„Sanktionen sind absolut rechtskonform“: der Skandal um Hüseyin Doğru
(Red.) So versucht die EU, unliebsame Journalisten mit Sanktionen zum Schweigen zu bringen – inklusive die Gefahr, dass diese Sanktionen das Leben des oder der Betroffenen gefährden. Der Fall Hüseyin Doğru ist so einer und hat – siehe weiter unten – nun zu einer äußerst mutigen Strafanzeige gegen Lars Klingbeil geführt! Man kann Fred Schumacher dazu nur „viel Glück!“ wünschen, sein Mut ist bemerkenswert! (cm)
Der Name Jacques Baud hat in letzter Zeit viel Aufsehen erregt. Der ehemalige Oberst der Schweizer Armee war jedoch nicht der Erste und wird wahrscheinlich auch nicht der Letzte sein, der wegen seiner publizistischen Tätigkeit auf die EU-Sanktionsliste gesetzt wurde.
Im Mai 2025 wurde der in Berlin lebende Journalist Hüseyin Doğru – Gründer des Medienunternehmens AFA Medya, das das Medienprojekt RED betreibt – auf eine Sanktionsliste der Europäischen Union gesetzt. Doğru, der deutscher Staatsbürger ist, war einer der ersten EU-Bürger, der auf einer Sanktionsliste der EU landete. Vorher war das Instrument der Sanktionen nur gegen Personen aus Nicht-EU Ländern eingesetzt worden.
EU-Sanktionen sind nicht nur eine Verwarnung oder eine Geldstrafe. Doğrus Bankkonten wurden eingefroren, seine Finanztransaktionen eingeschränkt und sein Zugang zu Geld auf eine streng kontrollierte monatliche Pauschale von 506 Euro reduziert. Oft sperrte die Bank auch diese Summe. Vor einigen Tagen bestätigte ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main, dass diese Beschränkungen bestehen bleiben können, berichtete die Berliner Zeitung. Auch die Konten von Doğrus Frau wurden gesperrt. Die beiden haben drei Kinder.
Ein Rechtsinstrument ohne gerichtliche Kontrolle
Die Europäische Union hat seit 2022 den Einsatz gezielter Sanktionen ausgeweitet. Ursprünglich gegen russische Staatsbeamte und Wirtschaftseliten gerichtet, haben sich diese Maßnahmen zunehmend auf den Informationsbereich ausgedehnt und betreffen nun auch Medienorganisationen und Personen, denen eine Beteiligung an russischen Einflussoperationen vorgeworfen wird, darunter auch europäische Bürger. In der offiziellen Begründung wurden Hüseyin Doğrus Aktivitäten mit der angeblichen Verbreitung von Narrativen in Verbindung gebracht, die den Interessen des russischen Staates entsprechen, sowie mit umfassenderen Mustern der „Informationsmanipulation“. Dogrus Portal RED berichtete hauptsächlich über den Nahen Osten.
In der offiziellen Entscheidung der EU heißt es: „Über AFA Medya unterstützt Hüseyin Doğru daher Handlungen der Regierung der Russischen Föderation, die die Stabilität und Sicherheit in der Union und in einem oder mehrerer ihrer Mitgliedstaaten untergraben und bedrohen, einschließlich indem er gewaltsame Demonstrationen indirekt unterstützt und erleichtert und koordinierte Informationsmanipulation betreibt.“
Sanktionen sind Verwaltungsakte, die von politischen Institutionen beschlossen und sofort, d. h. ohne ordentliches Verfahren, angewendet werden. Es gibt keine vorherige Anhörung, kein kontradiktorisches Verfahren und keine gerichtliche Entscheidung, bevor sie in Kraft treten. Die Betroffenen können die Entscheidung vor dem Gericht der Europäischen Union anfechten, doch diese Überprüfung erfolgt nachträglich und oft über einen längeren Zeitraum. EU-Vorschriften haben Vorrang vor lokalen Gesetzen, und Finanzinstitute müssen sie durchsetzen.
Moderne Gesellschaften basieren auf der Teilnahme an Finanzsystemen. Um eine Wohnung zu mieten, Dienstleistungen zu bezahlen oder gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, muss man in der Lage sein, durch eine Bank Geld zu überweisen. In der Welt, in der wir leben, ist ein Mensch ohne Geld fast ein Mensch ohne jeglichen Wert.
Die EU vertritt die Auffassung, dass Sanktionen auf Geheimdienstbewertungen beruhen und im Kontext eines hybriden Konflikts notwendig sind. Aus dieser Perspektive sind Flexibilität und Schnelligkeit unerlässlich.
Die Undurchsichtigkeit des Beweisverfahrens erschwert jedoch die Lage der Betroffenen. Öffentlich zugängliche Begründungen sind oft allgemein, während detaillierte Beweise unzugänglich bleiben. Doğru hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bestritten. Er räumt frühere Verbindungen zu Medien ein, die mit russischen Netzwerken in Verbindung stehen, erklärt jedoch, dass diese Verbindungen nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine beendet wurden. Er hat den Krieg in der Ukraine zudem öffentlich als Invasion bezeichnet – ein Umstand, der in das Narrativ einer anhaltenden Nähe zu Russland nicht passt.
Eine proaktive Sanktionspolitik
Seit dem Verbot von russischen Medien wie RT und Sputnik hat die EU den Umfang ihrer Sanktionen schrittweise ausgeweitet. Einzelne Journalisten wurden ins Visier genommen. Die konzeptionelle Grundlage für diese Maßnahmen – Begriffe wie „Desinformation“ oder „Informationsmanipulation“ – bleibt sehr weit gefasst.
Im Juli 2025 erklärte das deutsche Außenministerium: „Das Ziel solcher Kampagnen ist klar: Russland nutzt Plattformen wie ‚red.‘, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland und Europa zu schwächen, indem Debatten manipuliert und durch Falschinformationen künstlich angeheizt werden, indem Misstrauen in Fakten, in Medien und in demokratische Strukturen geschürt wird und indem staatliche Strukturen diskreditiert oder als nicht handlungsfähig dargestellt werden.“
Nicht jeder teilt diese Argumentation. Der konservative Politiker Hans-Georg Maaßen (früher CDU) leitete von 2012 bis 2018 den Bundesverfassungsschutz. Maaßen argumentierte, dass der Einsatz von Sanktionen gegen Einzelpersonen im Medienbereich ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit und der bürgerlichen Freiheiten aufwirft, insbesondere wenn die Maßnahmen ohne vorherige gerichtliche Kontrolle Auswirkungen haben, die mit schweren wirtschaftlichen Strafen vergleichbar sind.
Maaßen schrieb auf X: „Bei den EU-Sanktionen handelt es sich materiell um Strafmaßnahmen. Sie werden ohne gesetzliche Strafnorm, ohne Gericht und ohne Anhörung des Betroffenen von Politikern verhängt. Das verstößt gegen den Grundsatz ‚nulla poena sine lege‘ und gegen grundlegende prozessuale Rechte des Beschuldigten. Der Name ‚Sanktion‘ ändert daran gar nichts.“
„Die Erklärung der Bundesregierung und der EU-Kommission, es sei ‚nur eine Sanktion und keine Strafe‘, ist eine abwegige Schutzbehauptung. Genauso gut könnte man das Strafgesetzbuch in ‚Gute-Sanktionen-Gesetz‘ umbenennen – aus einer Strafe wird dadurch keine Sanktion. Die Pflicht zu einem fairen Verfahren nach Grundgesetz und Menschenrechtskonvention bleibt bestehen.“
Die rechtsstaatliche Tradition in Europa legt Wert auf Verfahrensgarantien, Transparenz und das Recht auf Anhörung. Wenn Sanktionen in das Leben von Personen innerhalb der EU eingreifen, kollidieren diese beiden Prinzipien.
Europa präsentiert sich weiterhin als Verfechter der Pressefreiheit. Die Europäische Union beruft sich häufig auf diesen Grundsatz – im Gegensatz zu den Medienlandschaften in Russland, China oder der Türkei, so wie die EU und EU-Regierungen behaupten. Maßnahmen zur Bekämpfung von Desinformation können in ihrer Anwendung Auswirkungen haben, die weit über die Regulierung von Inhalten hinausgehen.
Die endgültige Klärung solcher Fälle sollte theoretisch von einer gerichtlichen Überprüfung abhängen. Sanktionen können aufgehoben werden, wenn sich Beweise oder Verfahren als unzureichend erweisen. Doch diese Entscheidungen kommen nur langsam zustande, oft erst, nachdem bereits erhebliche persönliche und finanzielle Folgen eingetreten sind. Und die EU scheint nicht dazu gesinnt zu sein, diesen Kurs ändern zu wollen. Ganz im Gegenteil. Bei einem solchen Verhalten kann man sich nur fragen: Wer werden die nächsten sanktionierten EU-Bürger sein?
Zum Fall Hüseyin Doğru hat uns jetzt eine wichtige Pressemitteilung erreicht:
Am 29. März 2026 hat der in Spanien lebende deutsche Autor Fred Schumacher Strafanzeige gegen Bundesfinanzminister Lars Klingbeil eingereicht. Tatvorwurf: Gezielte Tötung von Menschen durch Verhungernlassen. Die Strafanzeige im Wortlaut:
Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstraße 91
10559 Berlin
Strafanzeige gegen
Bundesminister Lars Klingbeil
Adresse: Bundesministerium der Finanzen
Wilhelmstr. 97
10117 Berlin
Postanschrift 11016 Berlin
Sachverhalt / Tatvorwurf: Herr Klingbeil ist der Vorgesetzte der deutschen Zollbehörden, er hat demzufolge Straftaten zu verantworten, die von der Behörde bzw. einem Teilbereich der Behörde begangen werden, denn es ist davon auszugehen, dass sie auf Basis seiner Anordnungen ausgeführt werden.
Am 27. März 2026 hat die Sanktionsdurchsetzungsstelle des Zolls die Konten der Ehefrau des deutschen Journalisten Hüseyin Doğru gesperrt, der seinerseits von der EU sanktioniert wird und über keinerlei Geld mehr verfügt. Es heißt, die fünfköpfige Familie habe noch 104 Euro zur Verfügung. Diese Informationen sind der Presse zu entnehmen.
Es gibt keine Anklage und kein Urteil gegen Doğru. Er wurde nicht gehört und hatte keinen Verteidiger. Er darf keinen Beruf mehr ausüben und nicht mehr reisen. Niemand darf ihm / der Familie Geld oder sonst etwas geben.
Es gibt keinen eigenen Paragraphen im deutschen Strafrecht, der die Tötung von Menschen durch gezieltes Verhungernlassen unter Strafe stellt, aber die §§ 211 StGB (Mord) oder 212 (Totschlag) kommen in Betracht, wenn der Tod durch Verhungern billigend in Kauf genommen wird. Unter Umständen auch § 227 (Körperverletzung mit Todesfolge) oder zumindest 222 (Fahrlässige Tötung).
Inwieweit internationales Strafrecht zur Anwendung kommt – beispielsweise die Genfer Konvention – ist durch die Staatsanwaltschaft ebenfalls zu prüfen.
Malaga, den 29. März 2026
F. Schumacher
(Red.) Siehe dazu einen Beitrag auf der Online-Plattform «die Schweiz – online», wo beschrieben wird, wie mutige Schweizer direkt in Brüssel gegen die EU-Sanktionierung des Schweizers Jacques Baud protestierten: hier anklicken!
(Red.) Siehe zum gleichen Sanktionierungsskandal einen Bericht auf den NachDenkSeiten und auch diesen Bericht in der «Berliner Zeitung».
(Red.) Zu Fred Schumacher siehe auch hier!