Partisanenmonument in Moneglia

Verbrecher in Uniform und willfährige Verbündete

Vor 80 Jahren mussten die deutsche Wehrmacht und SS in den Wäldern bei Bryansk im Westen Russlands das rückwärtige Armeegebiet räumen, um die große Sommeroffensive, genannt „Unternehmen Zitadelle“, vorzubereiten. Dabei bedienten sie sich willfähriger Verbündeter und verbrecherischer Methoden. Auch wenn in jüngster Zeit das romantisierte und auch das heroisierte Bild des sowjetischen Partisanen korrigiert wurde, so besteht kein Grund, Opfer zu Tätern zu machen. 

Kaum ein Thema wurde im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg so kontrovers diskutiert wie dasjenige der Partisanen. In Frankreich, Italien und auch im ehemaligen Jugoslawien gehörten die Résistance, die Partigiani und die Tito-Partisanen quasi zum Selbstverständnis der wiederauferstandenen Republiken. Die sowjetische Geschichtsschreibung sah in den sowjetischen Partisanen aufrechte Patrioten und überzeugte Kommunisten, die selbst in aussichtsloser Lage nicht aufgaben. Die deutsche Wehrmacht hingegen bezeichnete Partisanen in allen besetzten Ländern ganz einfach zu „Banden“ und rückte sie damit in die Nähe der organisierten Kriminalität, um die romantische Konnotation des Begriffs zu vermeiden. 

Das zweifelsohne idealisierte Bild der sowjetischen Partisanenbewegung, welches die sowjetische Geschichtsschreibung nach 1945 zeichnete, erfuhr vor einigen Jahren eine Korrektur. Fundamentale Kritik erfolgte durch den polnisch-deutschen Historiker Bogdan Musiał, der das Bild eines militärisch weitgehend wertlosen, wenig erfolgreichen und undisziplinierten Haufens von Marodeuren zeichnete, die gegen die Zivilbevölkerung ebenso rücksichtslos vorgegangen seien wie die Truppen des nationalsozialistischen Deutschlands und ihrer osteuropäischen Helfer. Allerdings blieben Musiałs Werke im deutschsprachigen Raum nicht unwidersprochen (1). Darüber hinaus vertrat Musiał auch die Ansicht, mit ihrem Angriff am 22. Juni 1941 sei die deutsche Wehrmacht ohne es zu wissen einer sowjetischen Aggression zuvorgekommen und er manövrierte sich damit in die Nähe der revisionistischen Präventivkriegstheoretiker (2). In jüngster Vergangenheit zeichneten Forschungen deutscher Historiker ein differenziertes Bild der vielschichtigen Partisanenbewegung in Russland und Belarus (3).

Spannungen mit der örtlichen Bevölkerung

Insbesondere die Lebensmittel-Versorgung der Partisanen sorgte permanent für Spannungen mit der lokalen Bevölkerung, denn diese musste oft mehr hergeben, als sie eigentlich konnte.  Mit diesem wichtigen Thema befasste sich 2007 Alexander Brakel ausgiebig (4). Er stellte in den Archiven von Belarus fest, dass erst für die Zeit nach 1943 ausführliche und regelmäßige Berichte der Partisanen über ihre Aktionen und Versorgungslage an die Zentrale in Moskau existierten. Das ist wohl als Merkmal der zunehmenden Organisation der Partisanen-Bewegung im Verlauf des Jahres 1943 zu interpretieren.

In der ersten Phase des Kriegs waren die kollektivierten, staatlichen Großbetriebe, die „Sovkhosen“, welche im Auftrag der Deutschen weiterbetrieben wurden, um die Wehrmacht und ihre Hilfstruppen zu ernähren, als bevorzugte Ziele für die Beschaffung von Lebensmitteln durch die Partisanen ausersehen gewesen. Andererseits war es für die Partisanen weniger gefährlich, Lebensmittel in den kleinen Dörfern abseits der Hauptverkehrswege zu beschaffen, wo die deutsche Okkupation weniger dicht war. Um nicht in Verdacht zu geraten, die Partisanen mit Lebensmitteln zu unterstützen, was von den deutschen Besatzungsbehörden in der Regel mit der Todesstrafe geahndet wurde, waren die Bauern in den besetzten Gebieten praktisch dazu gezwungen, Lebensmittelbeschaffung durch die Partisanen als Raubüberfälle zu melden.

Der lange Aufenthalt in den Wäldern ohne verantwortliche Führung führte offenbar dazu, dass die versprengten Rotarmisten, die den Kern der Partisanenverbände bildeten, sich primär um ihr eigenes Überleben und das eigene Wohlergehen kümmerten und wenig gegen die Okkupanten unternahmen. Das änderte sich nach 1942, als eigens entsandte Führungsgremien aus Moskau die Leitung der Partisanen in den Wäldern übernahmen. Deren Verpflegung war übrigens zu keiner Zeit üppig, sodass dem Bild vom untätig herumsitzenden, saufenden und prassenden Partisanen, das in der Literatur zuweilen gezeichnet wurde, mit Skepsis zu begegnen ist (5).

Die Zerstörung von landwirtschaftlich nutzbarem Material und Einrichtungen und Erntevorräten im Zug der Politik der „verbrannten Erde“ der sowjetischen „Zerstörungsbataillone“, gefolgt von den Zerstörungen ganzer Dörfer durch die Deutschen und ihre Helfer, mussten zu einer Verknappung des Angebots an Lebensmitteln führen, während gleichzeitig die Anzahl zu versorgender Personen in der Wehrmacht und in der Partisanenbewegung stark anstieg. Die mangelnde Organisation in der Partisanenbewegung verhinderte vorerst eine geordnete Beschaffung der Lebensmittel. Im Lichte dieser Betrachtungen kann es kaum überraschen, dass die Lebensmittel-Beschaffung der Partisanen rasch zu Konflikten mit der lokalen Bevölkerung führte, die ihrerseits selbst verarmt war (6). 

Im weiteren Verlauf des Kriegs versuchten die Deutschen durch eine Strategie des Terrors und die Verödung ganzer Landstriche die Bevölkerung auf ihre Seite zu zwingen und den Bewohnern in Gebieten, die sie nicht unter Kontrolle zu bringen vermochten, die Lebensgrundlage zu entziehen (7). 

Die Täter: Kaminskis Kleinkönigreich und seine Marodeure

In der Planung des „Unternehmens Barbarossa“ blieb der Umgang mit Widerstand aus der Zivilbevölkerung der Truppe selbst überlassen (8). Als die Wehrmacht im Oktober 1941 den Raum Bryansk erreichte, stellte sie fest, dass im Raum Lokot (russisch Локоть) eine „deutschfreundliche“ Bevölkerung lebte. Diese Region war im Zuge von Revolution, Bürgerkrieg und Zwangskollektivierung verarmt, viele Bewohner der Gegend waren zu Sowjetzeiten Repressionen ausgesetzt und sahen keinen Grund, für die Sowjetmacht zu kämpfen. Zu dieser Personengruppe zählten auch die Ingenieure Konstantin P. Voskoboinik und Bronislaw V. Kaminski, die jetzt die Gelegenheit gekommen sahen, in ihrer Heimat eine selbstständige Verwaltung aufzubauen (9). Kaminski gründete seine „Nationalsozialistische Partei Russlands“ und konnte die deutschen Besatzer überzeugen, ihm in einem neu zu schaffenden „Selbstverwaltungsbezirk“ freie Hand zu lassen. Dort regierte er in der Folge wie ein kleiner König, vermochte sich aber offenbar je länger desto mehr nur mit Gewalt durchzusetzen (10). 

Karte: Republik Lokot
Quelle: Grigorij Reichman: Lokot – die russische Nazi-Republik (11)

In seinem Kleinkönigreich baute Kaminski eine eigene „Volkswehr“ auf und versprach den Deutschen, mit deren Hilfe Partisanenaktionen zu unterdrücken. Die personelle Stärke dieser Truppe wuchs bis im Februar 1943 auf fast 10’000 Mann (12). Aber bereits zuvor hatte Kaminskis Haufen seine eher bescheidene Qualität demonstriert, als seine Angehörigen trotz strengen Verbotes in den kleineren Dörfern, wo die Partisanen eher Sympathien genossen als in Lokot, nach Belieben plünderten. Ein Minimalmaß an Disziplin ließ sich nur durch strenges Durchgreifen und die häufige Verhängung der Todesstrafe aufrechterhalten. 

Abbildung: Oberarmabzeichen der „russischen Volksbefreiungsarmee“ von Kaminski, auch SS Sturmbrigade RONA
Quelle: Military Wiki (13)

Russische Druzhina Regimenter

Eine weitere Einheit aus russischen Kollaborateuren war die sogenannte Druschina-Brigade, welche der übergelaufene sowjetische Oberstleutnant Vladimir Radionov alias „Gil“ im Auftrag der SS aus sowjetischen Kriegsgefangenen und ehemaligen Angehörigen der „Weißen Armee“ aufgestellt hatte. Sie nahm an mehreren „Säuberungsoperationen“ teil. Es ist unklar, was den Verband dazu bewegte, im August 1943 seine deutschen und „weißen“ Offiziere zu töten und zu den Partisanen überzulaufen. Ob die Abscheu gegen die angewandten Methoden der Kampfführung oder die Demoralisierung aufgrund der deutschen Rückschläge an der Front und die eigenen Verluste ausschlaggebend waren, wird nicht abschließend zu beantworten sein. Klar ist hingegen, dass die sowjetische Propaganda den Verband speziell bearbeitete (14).

Die verbrecherischen Methoden von SS und Wehrmacht 

Nachdem die Rote Armee nach gewonnener Schlacht um Kursk im Spätsommer 1943 zum Gegenangriff übergegangen war, wurde auch die Kaminski-Brigade nach Westen verlegt. Auch sie pflegte die Dörfer, die im Verdacht standen, Partisanen Unterstützung zu gewähren, zu zerstören und oft die gesamte Bevölkerung zu ermorden (15). Nach der sowjetischen Operation „Bagration“ zur Rückeroberung von Belarus nahm der Verband ab dem 4. August 1944 an der Niederschlagung des Aufstands in Warschau teil. Dort tat sich Kaminskis Haufen durch intensive Umsetzung des Plünderungsbefehls und eine jedes Maß übersteigende Brutalität hervor.

Vereinzelt protestierten Kommandeure der Wehrmacht gegen die Methoden von SS und ihren Helfern in der Partisanenbekämpfung und vermochten in Einzelfällen die übelsten Exzesse einzudämmen, aber das blieben wohl Einzelerscheinungen, die man gerade deswegen umso mehr schätzen muss. Dass die Wehrmacht keineswegs „sauber“ war, wie viele ihrer Angehörigen nach dem Krieg suggerierten, zeigte sich in einer Aktion einer Einheit der 56. Infanterie-Division am 24. Oktober 1941, die nach einem Überfall Partisanen in das Dorf Khatsun (auch Chacun, russisch Хацунь) 20 km südöstlich von Bryansk verfolgte. Nach Abschluss der Aktion meldeten die beteiligten Soldaten des Artillerie-Regiments 156:

Es wurden erschossen: 68 Männer, 60 Frauen. Da ein Grossteil der Kinder ein Durchschnittsalter von 2-10 Jahren hatte, wollte man sie nicht sich selbst überlassen. Aus diesem Grunde wurden alle Kinder erschossen. Es waren 60 an der Zahl.“ (16)

Den traurigen Gipfel der Menschenverachtung stellt aber wohl das „Minensuchgerät 42“ dar, welches die Deutschen im Vorfeld der Unternehmen „Dreieck“ und „Viereck“ ausheckten, die vom 17. September 1942 bis 2. Oktober 1942 im Raum südlich Brjansk stattfanden:

Da mit Verminung zu rechnen ist, ist für Bereitstellung von Minensuchgerät 42 (Juden oder gefangene Bandenangehörige mit Eggen und Walzen) in ausreichender Zahl zu sorgen. Die Einheiten haben sich selbst mit Stricken auszurüsten, um die Juden oder Bandenangehörigen mit langen Halsstricken zu versehen. […]“ 

… befahl der Kommandeur des rückwärtigen Armeegebietes 532 (Korück) am 23. September 1942 (17). In dieser Frage unterschieden sich die Verbände der Wehrmacht nicht von der SS, denn auch der berüchtigte SS Sonderverband „Dirlewanger“ pflegte Frauen und Kinder zum Minenräumen zu zwingen (18).

Die Strategie der Grausamkeit

Naturgemäß ist im Partisanenkrieg die Unterscheidung zwischen echten Partisanen, Mitläufern, freiwilligen oder gezwungenen Helfern und unbeteiligten Zivilpersonen schwierig, aber die Praxis der summarischen Ermordung der Einwohnerschaft ganzer Dörfer, die die Standardvorgehensweise war, lässt nicht darauf schließen, dass die Deutschen und ihre Verbündeten sich große Mühe gemacht haben, eine Unterscheidung vorzunehmen (19). 

Der Grund dafür, dass die Grausamkeiten nicht nachließen, auch nachdem einzelne Stellen auf deutscher Seite begriffen hatten, dass diese die Zivilbevölkerung nur in die Arme der Partisanen treiben, war wahrscheinlich der, dass noch andere Gründe zu Brutalität motivierten. Sicherlich ging es auch darum, der lokalen Bevölkerung zu demonstrieren, wer der Stärkere war und von wem sie drakonischere Strafen zu erwarten hätte, in der Annahme, die Bevölkerung werde sich dann auf die stärkere Seite schlagen. 

Aber die Geiselnahme der örtlichen Zivilbevölkerung erfolgte nicht nur aus Rache für verübte Überfälle der Partisanen, sondern war Teil einer perfiden Stratege, welche die Bevölkerung zur Teilnahme am Kampf gegen die Partisanen zwingen und sie haftbar für Schäden an Infrastruktur machen sollte (20). Insofern ist Sebastian Stopper zu korrigieren: Die systematische Vernichtung von Ortschaften war nicht das „… traurige Ergebnis dieser unüberlegten Besatzungspolitik“, sondern Teil einer Strategie, welche den Partisanen die Lebensgrundlage entziehen, die örtliche Bevölkerung auf die Seite der Besatzer zwingen und ganz allgemein das Kriegsziel der Vernichtung des Gros der Bevölkerung der Sowjetunion verfolgen sollte. Dieser Strategie fielen in zwei Jahren in der Region Bryansk nicht weniger als 1’016 Siedlungen zum Opfer (21). 

Verbrechen der Deutschen und ihrer Verbündeten

Der grundsätzlich verbrecherische Charakter des deutschen Kriegs gegen die Sowjetunion zeigt sich wohl nirgends so deutlich wie in der täglichen Praxis des Kampfs gegen die sowjetischen Partisanen oder des „Bandenkriegs“ (22). Allein schon der Erlass von Befehlen zur Kriegsgerichtsbarkeit (23), zum Umgang mit Kommissaren (24), Partisanen (25), Sonderoperationskräften (durch den Kommandobefehl) und andere zeigt, dass sich die Führung der Wehrmacht, allen voran Generalfeldmarschall Keitel und Generaloberst Jodl, des völkerrechtswidrigen Charakters des Kriegs bewusst waren, ansonsten hätten sie nicht Befehle erlassen, welche für völkerrechtswidriges Handeln Straflosigkeit garantierten.

Gerade die versprengten Soldaten der Roten Armee und die Angehörigen der NKWD-Grenztruppen wären als Angehörige der gegnerischen Streitkräfte anzusehen und dem entsprechend als Kriegsgefangene zu behandeln gewesen, die nicht ohne Gerichtsverfahren hätten bestraft werden dürfen. Dass sowjetische Partisanen oftmals gegen die Gesetze und Gebräuche des Krieges bzw. gegen die Haager Landkriegsordnung (LKO) verstießen, ist anzunehmen, denn zu Beginn des Partisanenkriegs mangelte es ihnen nur schon an den verantwortlichen Führern, welche die Haager Landkriegsordnung fordert (26). 

Im Sinne des Artikels 2 der Haager Landkriegsordnung wäre auch die sowjetische Zivilbevölkerung, die keine Zeit hatte, sich beim Herannahen der Deutschen und ihrer Verbündeten militärisch zu organisieren, als kriegführend anzusehen gewesen. Damit hätten auch bewaffnete Zivilpersonen bei Gefangennahme die Rechte von Kriegsgefangenen gehabt. Viele Partisanen ziviler Herkunft dürften gegen die Vorschrift, weithin erkennbare Abzeichen zu tragen, verstoßen haben. Dafür wären sie in einem Kriegsgerichtsverfahren zu bestrafen gewesen. Es gibt aber keinen Grund anzunehmen, dass sich die deutsche Wehrmacht mit der Durchführung von Strafverfahren aufgehalten hätte.

Dass die deutsche Wehrmacht zu keinem Zeitpunkt des Kriegs gegen die Sowjetunion die sowjetischen Kriegsgefangenen im Sinne der Haager Landkriegsordnung (Artikel 4 und 7) menschlich behandelte, darf als sicher gelten (27). 

Auch nach Überfällen von Partisanen waren weder Angriffe auf unverteidigte Ortschaften noch Plünderung oder Brandschatzung durch die Haager Landkriegsordnung gedeckt (28). Ebenso war es illegal, die Bewohner der Ortschaften zur Herausgabe von Informationen über die gegnerischen Streitkräfte zu zwingen und somit auch über die Partisanen (29). 

Die Haager Landkriegsordnung enthält auch keinerlei Angaben über Geiselnahme und schon gar nicht über die Erschießung von Geiseln. Dieses Verbot wurde erst in den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 erlassen (30). Dass die Erschießung von Geiseln schon nach damaligem Rechtempfinden illegal war, zeigte aber das Verfahren, das 1949 in Nürnberg unter anderem auch gegen den General der Gebirgstruppen Hubert Lanz angestrengt wurde, dies wegen der Erschießung von Geiseln in Griechenland (31).

The orders for the taking of reprisal measures were clearly unlawful. An order to shoot 50 Greeks for each German killed regardless of circumstances meets the legal objections hereinbefore stated in this opinion. Instead of reprisals against innocent inhabitants being taken as a last resort, they were more often taken in the first instance. Reprisal killings were often carried out against the inmates of hostage camps and not against the population having some relationship with the crime committed. Attacks by armed bands having no connection with the local population were avenged by killing innocent inhabitants who had no possible association with the guilty.

Kritikpunkt war hier, dass Menschen für Taten bestraft wurden, für die sie nicht verantwortlich waren, und dass die deutschen Behörden nicht einmal den Versuch unternahmen, die Schuldigen zu finden, geschweige denn, gerichtlich abzuurteilen. In jüngster Zeit hielt der deutsche Bundesgerichtshof fest, dass Geiselerschießungen auch nach damaligem Recht ein Kriegsverbrechen darstellten, als es den Fall eines SS-Sturmbannführers beurteilte, der für die Erschießung von 59 Geiseln am 19. Mai 1944 in Italien als Vergeltungsmaßnahme nach einem Anschlag auf ein deutsches Soldatenkino in Genua angeklagt war (32).

Und zuletzt ist festzuhalten, dass die Haager Landkriegsordnung auch in nicht explizit geregelten Bereichen den Kriegsparteien keinen Freibrief ausstellt, indem sie in Artikel 22 festhält, dass diese kein unbeschränktes Recht in der Wahl der Mittel zur Schädigung des Feindes haben. Die Sühnemaßnahmen der Deutschen und ihrer Helfer gingen oftmals weit über das in den vorangegangenen Konflikten übliche Maß hinaus und waren grob unverhältnismäßig (33).

Kein Grund, Opfer zu Tätern und Aggressionen zu Verteidigungskriegen zu machen

Die Führung eines Partisanenkriegs durch die Sowjetunion stellte keinen Verstoß gegen damals geltendes Kriegsvölkerrecht dar, und rechtfertigte keine speziellen Vergeltungsmaßnahmen. Aber auch in Bezug auf die sowjetische Zivilbevölkerung dürfte die Aussage zutreffen, die Sven Felix Kellerhoff in Bezug auf die „Bandenbekämpfung“ in Jugoslawien machte, nämlich dass „… Kriegsverbrechen der Wehrmacht und der Holocaust gerade im besetzten Jugoslawien nahtlos ineinander übergingen“ (34).

Der „Generalplan Ost“ und seine Umsetzung durch zahlreiche Pogrome, in denen Ortschaften mitsamt ihren Bewohnern vernichtet wurden, machte Demographie im deutsch-sowjetischen Krieg oder Großen Vaterländischen Krieg zur Waffe. In diesem Sinn sind die Stalinschen Säuberungen und die Repression der Dreißigerjahre trotz allem nicht mit dem deutschen Rassenkrieg zu vergleichen. Die zahlreichen Massaker zeigen auch überdeutlich, dass der deutsche Angriff auf die Sowjetunion weit mehr war als der Versuch der Beseitigung des Bolschewismus, sondern ein Krieg gegen die Völker der Sowjetunion. Damit kann auch von einem Präventivkrieg gegen eine beabsichtigte Invasion der Roten Armee in Deutschland, von welchem eine revisionistische Geschichtsschreibung ab und zu wieder spricht, nicht die Rede sein. Die Kriegsziele in einem Präventivkrieg oder in einem Krieg zur Zerschlagung des Bolschewismus wären auch ohne die systematischen Kriegsverbrechen zu erreichen gewesen. 

Der Mythos von der „sauberen Wehrmacht“, der teilweise immer noch umgeht, ist unhaltbar angesichts der Tatsache, dass sogar Armee-Oberkommandos kriegsverbrecherische Methoden duldeten und sogar anordneten. Die an der Zivilbevölkerung verübten Grausamkeiten geschahen auch in der Wehrmacht nicht im Affekt, sondern waren Teil einer Strategie.

Bronislaw Kaminski versuchte, in seiner „Republik Lokot“ nicht-sowjetische Verwaltungsstrukturen aufzubauen, wo die Stalinschen Säuberungen der Vorkriegsjahre wahrscheinlich schon staatliche Strukturen geschwächt hatten. Durch ihre Teilnahme am Vernichtungskrieg gegen Juden, Polen, Belarussen und Russen diskreditierte seine „Volkswehr“ und spätere „SS-Brigade Kaminski“ die Idee eines russischen Nationalstaats als Alternative zur Sowjetmacht selbst. 

Bronislaw Kaminski

Auch wenn Teile der sowjetischen Partisanenbewegung phasenweise primär mit ihrem Selbsterhalt beschäftigt waren und bei der Lebensmittelbeschaffung Verbrechen begingen, besteht kein Grund, sie als verbrecherische „Banden“ abzutun und die Bewegung als ganzes zu diskreditieren. Diese Bewegung entstand aus der Not der ersten Wochen eines rassenideologischen Vernichtungskriegs heraus und ihre Aktionen waren nicht per se völkerrechtswidrig. 

Anmerkungen:

  1. Siehe Wolfram Wette: Bogdan Musial, Konterrevolutionäre Elemente sind zu erschießen. Die Brutalisierung des deutsch-sowjetischen Krieges im Sommer 1941, Rezension des Werks von Musial, bei Deutschlandfunk, 04.09.2000, online unter https://www.deutschlandfunk.de/bogdan-musial-konterrevolutionaere-elemente-sind-zu-100.html
  2. Siehe die Rezension von Musials Werk durch Bert Hoppe: Bogdan Musial: Kampfplatz Deutschland. In: Sehepunkte, 9/2009, Nr. 1, online unter http://sehepunkte.de/2009/01/15397.html. Vgl. Jörg Ganzenmüller: Rezension zu: Musial, Bogdan: „Kampfplatz Deutschland. Stalins Kriegspläne gegen den Westen.“ In: H-Soz-u-Kult, 17. April 2009, online unter https://www.hsozkult.de/publicationreview/id/reb-11807
  3. Sebastian Stopper: Das Brjansker Gebiet unter der Besatzungsherrschaft der Wehrmacht 1941 bis 1943, Dissertation Humboldt-Universität Berlin, 2012, online unter https://edoc.hu-berlin.de/bitstream/handle/18452/17412/stopper.pdf
  4. Siehe Alexander Brakel „Das allergefährlichste ist die Wut der Bauern“. Die Versorgung der Partisanen und ihr Verhältnis zur Zivilbevölkerung Eine Fallstudie zum Gebiet Baranowicze 1941–1944, bei Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, Jahrgang 55, Heft 3/2007, Oldenburg 2007, online unter https://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/2007_3_2_brakel.pdf
  5. Siehe Brakel S. 399 – 407, 421.
  6. Siehe Brakel S.408, 414, 417, 421.
  7. Siehe Stopper, Brjansker Gebiet S. 187.
  8. Siehe Stopper, Brjansker Gebiet S.148 – 168, 
  9. Siehe Stopper, Brjansker Gebiet S. 104 – 108
  10. Ein Beispiel für die unkritische Auseinandersetzung mit Kaminski findet sich bei Pantheon, online unter https://pantheon.world/profile/person/Bronislav_Kaminski/. Dort wird Kaminski als polnischer Offizier bezeichnet. Siehe Stopper, Brjansker Gebiet, S. 117 – 122. 
  11. Quelle: Grigorij Reichman: Lokot – die russische Nazi-Republik, bei Jüdische Rundschau, 6 (58) Juni 2019, online unter https://juedischerundschau.de/article.2019-06.lokot-die-russische-nazi-republik.html
  12. Siehe Stopper, Brjansker Gebiet S. 109 – 116
  13. Online unter https://military-history.fandom.com/wiki/SS_Sturmbrigade_RONA#. RONA steht für Russisch Russkaya Osvoboditelnaya Narodnaya Armiya (Русская Освободительная Народная Армия).
  14. Siehe „SD’s Russian Brigade“ unter https://members.tripod.com/~marcin_w/index-Gil.html und Boris Egorov: How an SS brigade joined Soviet partisans in the fight against the Nazis, bei Russia Beyond, online unter https://www.rbth.com/history/333378-how-ss-brigade-joined-soviet
  15. Siehe „Kollaborative Lokot-Republik in den Wäldern von Brjansk“, bei Top War, 10.02.2022, online unter https://de.topwar.ru/192067-kak-i-pochemu-v-brjanskih-lesah-vo-vremja-vojny-pojavilas-kollaboracionistskaja-lokotskaja-respublika.html und  Andrzej Poczobut: Kat w spódnicy (der Henker im Rock), in: Ale historia, Beilage der Gazeta Wyborcza, 26.04.2013, online unter https://wyborcza.pl/alehistoria/7,121681,13813044,kat-w-spodnicy.html in polnischer Sprache. 
  16. Siehe Stopper, Brjansker Gebiet S. 155.
  17. Siehe Hamburger Institut für Sozialforschung: Die Verbrechen der Wehrmacht, Begleitbroschüre zur Ausstellung «Verbrechen der Wehrmacht». Hamburg 2004, S.22., online unter http://www.verbrechen-der-wehrmacht.de/pdf/vdw_de.pdf
  18. Siehe Natalia Petrouchkevitch: Victims and criminals: Schutzmannschaft battalion 118 (Belarus, Ukraine), Dissertation Wilfrid Laurier University, Waterloo (Ontario, Kanada), 1999, online unter https://scholars.wlu.ca/cgi/viewcontent.cgi?article=1034&context=etd, S. 84
  19. Siehe Stopper, Brjansker Gebiet S. S.156 – 168,
  20. Siehe Stopper, Brjansker Gebiet, S. 169 – 173. 
  21. Siehe Stopper, Brjansker Gebiet S. 185f
  22. Maßgebend war zum Zeitpunkt des Kriegsbeginns die Haager Landkriegsordnung, veröffentlicht auf der Homepage der Ludwig-Maximilians-Universität München, online unter https://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/lehrstuehle/satzger/materialien/haag1907d.pdf. Vgl hier und im Folgenden auch Vgl. Peter Fender: Militärisches Einsatzrecht, Truppendienst Handbuch, Wien 2013, besonders S. 230ff. Vgl. auch Stefan Loubichi: Systematische Verbrechen der Wehrmacht, bei Zukunft braucht Erinnerung, 07.06.2015, online unter https://www.zukunft-braucht-erinnerung.de/systematische-verbrechen-der-wehrmacht/ und Sven Felix Kellerhoff: Wie die Wehrmacht den Vernichtungskrieg plante, bei Welt Kultur, 17.06.2011, online unter https://www.welt.de/kultur/history/article13415795/Wie-die-Wehrmacht-den-Vernichtungskrieg-plante.html
  23. Der Kriegsgerichtsbarkeitserlass Barbarossa vom 13. Mai 1941 sicherte Straffreiheit für Kriegsverbrechen zu: „Für Handlungen, die Angehörige der Wehrmacht und des Gefolges gegen feindliche Zivilpersonen begehen, besteht kein Verfolgungszwang,…“ Siehe „Erlaß über die Ausübung der Kriegsgerichtsbarkeit im Gebiet „Barbarossa“ und über besondere Maßnahmen der Truppe [Kriegsgerichtsbarkeitserlaß], 13. Mai 1941″, bei 1’000 Schlüsseldokumente zur deutschen Geschichte im 20. Jahrhundert, online unter https://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de&dokument=0093_kgs&l=de
  24. Der Kommissarbefehl vom 6. Juni 1941 hielt fest: „Die Urheber barbarisch asiatischer Kampfmethoden sind die politischen Kommissare.“ Siehe „Richtlinien für die Behandlung politischer Kommissare [Kommissarbefehl], 6. Juni 1941“, bei 1’000 Schlüsseldokumente zur deutschen Geschichte im 20. Jahrhundert, online unter https://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de&dokument=0088_kbe&l=de. Er stellt einen Verstoß gegen Art. 23, Abs. d LKO dar, nämlich das Verbot der Erklärung, dass kein Pardon gegeben wird.
  25. Siehe Bandenbekämpfungsbefehl: „Kampfanweisung für die Bandenbekämpfung im Osten, 11.11.1942“, online unter https://invenio.bundesarchiv.de/invenio/main.xhtml
  26. Artikel 1 Haager LKO. 
  27. Artikel 23 Abs. c Haager LKO. 
  28. Artikel 25 Haager LKO.
  29. Artikel 44 Haager LKO.
  30. Konkret im Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Feld (I. Genfer Abkommen VKA), im Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See (II. Genfer Abkommen VKS), im Genfer Abkommen über die Behandlung von Kriegsgefangenen (III. Genfer Abkommen KGA) und im Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten (VI. Genfer Abkommen ZPA).
  31. Siehe Hostage Case US Military Tribunal, Nuremberg, Judgment of 19 February 1948, online unter http://werle.rewi.hu-berlin.de/Hostage%20Case090901mit%20deckblatt.pdf, S. 1311.
  32. Siehe BGH 5 StR 115/03 – Beschluss vom 17. Juni 2004 (LG Hamburg), online unter https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/03/5-115-03.php3.
  33. Es war 1907 ja gerade die deutsche Reichsregierung gewesen, die sich in ihrem Vorbehalt gegen die Haager Landkriegsordnung gegen die Auffassung gewandt hatte, dass alle Handlungen erlaubt sein müssten, die nicht ausdrücklich verboten seien.  Vgl. auch Sven Felix Kellerhoff: Geiselerschießungen – ein Freibrief für Morde, bei Welt Kultur, 19.12.2012, online unter https://www.welt.de/geschichte/zweiter-weltkrieg/article112126574/Geiselerschiessungen-ein-Freibrief-fuer-Morde.html
  34. Ebd.
  35. Titelbild: dimitrisvetsikas1969, heroes, online unter https://pixabay.com/photos/heroes-partisans-achyronas-monument-1708330/