir wissen sehr wohl, dass das aserbaidschanische Volk im Laufe der Geschichte auf dem Gebiet des heutigen Armeniens gelebt hat … Eine der ersten Entscheidungen der 1918 neu gegründeten Volksrepublik Aserbaidschan war die Abtretung unserer historischen Stadt Irevan an Armenien“ (8)

Damit gemeint war die heutige armenische Hauptstadt Yerevan. Und Alijew erhob gleich auch noch Ansprüche auf weitere Teile Armeniens:

„1920 wurde auf Beschluss der Sowjetregierung und auf Drängen armenischer Nationalisten unser anderes historisches Land – Zangezur – Aserbaidschan weggenommen und Armenien einverleibt.“ (9)

Mit Zangezur meinte er die Provinz Syunik im Süden Armeniens. Aber aserbaidschanischen Nationalisten genügt nicht einmal das: Auch die Stadt Täbris im benachbarten Iran befindet sich in ihrem Visier (10). 

Kampf um das kulturelle Erbe der Region

Die Sorge des Internationalen Strafgerichts um armenisches Kulturgut kommt nicht von ungefähr: Aserbaidschan verfolge eine bewusste Strategie der Beseitigung kultureller und historischer Beweise für die historische Verbindung zwischen dem armenischen Volk und Berg-Karabach, kritisiert die armenische Seite seit Jahren. Anfang Februar 2022 setzte das aserbaidschanische Kulturministerium eine Arbeitsgruppe ein, welche angeblich „albanische Tempel“ von armenischen Spuren befreien soll (11). Aserbaidschan versucht, den Begriff der „albanischen Kirche“ (manchmal auch alwanisch genannt) international zu etablieren und beruft sich dabei auf die circa 4’000 Menschen im Land, deren Muttersprache das Udische ist. Diese Minderheit kann im weitesten Sinne als Nachfahren der historischen Bevölkerungsgruppe der „Albaner“ in Aserbaidschan betrachtet werden und ist nicht zu verwechseln mit jenen auf dem Balkan (12). Diese „Albaner“ bekennen sich zum Christentum und stellen in einem, mehrheitlich von schiitischen Muslimen bewohnten Land eine verschwindend kleine Minderheit dar. Das hindert die Regierung in Baku allerdings nicht daran, sich auf diese Minderheit zu berufen, wenn es um die Rechtfertigung neuer territorialer Ansprüche geht.

Die Demontage der Kuppeln der armenischen Ghazanchetsots-Kirche und die Zerstörung der Kapelle Kanach Jamin Şuşa/Shushi werden in Yerevan und Stepanakert als Maßnahmen einer Art kulturellen Säuberung in der Region betrachtet, der eine ethnische Säuberung folgen soll (13). Die Sorge um armenisches Kulturgut bewegte das Europäische Parlament in Straßburg am 10. März 2022 zu einer Resolution, in welcher das aserbaidschanische Vorgehen in deutlichen Worten verurteilt wurde (14). Um eine Fact-Finding-Mission der UNESCO entstand jüngst ein Zwist, der noch nicht gelöst ist (15). Die aserbaidschanische Seite bestreitet sämtliche Vorwürfe und weist darauf hin, dass die im Zuge der Kampfhandlungen von 2020 beschädigten Kirchen nun repariert werden (16). Angesichts der Theorien um das „albanische“ Volk befürchtet Yerevan, dass im Rahmen dieser Reparaturen die armenischen Inschriften von den Kirchen entfernt und dass diese zu Zeugnissen „albanischer“ Geschichte umgedeutet werden. Ob die armenischen Befürchtungen begründet sind, werden wir bald schon sehen, wenn die Reparaturarbeiten beendet sind. Wenn eine UNESCO-Mission in Aserbaidschan unerwünscht ist, dann kann vielleicht eine gemischte Delegation von schiitischen und orientalisch orthodoxen Geistlichen den Schutz von Kulturgut auf beiden Seiten der Front gewährleisten. 

Pogrome und Vertreibungen

Weiteren Anlass zur Sorge gibt der Präsidentenerlass vom 7. Juli 2021 zur Schaffung der sogenannten „Wirtschaftsregion Karabach“, welche die Republik Berg-Karabach und die angrenzenden aserbaidschanischen Provinzen umfasst (17). In diesem Zusammenhang kommt in Yerevan der Verdacht auf, es gehe den Machthabern in Baku darum, die demographischen Verhältnisse der Region so umzukehren, dass die ethnischen Armenier von Berg-Karabach zu einer Minderheit innerhalb einer neu zu schaffenden Provinz Karabach werden. Damit würden die armenischen Bewohner von Berg-Karabach, die vor den Kriegen der Neunzigerjahre in der Region eine Bevölkerungsmehrheit von 75% gestellt hatten, zu einer Minderheit im eigenen Land (18).

Seit Jahren versucht die aserbaidschanische Regierung von den Massakern an Armeniern in Baku, Sumgait, Ganja und anderen Städten Aserbaidschans in den Jahren 1988 bis 1990 abzulenken, die zumindest teilweise von langer Hand vorbereitet waren (19). Eine besonders perfide Methode der ethnischen Säuberung bestand damals darin, dass Bewohner von Berg-Karabach gezwungen wurden, Erklärungen zu unterschreiben, wonach sie freiwillig ihr Land verlassen oder ihr Eigentum veräußern würden. Namentlich die aserbaidschanische Sonderpolizei OMON wurde mit solchen Praktiken in Verbindung gebracht (20). Wenn auch unbestritten ist, dass 1994 die aserbaidschanischen Bewohner der, von armenischen und karabachischen Truppen eroberten Gebiete vertrieben wurden, so ist doch festzuhalten, dass eine Vertreibungswelle nicht durch eine andere korrigiert werden darf. Aserbaidschan hat im sechswöchigen Krieg 2020 jene Gebiete zurückerobert, die vor 1994 mehrheitlich von ethnischen Aserbaidschanern bewohnt gewesen waren und danach weitgehend menschenleer blieben. Darüber hinaus hat die aserbaidschanische Armee in der Region Hadrut auch die Kontrolle über einige Dörfer übernommen, die vor 1994 mehrheitlich von ethnischen Armeniern bewohnt gewesen waren (21). Das geht weiter, als die Madrider Prinzipien der OSZE zur Lösung des Konflikts vorsahen. Weitere aserbaidschanische Gebietsansprüche sind nicht zu rechtfertigen.

Schwache Erklärungen

Die deutsche Berichterstattung über den kürzlichen Besuch von Präsident Alijews in Berlin war erwartungsgemäß geprägt von den aserbaidschanischen Öl- und Gaslieferungen an Europa. Zumindest der Schlusssatz der Erklärung über das Treffen Alijews mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier lässt aber durchblicken, dass zwischen den beiden Staatsoberhäuptern nicht in allen Punkten Einigkeit erzielt wurde (22). Es bleibt zu hoffen, dass Steinmeier sich der möglichen Folgen seiner Worte bewusst war, als er betonte, Deutschland unterstütze die territoriale Integrität und Souveränität Aserbaidschans. Diese Aussage könnte die aserbaidschanische Führung zu weiteren Abenteuern ermutigen. Vor dem Hintergrund westeuropäischer Embargos gegen russisches Erdöl und Erdgas und der daraus resultierenden Abhängigkeit Westeuropas von Aserbaidschan, glaubt Ilham Alijew, sich offene Aggressionen leisten zu können. Eigentlich dürfte man von der deutschen Bundesregierung erwarten, dass sie territorialen Ansprüchen der Machthaber in Baku eine klare Absage erteilt. Die Aussage, man hoffe auf eine friedliche Lösung des Konflikts in Berg-Karabach, genügt nicht. 

In Armenien geht nicht zu Unrecht die Angst um, Opfer aserbaidschanischer Begehrlichkeiten, türkischer Geopolitik und westlicher Machtlosigkeit zu werden. Die bloße Existenz des armenischen Staats könnte schon bald von zwei Parias der Weltpolitik abhängen, nämlich von Russland und dem Iran. Wenn der Westen noch einen Rest von Einfluss im Südkaukasus bewahren will, dann ist er gut beraten, seine Beziehungen zu diesen beiden Mächten umgehend pragmatischer zu gestalten.

Anmerkung der Redaktion: Die Informationen von Amalia van Gent (Aushungern, Belagern: Politik im 21. Jahrhundert) und von Ralph Bosshard (Seltsame Allianzen um Berg-Karabach) stimmen überein: Die Lage in Berg-Karabach ist dramatisch. Was aber können wir tun, um den Menschen in Berg-Karabach zu helfen? Es gibt eine Lösung: Kein Benzin und keinen Diesel mehr von SOCAR-Tankstellen, im Tessin von Migrolino-Piccadilly-Tankstellen und in Österreich von A1 Tankstellen! SOCAR ist eine staatliche aserbaidschanische Firma! Nur wenn SOCAR an Umsatz sichtbar einbüsst, merkt Aserbaidschan, dass die Bevölkerung in Europa – im Gegensatz zu ihren Politikern! – die aggressive Politik von Ilham Alijew gegen Armenien nicht akzeptiert. 

In der Schweiz kooperiert SOCAR mit der Migros. Auch dort kann man Protest einlegen.

Zur aggressiven Marktstrategie von SOCAR in Österreich siehe hier!

Anmerkungen: 

  1. Siehe Presseerklärung des International Court of Justice (ICJ): Application of the International Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination (Armenia v. Azerbaijan) vom 22.02.2023, online unter https://www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/180/180-20230222-PRE-01-00-EN.pdf und das Urteil des ICJ unter https://www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/180/180-20230222-ORD-01-00-EN.pdf.  Vgl. „UN court calls for end to Nagorno-Karabakh roadblock in Azerbaijan„, bei PBS News Hour, 22.02.2023, online unter https://www.pbs.org/newshour/world/un-court-calls-for-end-to-nagorno-karabakh-roadblock-in-azerbaijan und „World Court orders Azerbaijan to ensure free movement to Nagorno-Karabakh“ bei Reuters, 22.02.2023, online unter https://www.reuters.com/world/asia-pacific/world-court-orders-azerbaijan-ensure-free-passage-through-lachin-corridor-2023-02-22/. Ein Video der Anhörungen findet sich bei UN Web TV, online unter https://media.un.org/en/asset/k1h/k1hprmvtnn
  2. Siehe Urteil des ICJ, a.a.O. S. 2. 
  3. Ebd.
  4. Ebd. S. 13. 
  5. Siehe „Azerbaijan sabotage attack details: Artsakh Information Center publicizes video„, bei News.am, 05.03.2023, online unter https://news.am/eng/news/748237.html
  6. Siehe „МИД Азербайджана распространил заявление в связи с очередной провокацией Армении“, bei Azertac, 05.03.2023, online unterhttps://azertag.az/ru/xeber/MID_Azerbaidzhana_rasprostranil_zayavlenie_v_svyazi_s_ocherednoi_provokaciei_Armenii-2518502.  
  7. Siehe „Rede von Präsident Ilham Aliyev im Videoformat bei der jährlichen Generaldebatte der 76. Sitzung der UN-Generalversammlung“, bei Azertac, 24.09.2021, online unter https://azertag.az/de/xeber/Rede_von_Prasident_Ilham_Aliyev_im_Videoformat_bei_der_jahrlichen_Generaldebatte_der_76_Sitzung_der_UN_Generalversammlung_prasentiert_VIDEO-1883883. Vgl. „Алиев призвал страны мира не использовать название „Нагорный Карабах“, 24.09.2021, online unterhttps://tass.ru/mezhdunarodnaya-panorama/12493239, in Russisch. 
  8. Siehe „Алиев взял курс на превращение Армении в Западный Азербайджан“ (Aliyev nahm Kurs auf die UmwandlungArmeniens in West-Aserbaidschan), bei Eurasia Daily, 28.12.2022, online unter https://eadaily.com/ru/news/2022/12/28/aliev-vzyal-kurs-na-prevrashchenie-armenii-v-zapadnyy-azerbaydzhan.  
  9. Ebd. 
  10. Siehe „Irevan- Ancient Azerbaijan land„, bei Virtual Karabakh, online unter https://www.virtualkarabakh.az/en/post-item/3/26/irevan-qedim-azerbaycan-torpagi.html
  11. Siehe „Working group set up to restore Armenianized Albanian temples„, bei Report News Agency, 03.02.2022, online unter https://report.az/en/cultural-policy/working-group-set-up-to-restore-armenianized-temples-of-ancient-albania/
  12. Siehe Ralph Bosshard: Kriegsgefahr im Südkaukasus, bei Zeitfragen Nr. 23/2021, 19.10.2021, online unter https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2021/nr-23-19-oktober-2021/kriegsgefahr-im-suedkaukasus
  13. Siehe Hovhannes Nazaretyan: The Kanach Zham Church in Shushi has been partially destroyed, bei fact investigation platform, 19.11.2020, online unter https://fip.am/en/13788. Er stützt sich dabei auf ein, von einem aserbaidschanischen Soldaten veröffentlichtes Video vom 15.11.2020. Vgl. „Azeris destroy domes of Armenian church in Karabakh’s Shushi„, bei Panarmenien-Net, 20.11.2020, online unter https://www.panarmenian.net/eng/news/287898/Azeris_destroy_domes_of_Armenian_church_in_Karabakhs_Shushi und Siranush Ghazanchyan: Armenian St. John the Baptist church in Shushi vandalized, bei Public Radio of Armenia, 19.11.2020, online unter https://en.armradio.am/2020/11/19/armenian-st-john-mkrtich-church-in-shushi-vandalized/
  14. Siehe „European Parliament resolution of 10 March 2022 on the destruction of cultural heritage in Nagorno-Karabakh“ 10.03.2021, online unter https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2022-0080_EN.html
  15. Siehe „Nagorno-Karabakh: Reaffirming the obligation to protect cultural goods, UNESCO proposes sending a mission to the field to all parties“ auf der Homepage der UNESCO, 21.04.2022, online unter https://www.unesco.org/en/articles/nagorno-karabakh-reaffirming-obligation-protect-cultural-goods-unesco-proposes-sending-mission-field und Ulkar Natiqqizi: Azerbaijan’s Aliyeva quits UNESCO post, bei Eurasianet, 16.11.2022, online unter https://eurasianet.org/azerbaijans-aliyeva-quits-unesco-post
  16. Siehe „Православной церкви в Шуше возвращается первоначальный вид“, bei Turan, 19.03.2021, online unterhttps://www.turan.az/ext/news/2021/3/free/Culture/ru/2385.htm. Ob die Gerüste an der Kirche als Zeichen für den Willen zur Wiederherstellung zu werten sind, wird sich weisen. Bilder dazu unter https://www.7or.am/am/news/view/215981/, Kommentar in armenischer Sprache. 
  17. Siehe „Указ Президента Азербайджанской Республики o новом делении экономических районов в Азербайджанской Республике“ (Direktive des Präsidenten der Republik Aserbaidschan über die neue Aufteilung der Regionen der Republik Aserbaidschan) auf der Homepage des Präsidenten von Aserbaidschan, 07.07.2021, online unter https://president.az/ru/articles/view/52389, in Russisch.
  18. Siehe „Президент Ильхам Алиев о Плане Возвращения в Западный Азербайджан“, Fernsehinterview mit Präsident Alijew bei Baku TV, 11.01.2023, online bei YouTube unter https://www.youtube.com/watch?app=desktop&v=dTO_BU2Nsc0. Vgl. Human Rights WatchAZERBAIJANSeven Years of Conflict in Nagorno-Karabakh, Helsinki 1994, online unter https://www.hrw.org/reports/AZER%20Conflict%20in%20N-K%20Dec94_0.pdf, S. XX. 
  19. Ebd. S. 1f. In diesem Sinne berichtete Andrej Pralnikow, ein vor Ort befindlicher russischer Journalist. Siehe »Wir werden euch ausrotten«, bei DER SPIEGEL 13/1992, 22.03.1992, online unter https://www.spiegel.de/politik/wir-werden-euch-ausrotten-a-99765f90-0002-0001-0000-000013687666?context=issue. Zum Massaker von Baku 1990 siehe Thomas De Waal: Black Garden, Armenia and Azerbaijan through peace and war, New York, London 2003, S. 90f, online unter https://library.asue.am/open/1876.pdf. Zum Pogrom von Ganja existiert ein Video: “ Kirovabad(Gandzak) 1988: A story of pogroms and self-defense“ bei YouTube, 05.03.2021, online unter https://www.youtube.com/watch?v=XEISBu4buf0&t=1s. Vgl. auch Human Rights WatchAZERBAIJAN, a.a.O., S. 62 – 64. 
  20. Siehe Human Rights WatchBloodshed in the Caucasus, Escalation of the Armed Conflict in Nagorno-Karabakh, Helsinki 1992, S. 48f, online unter https://www.hrw.org/reports/1992%20Bloodshed%20in%20Cauc%20-%20Escalation%20in%20NK.pdf
  21. Siehe Ralph Bosshard: Friede im Südkaukasus, nächstes Opfer westlicher Geopolitik?, bei Zeitfragen Nr. 23/2022, 01.11.2022, online unter https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2022/nr-23-1-november-2022/friede-im-suedkaukasus-naechstes-opfer-westlicher-geopolitik und ders.: Brüssels Schwarz-Peter-Spiele im Südkaukasus, bei bkoStrat, 30.01.2023, online unter https://bkostrat.ch/2023/01/30/bruessels-schwarz-peter-spiele-im-suedkaukasus/
  22. Siehe „Präsident Ilham Aliyev und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier treffen sich in erweitertem Format in Berlin, bei Azertac, 14.03.2023, online unter https://azertag.az/de/xeber/Prasident_Ilham_Aliyev_und_Bundesprasident_Frank_Walter_Steinmeier_treffen_sich_in_erweitertem_Format_in_Berlin_AKTUALISIERT_VIDEO-2531267. Die Formulierung, es seien Meinungen ausgetauscht wurden, bedeutet im diplomatischen Umfeld in der Regel, dass es eben beim Meinungsaustausch blieb, ohne dass Gemeinsamkeiten gefunden wurden.