Schweizer Militärjet fängt eine einen Flugraum verletzende Privatmaschine ab. Die beiden Piloten kommunizieren mit dem Schwenken der Flügel. (Bild BAZL)

Mit F-35 Tarnkappen-Bombern gegen Witzfiguren

Nunmehr schon zum 54. Mal führte das «World Economic Forum» WEF sein Jahrestreffen in Davos durch. Der Gründer des WEF, Klaus Schwab, führte erstmals 1971 in Davos ein European Management Forum durch, welches die Vorgängerveranstaltung zum heutigen WEF-Jahrestreffen darstellt. Und wie schon seit vielen Jahren unterstützte die Schweizer Armee die zuständige Kantonspolizei Graubünden bei ihrer Arbeit zur Gewährleistung der Sicherheit der umstrittenen Veranstaltung (1)

Nicht nur die Veranstaltung selbst, sondern auch einige seiner Teilnehmer sind umstritten und könnten durchaus Ziel von Gewalttaten werden. Einem Teil davon schuldet die Schweizerische Eidgenossenschaft aufgrund internationaler Verträge Personenschutz (2). Schon früher war Davos wiederholt Schauplatz von Demonstrationen gegen das Treffen. In der Vergangenheit zielten die Sicherheitsmaßnahmen darauf ab, Demonstranten von Davos fernzuhalten. Diese wichen in die Städte Zürich, Bern und Basel aus – auch dieses Jahr (3).

Grundlage für den Einsatz der Sicherheitskräfte ist die Bedrohungsanalyse durch den Nachrichtendienst des Bundes NDB, der gesetzlich für die Beurteilung der Sicherheitslage in den Bereichen Terrorismus, gewalttätigem Extremismus, Spionage, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, sowie Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen zuständig ist. 

Einschränkungen für Piloten

Während des Treffens ist die Nutzung des Luftraums in einem Umkreis von 25 nautischen Meilen oder ca. 46 km rund um Davos stark eingeschränkt. In diesem Kreis dürfen nur akkreditierte Luftfahrzeuge und Piloten vorher bewilligte Flüge ausführen. Selbst Flüge mit Gleitschirmen, Deltaseglern und neuerdings auch Drohnen sind eingeschränkt (4). Die in diesem Raum befindlichen Flugplätze und Heliports dürfen ferner nur auf vorgeschriebenen Routen angeflogen werden. 

Karte: Einschränkungen in der Nutzung des Luftraums um Davos während des Jahrestreffens des WEF
Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt

Diese Anordnungen zeigen die Palette der Bedrohungen, von denen der NDB im Zusammenhang mit dem Jahrestreffen des WEF offenbar ausgeht. Wie realistisch diese Bedrohungsperzeption ist, wird angesichts des Aufwands, den der Einsatz moderner Kampfflugzeuge verursacht, einmal einer breiteren Öffentlichkeit darzulegen sein. 

Ein „9/11“-Szenario in den Bündner Alpen?

Die Regelung des Flugverkehrs in der Schweiz ist Aufgabe des Bundesamts für Zivilluftfahrt BAZL, welches die Kontrolle des Verkehrs in der Luft der Luftwaffe überlässt. Bis 2016 wurden Einsätze der Luftwaffe zum Luftpolizeidienst (LPD) grundsätzlich im Rahmen des Ausbildungsbetriebs geflogen, womit sich die Bereitschaft dazu auf die „üblichen“ Ausbildungs- bzw. Arbeitszeiten beschränkte. Dass die Flugzeuge der Luftwaffe somit in der Regel nicht bewaffnet waren, wenn sie gerufen wurden, um ein Luftfahrzeug zu identifizieren, störte kaum, denn die bloße Verletzung der Luftverkehrsregeln würde keinen Abschuss eines Flugzeugs rechtfertigen; das wäre unverhältnismäßig. Hierfür müsste schon ein Renegade-Szenario analog den „9/11“-Anschlägen vom 11. September 2001 in New York und Washington vorliegen (5). Die seit 2020 bestehende permanente Bereitschaft von Kampfflugzeugen, QRA genannt (6) ist denn auch primär unter dem Aspekt einer möglichen Flugzeug-Entführung zu sehen. Es ist verständlich, dass die Landesregierung in einem solchen Fall ein „Auge“ am entführten Flugzeug haben möchte. Einschränkend ist aber anzufügen, dass bei einem möglichen Angriff auf ein Objekt am Boden gesetzlich der betroffene Kanton zuständig wäre. Hier müssen Bund und Kantone allenfalls die Zusammenarbeit regeln, besser bevor jemand mit einer Drohne ein Objekt am Boden angreift. Das ist wohl das plausibelste Szenario für die nahe Zukunft.

Zur Kontrolle der Einhaltung der vom Bundesrat angeordneten Einschränkungen im Luftverkehr über Davos und gegebenenfalls zur Intervention fliegen Flugzeuge der Schweizer Luftwaffe Luftkampfpatrouillen (englisch Combat Air Patrol CAP), was konkret bedeutet, dass diese permanent im Luftraum kreisen und jederzeit bereit sind, sich einem unbekannten Luftfahrzeug zu nähern (7). Die Kampfflugzeuge des Typs F/A-18 der CAP „high“ fliegen jeweils von den Militärflugplätzen Payerne oder Meiringen an. Das verursacht einen hohen Aufwand, weil Regiezeiten für Hinflug und Rückflug in den Einsatzraum eingerechnet werden müssen. Man darf davon ausgehen, dass eine Luftkampfpatrouille in einer Entfernung ab 150 bis 200 km von der Basis rasch ineffizient wird, weil effektive Einsatzzeit und Regiezeiten in einem zunehmend schlechteren Verhältnis zueinander stehen. Die Hornets der Schweizer Luftwaffe brauchen jeweils 15 bis 20 Minuten Flugzeit bis Davos und verbrennen den mitgeführten Treibstoff innerhalb von 1½ bis 1¾ Stunden (8), sodass regelmäßig Flugzeuge auf den Militärflugplätzen starten und landen müssen (9). Das führt zu ziemlich viel Betrieb, auch nachts. 

Permanente CAPs im Rahmen des verstärkten Luftpolizeidienstes bei eingeschränktem Luftraum mit bewaffneten Kampfflugzeugen bildeten in der Vergangenheit die Ausnahme während den Jahrestreffen des WEF oder anderer Veranstaltungen wie zum Beispiel der Fußball-Europameisterschaft 2008. Der Einsatz eines Kampfjets zur Gewährleistung der Sicherheit ist eigentlich nur in einem Renegade-Szenario zu rechtfertigen, in welchem ein entführter Passagier- oder BusinessJet urplötzlich von der geplanten Flugroute in einer zugewiesenen Luftstraße abweicht und Kurs auf Davos nimmt. Aus der, Davos am nächsten gelegenen Luftstraße A9 beispielsweise kann ein Jet Davos bei einer Distanz von minimal 65 km in geschätzt fünf Flugminuten erreichen (10). Das Abweichen von einer geplanten Flugroute, das Eindringen in den Luftraum um Davos, der Unterbruch des Sprechfunk-Kontakts und die Außerbetriebnahme des Transponders würden zwar einen Verdacht schaffen, aber per se noch keinen Abschuss rechtfertigen (11). 

Abbildung: Luftraumstruktur und Luftstraßen Schweiz. 
Quelle: SPHAIR, Lernprogramm der Schweizer Luftwaffe für Flugschüler (12)

Das reicht natürlich nicht für einen Alarmstart eines Kampfflugzeugs, weshalb die Stationierung einer CAP durchaus nachvollziehbar ist. Auf der anderen Seite ist zu bezweifeln, dass die radikalen und militanten WEF-Gegner, die in vergangenen Jahren versuchten, die Durchführung des WEF-Jahrestreffens zu stören. willens und fähig sind, einen Jet in ihre Gewalt zu bringen und sich in selbstmörderischer Weise auf das Kongresszentrum in Davos zu stürzen. Das Beschädigen von Autos und das Anzünden von McDonald’s Filialen scheint eher ihr Modus Operandi zu sein (13). Dazu kommt, dass es das Jahr über andere Orte und Veranstaltungen in der Schweiz gibt, die ein Renegade-Szenario provozieren könnten: Das Genfer Palais des Nations – eine Flugminute vom Flughafen Cointrin entfernt – die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel (14), Banken, Konzernzentralen und andere Objekte kämen ebenso in Betracht. Realistischer erscheint da schon das Szenario eines Angriffs mit einem Klein- oder Ultraleicht-Flugzeug, einem Deltasegler, mit Gleitschirmen und heute sicherlich mit Drohnen, wobei der Schaden, welchen solche Fluggeräte anrichten können, wohl eher beschränkt ist. Solchen Fluggeräten ist mit Kampfjets aber nicht beizukommen, weshalb der Einsatz einer CAP „low“ mit PC-7 Schulflugzeugen und Helikoptern, wie ihn die Luftwaffe praktiziert, durchaus Sinn macht (15). Insgesamt entsteht der Eindruck, dass die Luftwaffe in den vergangenen Jahren aus dem Jahrestreffen des WEF eine eigene Übung machte, die über die effektive Bedrohung herausging. 

Wahrung der Lufthoheit in Krisenlagen

Gänzlich problematisch ist es, das Szenario eines verstärkten Luftpolizeidienstes bei eingeschränktem Luftraum auf eine langanhaltende Krisenlage in Europa zu übertragen, in welcher die missbräuchliche Nutzung schweizerischen Luftraums durch Dritte nicht ausgeschlossen ist. Wie realistisch es ist, anzunehmen, dass ein fremdes Kampfflugzeug, bzw. eine ganze Strike Package aus verschiedenen Typen von Kampfflugzeugen unerkannt durch den Luftraum bzw. in den Luftstraßen unserer Nachbarn fliegt und in eine Luftstraße über der Schweiz eindringt, um dann plötzlich einen Angriff in der Schweiz oder im nahen Grenzraum zu fliegen, ist allerdings nicht ganz klar (16). Dass es aber durchaus denkbar ist, dass einzelne Kampfflugzeuge versuchen könnten, quasi im Radar-Schatten eines großen Flugzeugs unerkannt zu fliegen, zeigte der Zwischenfall über Österreich im Jahr 1999, als zwei US-amerikanische Tarnkappen-Bomber des Typs F-117 versuchten, in enger Formation mit einem Tankflugzeug, dessen Überflug bewilligt war, Österreich zu überfliegen (17). Dabei unterschätzten die Amerikaner die Österreicher – und wurden prompt erwischt. Spannend wäre es geworden, wenn die österreichischen Behörden eine Landung der Bomber auf einem österreichischen Flugplatz verlangt und mit Internierung der Besatzung und Beschlagnahme der Maschinen gedroht hätten.

Schon in früheren Übungen, namentlich der Armeestabsrahmen-Übung „Stabilo Due“ wurde das Problem der Wahrung der Lufthoheit in Krisenlagen erörtert (18). Diese basierten in der Regel auf einer Rundum-Bedrohung der Schweiz und einer Lage, in welcher kein Nachschub an Treibstoff und Ersatzteilen in der Schweiz mehr gelangt. Der Ausfall der Lieferungen von Ersatzteilen ist noch nachzuvollziehen, nachdem grundsätzlich immer die Gefahr besteht, dass Länder wie die USA und manche in Westeuropa, die sich fast dauernd irgendwo im Krisenmodus befinden, die produzierten Ersatzteile selbst benötigen und die Schweiz zuunterst auf die Prioritätenliste setzen. In einer Krisenlage in Europa wäre das bestimmt der Fall. Dass die Lagerung einer großen Anzahl Ersatzteile in der Schweiz teuer werden kann, steht außer Zweifel, aber besser als flugunfähige Flugzeuge am Boden stehen zu haben, ist das allemal. Abhilfe könnte man dadurch schaffen, dass sich die Schweiz am Bau eines Kampfflugzeugs mit seinen Nachbarn beteiligt, einen Teil der Produktion übernimmt, und damit einen Hebel in die Hand bekommt, um Druck auszuüben. Eine andere Möglichkeit bestünde in der Beschaffung von Kriegsmaterial außerhalb Europas, in einer Weltregion, die von einer Krise in Europa kaum betroffen wäre. Hier käme aber das Problem der langen Lieferwege dazu. 

Modernisierung der „Tannenbaum“-Planungen

Das Szenario einer Rundum-Bedrohung entspricht im Wesentlichen einer Modernisierung der „Tannenbaum“-Planungen vom Sommer 1940 (19). Was einen Totalausfall der Ölversorgung der Schweiz auslösen würde, gehörte in einem Übungsszenario überzeugend erklärt. Eine substanzielle Reduktion hingegen scheint erheblich plausibler. Übungsszenarien mit einem politischen Umsturz in einem unserer Nachbarländer, Machtergreifung einer autoritären und der Schweiz unfreundlich gestimmten Regierung und Krieg einer mit allen Arten von Kriegsgerät ausgestatteten Terror-Organisation gegen die Schweiz müssen abgelöst werden. Die derzeit in Gebrauch befindlichen Szenarien rechnen mit Guy Lemalin aus Garonnia, Nationalisten aus Elbonia und den Terroristen der Volpodinger, wobei gerade bei Letzteren die sprachliche Nähe zu den Wolpertingern auffällt, einem Fabeltier, mit welchem bayrische Jäger gerne Scherze treiben (20). Wahrscheinlich standen diese bei dieser Wortschöpfung Pate. Solche Sauglattismen können nicht als Grundlage für millionenteure Übungen und Milliardenausgaben für Kriegsgerät dienen (21). Es wäre die Aufgabe eines Generalstabschefs, die Krisen- und Konflikt-Fälle auszuwählen, die studiert werden sollen und die Aufgabe eines strategischen Nachrichtendiensts, realistische Szenarien zu kreieren (22). Der Schweiz fehlt es an beidem. 

Den Bedarf an Flugpetrol für einen andauernden LPD lässt sich auf der Basis bekannter Zahlen errechnen: Er würde bei einer dauernden CAP aus zwei Hornets pro Monat wohl um die 11 Millionen Liter betragen (23). Wenn man ferner davon ausgeht, dass die Armee Kerosin für zwei Jahre Friedensbetrieb hortet – das wäre eine vergleichsweise großzügige Bevorratung – dann kommt man zum Schluss, dass der Luftwaffe innerhalb von sechs Monaten der Treibstoff ausgeht (24). Ein Zugriff auf zivile Lager ist nicht möglich, denn für zivile Flugzeuge ist Kerosin für drei Monate in der Schweiz vorrätig (25).

Das richtige Gerät zum richtigen Zweck

Eine solche Übung wie für das WEF kann die Schweizer Armee nicht beliebig oft wiederholen, denn hierfür ist das Aufgebot von Milizformationen notwendig: Flieger Geschwader, Flugplatz-Betriebsformationen, Sicherungsformationen, Führungsunterstützung, mobile Radarformationen u.a., die nicht so zahlreich sind, dass man das ganze Jahr über eine Präsenz sicherstellen könnte. Auch daran sollte man denken, bevor man für eine Friedenskonferenz aus Selenskyjs Wolken-Kuckucksheim wieder Luftpolizeidienst organisiert.

Noch teurer und aufwändiger wird der permanente Luftpolizeidienst, wenn er dereinst mit F-35 geflogen wird und dann ist an einen Flugbetrieb ohne technische Unterstützung aus Italien wohl nicht mehr zu denken (26). Ganz grundsätzlich zu bezweifeln ist die Sinnhaftigkeit, ein Stealth-Kampfflugzeug mit hochgezüchteten Flugleistungen zu beschaffen, um es dann mit eingeschaltetem Radar, Transponder, Sprech- und Datenfunk monatelang irgendwo über der Schweiz kreisen zu lassen (27). Natürlich kann man auch mit einem Ferrari zum Einkaufen fahren, wird aber spätestens beim Verladen eines Kastens Bier feststellen, dass ein günstigeres Auto zweckmäßiger gewesen wäre. So ähnlich verhält sich das mit der F-35 auf Dauer-CAP. Ein Flugzeug mit bescheideneren Flugleistungen, tieferem Treibstoff-Verbrauch, geringerem Wartungsaufwand, das eventuell auch dezentral auf verschiedenen Flugplätzen in der Schweiz stationiert werden kann, wäre wohl zweckmäßiger (28).

Dass Mittel der luftgestützten Luftverteidigung – wie auch jene der BODLUV – nicht mehr ohne Absprache mit Nachbarn eingesetzt werden können, ist klar (29). Umso mehr brauchte es europäische Konfliktszenarien für die Armeeplanung. Interessant wäre auch einmal ein Studien- oder Übungsszenario, in welchem explizit die Offenhaltung der Flughäfen der Schweiz gefordert wird. Ohne realistische Szenarien ist jede Beschaffung der Armee als Toys for Boys zu betrachten. Wenn das VBS weitere Kampfflugzeuge beschaffen will, muss es realistischere Szenarien vorlegen, als Angriffe von Witzfiguren, böse Ivans oder monatelange WEF-Konferenzen, und es muss angemessenere Beschaffungsoptionen entwickeln, als 30 weitere Tarnkappen-Bomber. 

(Ende des Beitrags von Ralph Bosshard.)

Kleine spassige Ergänzung:

Auch der Herausgeber der Plattform Globalbridge.ch, Christian Müller, der während etlicher Jahre über die «Private Pilot Licence» PPL verfügte und in verschiedenen europäischen Ländern, aber auch in Afrika als Pilot-in-Command unterwegs war, machte sich 1998 in der Tschechischen Republik einer Luftraumverletzung schuldig. Damals war die Tschechische Republik noch nicht in der NATO und total friedlich. Er startete mit einer gemieteten Akro-Maschine Zlin Z 242L auf dem Flugplatz Kolin und flog zur relativ nahen eindrücklichen Silber-Bergbau-Stadt Kutná Hora, als er von der tschechischen Flugüberwachung per Funk in tschechischer Sprache darauf aufmerksam gemacht wurde, dass er jetzt in einem verbotenen Flugraum unterwegs war. Die mitfliegende – und der Flugüberwachung vom Fernsehen her vermutlich bekannte – TV-Moderatorin Anna Wetlinska übernahm darauf die Kommunikation, erklärte den Überwachern, dass es sich bei diesem Flug um einen harmlosen Vergnügungsausflug eines unbedarften Schweizers handle, worauf die formelle Bewilligung kam, die wunderbare Altstadt mit dem phantastischen gotischen Dom von Kutná Hora auf – aus der Erinnerung – 150m über Boden zu überfliegen. – Interessanterweise erklärt das BAZL, die Schweizer Flugüberwachung, potenziellen Flugraum-Verletzern die Kommunikation mit den sie begleitenden militärischen Abfangjägern auf Schwiizerdütsch. Mit fremdsprachigen Luftraumverletzern wird in der Schweiz offensichtlich nicht gerechnet. Ist für Flugbegeisterte unterhaltsam, sich das 8-Minuten-Video anzuschauen. (cm)

Anmerkungen

  1. Als Chef der Operationsplanung im Führungsstab der Armee redigierte der Verfasser zwei Mal den Einsatzbefehl für den Armee-Einsatz zugunsten des Jahrestreffens des WEF in Davos.
  2. Siehe „Selenski, Qiang, Demos: So waren die Sicherheitskräfte am WEF gefordert“, bei FM1 Today, 19.01.2024, online unter https://www.fm1today.ch/schweiz/selenski-qiang-demos-so-waren-die-sicherheitskraefte-am-wef-gefordert-156000733
  3. Siehe „18 Kilometer Stau vor Davos – von 300 WEF-Gegnern verursacht“, bei SRF, 14.01.2024, online unter https://www.srf.ch/news/schweiz/strasse-eine-stunde-blockiert-18-kilometer-stau-vor-davos-von-300-wef-gegnern-verursachtund „Anti-WEF-Demonstrierende sorgen für Megastau“, bei Südostschweiz, 14.01.2024, online unter https://www.suedostschweiz.ch/politik/in-laret-anti-wef-demonstrierende-sorgen-fuer-megastau. Zu den diesjährigen Protesten in Zürich siehe Tim Wirth, Jonathan Labusch: Rund 200 Vermummte, versprayte Hauswände und ein brennender «Panzer», bei Tages Anzeiger, 16.01.2024, online unter https://www.tagesanzeiger.ch/demonstration-gegen-das-wef-in-zuerich-ist-nicht-bewilligt-736453369593
  4. Während des World Economic Forums wird der Flugverkehr im Raum Davos eingeschränkt. Siehe Homepage des Bundesamts für Zivilluftfahrt: https://www.bazl.admin.ch/wef und jene des Eidg. Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, online unter https://www.vtg.admin.ch/de/aktuell/einsaetze-und-operationen/sse/wef.html#links.
  5. In Deutschland ist der Abschuss eines Passagierflugzeugs in einem Renegade-Szenario nicht erlaubt seit das beim Bundesverfassungsgericht am 15. Februar 2006 eine mögliche Abschussermächtigung durch den Bundesverteidigungsminister gemäß Luftsicherheitsgesetz für nichtig, weil nicht vereinbar mit dem Grundgesetz erklärte. Das Urteil ist publiziert unter https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv115118.html#. In der Schweiz ist in einem solchen Fall die Definition eines Notstands oder der Notwehr möglich, womit auf Befehl des Vorstehers VBS oder des Kommandanten der Luftwaffe ein Abschuss möglich ist. Hierbei hat aber der vor Ort befindliche Kampfjetpilot die letzte Entscheidungsgewalt zum Waffeneinsatz.
  6. Der Begriff „Quick Reaction Alert“ QRA bezeichnet die Alarmbereitschaft von Flugzeugen und wird in Minuten bis zum Start ausgedrückt. Üblich sind Bereitschaftszeiten von 15 Minuten, die bei Bedarf auf 10 oder gar 5 Minuten verkürzt werden können. Bei QRA 10 Minuten sitzen die Piloten im Cockpit, bei 5 Minuten stehen die Maschinen startbereit auf der Startbahn. Vgl. die Homepage der Deutschen Bundeswehr: Alarmrotten der Luftwaffe steigen regelmäßig auf, online unter https://www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/auftrag-luftwaffe/sicherheit-im-luftraum-der-luftwaffe-entgeht-nichts-135310. Vgl. „Ergänzung des Zusatzberichtes SiK-S zum Armeebericht 2010 Auftrag aus der Sitzung SiK-S vom 19. April 2011 Gewährleistung Luftpolizeidienst“, Bern 05.05.2011, online unter http://www.vbs.admin.ch/internet/vbs/de/home/documentation/bases/verteidigung.parsys.34659.downloadList.77149.DownloadFile.tmp/zusatzauftraegearmeeberichtsiksluftpolizeid.pdf. Siehe auch „Luftpolizeidienst 24“ auf der Homepage des VBS unter https://www.vtg.admin.ch/de/aktuell/themen/luftpolizeidienst-24.html
  7. Eine Luftkampfpatrouille besteht in der Regel aus zwei Kampfflugzeugen. 
  8. Anflugzeit von der Basis bis zur CAP in 150 km Distanz = ca. 15 Minuten, für 200 km = ca. 20 Minuten, bei gleichmäßiger Beschleunigung von 250 km/h Abfluggeschwindigkeit bis 900 km/h Flug-geschwindigkeit in der CAP. Das VBS wies einen Durchschnittsverbrauch der F/A-18 von 4850 Litern Kerosin pro Flugstunde [l/FH] aus. Der interne Kraftstofftank umfasst 5’125 kg oder ca. 6’400 l. Siehe Curia Vista, Kampfjets. Betriebskosten und Luftverschmutzung, Interpellation von Gysi Barbara (SP), online unter https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20124166.
  9. Bei einer Anflugzeit von circa 15 Minuten verursacht dies Starts und Landungen im Halbstundentakt auf dem betreffenden Militärflugplatz
  10. Der nächstgelegene Rand des Luftstraße A9 befindet sich im Raum Trun, in 65km Distanz von Davos = ca. 5 Flugminuten eines Passagier- oder Business Jets bei 800 km/h Geschwindigkeit. Die 25 nautischen Meilen der Zone eingeschränkter Nutzung des Luftraums = ca. 46 km legt er in 3½ Minuten zurück. Kartenausschnitt auf der Homepage des Bundesamts für Zivilluftfahrt: https://www.bazl.admin.ch/wef
  11. Eine Intervention durch ein Kampfflugzeug zur Identifikation eines Luftfahrzeugs, das auf elektronischem Weg nicht identifiziert werden kann, umfasst Funk-Aufrufe auf der internationalen Notfrequenz und Kommunikationsmanöver nach den Standards der Internationalen Flugverkehrsorganisation ICAO, sowie als letzte Warnung den Abschuss von gut sichtbaren Magnesiumleuchtfackeln (Flares). Dank eigens abgeschlossener Staatsverträge mit den Nachbarn ist die Schweizer Luftwaffe berechtigt, in einem Renegade-Fall mit bewaffneten Kampfflugzeugen in die Lufträume der Nachbarstaaten einzudringen, jedoch nicht ermächtigt, dort Waffen einzusetzen. 
  12. Vereinfachte Darstellung „Airways (AWY) and Terminal Control Areas (TMA)“, Folie 7, online unter https://lernprogramm.sphair.ch/en/airspaces/airspace-structure. Die Digitale Luftfahrtkarte ICAO für die Schweiz ist online verfügbar auf der Homepage des Bundesamts für Zivilluftfahrt BAZL, online unter https://www.swisstopo.admin.ch/de/digitale-luftfahrtkarte-icao#ICAO-1:500’000-
  13. Insbesondere an der lokalen McDonald’s Filiale entzündete sich mehrere Male die Wut der Globalisierungsgegner. Siehe „Von der «Alpenfestung» zum «Pfadilager»“ bei Neue Zürcher Zeitung, 23.01.2012, eingeschränkte Vorschau online unter https://www.nzz.ch/von_der_alpenfestung_zum_pfadilager-ld.695564?reduced=true.
  14. Siehe die Homepage der Schweizerischen Nationalbank unter https://www.snb.ch/de/the-snb/mandates-goals/international-cooperations/multilateral/bis#:~:text=Die%20Bank%20f%C3%BCr%20Internationalen%20Zahlungsausgleich,zurzeit%2018%20Mitglieder%20des%20Verwaltungsrats. Ihr Hauptsitz ist der BIZ-Turm beim Bahnhof Basel.
  15. Das wurde am WEF und bei der Fußball-EM auch so gehandhabt. Bei einem Fluggerät, das langsamer fliegt als die minimale Geschwindigkeit eines Kampfflugzeugs (engl. Stall Speed), sind die von der ICAO vorgeschriebenen Manöver nicht möglich, ohne dass das Kampfflugzeug in Absturzgefahr gerät. Diese ist von verschiedenen Faktoren wie Gewicht, Anstellwinkel, Schub, äußeren Bedingungen und anderen abhängig Für den F/A-18 siehe A1-F18EA-NFM-200 NATOPS Flight Manual Performance Data Navy Model F/A-18E/F 165533 and up Aircraft, online unter https://info.publicintelligence.net/F18-EF-200.pdf, S. XI-2-28.
  16. Unter einer Strike Package ist ein ad hoc zusammengestellter Luftangriffsverband zu verstehen, der von Aufklärungs-, Luftüberwachungs-, Führungs-, Jagd- und anderen Flugzeugen, Tankern, Bombern, Jagdbombern, Drohnen, Flugzeugen der elektronischen Kriegführung (Aufklärer und Störer) alle Arten von Fluggeräten umfasst, die für einen Luftangriff nötig sind. Eine Strike Package kann aus bis zu 100 Flugzeugen bestehen. 
  17. Im Jahr 2002 beispielsweise flog eben nicht, wie beantragt, ein Transportflugzeug der US-Luftwaffe über Österreich, sondern ein Tanker in Begleitung von zwei Tarnkappenbombern des Typs F-117 (5). Das stellte eine schwere Missachtung der österreichischen Souveränität dar und wurde von den Piloten des österreichischen Bundesheers im Detail dokumentiert. Siehe https://www.airpower.at/news02/1023_f-117a/. Vgl. Gerd Brenner: Die Qual der Wahl, wo es eigentlich keine gibt, bei World Economy, 24.06.2021, online unter https://www.world-economy.eu/nachrichten/detail/die-qual-der-wahl-wo-es-eigentlich-keine-gibt/
  18. An dieser Übung nahm der Verfasser als Chef der Operationsplanung im FST A teil. 
  19. Unter der Tarnbezeichnung „Tannenbaum“ erstellten der Wehrmachtsführungsstab und der Stab der Heeresgruppe C im Sommer 1940 verschiedene Operationspläne gegen die Schweiz. Die Akten sind auf der Homepage des Deutschen Bundesarchiv verfügbar. Siehe „Tannenbaum Planung: RH 19-III/724, Operationsentwurf gegen die Schweiz (Unternehmen „Tannenbaum“), 26. Aug. /4. Okt. 1940″ im Bundesarchiv, online unter https://invenio.bundesarchiv.de/invenio/direktlink/a7a2c2be-c170-49ce-b817-6025575a37cd/. Aus den zahlreichen Darstellungen dazu Hans-Rudolf Kurz: Die militärischen Bedrohungen der Schweiz im Zweiten Weltkrieg, ein Nachtrag, bei ASMZ Sicherheit Schweiz, Allgemeine schweizerische Militärzeitschrift Band (Jahr), 121 (1955) Heft 3, S. 157 – 178, online unter https://www.e-periodica.ch/cntmng?pid=asm-004:1955:121::1033. Vgl. auch das Projekt von Alexander Raskin: Unternehmen Tannenbaum – Analyse, Simulation und Darstellung eines deutschen Angriffes auf die Schweiz im Jahr 1940, im Rahmen von Schweizer Jugend forscht, online unter https://sjf.ch/unternehmen-tannenbaum-analyse-simulation-und-darstellung-eines-deutschen-angriffes-auf-die-schweiz-im-jahr-1940/
  20. Siehe Ernesto Kägi: Grenadiere stürmen ein Volpodinger-Nest, bei Schweizer Soldat, die führende Militärzeitschrift der Schweiz Band 93, 2018, Heft 4, online unter https://www.e-periodica.ch/cntmng?pid=sol-004%3A2018%3A93%3A%3A837, Markus Rohner: Kampf im virtuellen Dorf, bei St. Galler Tagblatt, 04.01.2014, online unter https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/frauenfeld-munchwilen/kampf-im-virtuellen-dorf-ld.783184, Simona Benovici: «Das Ganze hat nichts mit Kriegerlis zu tun», bei Der Bund, 06.10.2011, online unter https://www.derbund.ch/das-ganze-hat-nichts-mit-kriegerlis-zu-tun-242846010226, „Übung «ORION» des Aufkl Bat 5: Aufklärer gegen Panzerjäger“, bei Schweizer Soldat, Nr. 02, Februar 2014, S. 17 – 21, online unter https://docplayer.org/19954949-Uebung-orion-des-aufkl-bat-5-aufklaerer-gegen-panzerjaeger.html. Zum Wolpertinger siehe Thea Tucher: Im faunischen Bayern, bei Berliner Republik, Das Debattenmagazin, 4/2006, online unter http://www.b-republik.de/archiv/im-faunischen-bayern. Angeblich soll das Fabelwesen des Wolpertingers, bestehend aus Körperteilen von unterschiedlichen Tierarten, in Werkstätten von Präparatoren und von Glasbläsern entstanden sein, die Schnapsgläser in Tierform herstellten bzw. Präparate an leichtgläubige Touristen verkauften. Vgl. auch die Homepage der Harmonie Rohrdorf (Bayern) unter https://www.harmonierohrdorf.ch/sponsoren-freunde/wolpertinger/
  21. Als „Sauglattismus“ bezeichnet das Schweizerdeutsche einen oberflächlichen, wenig geistreichen Scherz. 
  22. Auch im Bericht der Expertengruppe Neues Kampfflugzeug: Luftverteidigung der Zukunft, Sicherheit im Luftraum zum Schutz der Schweiz und ihrer Bevölkerung, Bern 2017 fehlen glaubwürdige Szenarien für die Wahrung der Lufthoheit im Falle von Spannungen: Kapitel Verstärkter Luftpolizeidienst, S. 78 – 84 und für die Zusammenarbeit mit Nachbarn; Kapitel Möglichkeiten und Grenzen internationaler Kooperation, Ebd. S. 95 – 99. Hier ist sogar vom Einsatz von vier Kampfflugzeugen während mehrerer Wochen die Rede. Ähnlich verhält es sich mit dem Papier „Ergänzung des Zusatzberichtes SiK-S zum Armeebericht 2010 Auftrag aus der Sitzung SiK-S vom 19. April 2011 Gewährleistung Luftpolizeidienst“, Bern 05.05.2011, online unter http://www.vbs.admin.ch/internet/vbs/de/home/documentation/bases/verteidigung.parsys.34659.downloadList.77149.DownloadFile.tmp/zusatzauftraegearmeeberichtsiksluftpolizeid.pdf, in welchem gar eine Flotte von 66 bis 70 modernsten Kampfflugzeugen gefordert wird. 
  23. Mit Hinflug, Präsenz der CAP von ca. 1 Stunde und Rückflug von jeweils 2 F/A-18 Hornets in 150 km Distanz von der Basis würde die Hornet-Flotte der Schweizer Armee in 24 Stunden total 72 Flugstunden erzeugen und dabei pro Tag beinahe 353’000 l Kerosin verbrauchen, im Monat folglich um die 11 Mio. Liter.
  24. Siehe Curia Vista, Kampfjets. Betriebskosten und Luftverschmutzung, Interpellation von Gysi Barbara (SP), online unter https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20124166.
  25. Siehe Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL: Bericht zur Vorratshaltung 2023, online unter https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/84173.pdf, Autobenzine: S. 28, Flugpetrol: S. 29, Dieselöl S. 30, Übersicht: S. 24. In der Schweiz wird Flugpetrol im Umfang von 362’000 Kubikmetern bevorratet, was für ca. 3 Monate reichen soll. Vgl. Bundesamt für Energie: Schweizerische Gesamtenergiestatistik 2022, online unter https://www.bfe.admin.ch/bfe/de/home/versorgung/statistik-und-geodaten/energiestatistiken/gesamtenergiestatistik.html/, S. 35 zum Verbrauch an Flugpetrol in der Schweiz und Samuel Jaberg: Wie die Schweiz im Krisenfall überlebt, bei SWI Swissinfo, 24.04.2019, online unter https://www.swissinfo.ch/ger/wirtschaft/pflichtvorraete_wie-die-schweiz-im-krisenfall-ueberlebt/44914750
  26. Die Abhängigkeit von Wartungssoftware und der Treibstoffverbrauch der F-35 gaben schon Anlass zu kontroversen Diskussionen. Exemplarisch Klaus Stöhlker: Der F-35 ist ein US-Trojaner, bei Inside Paradeplatz, Finanznews aus Zürich, 14.7.2022, online unter https://insideparadeplatz.ch/2022/07/14/der-f-35-ist-ein-trojaner-der-usa/ und Alexander Saheb: Die F-35 verkauft sich gut, fliegt aber mit Problemen, bei Finanz und Wirtschaft, 08.12.2023, online unter https://www.fuw.ch/die-f-35-verkauft-sich-gut-fliegt-aber-mit-problemen-969252043918. Im Gegensatz dazu das Faktenblatt zum geplanten neuen Kampfflugzeug und zu Air2030F-35A der Pro Libertate, online unter https://www.prolibertate.ch/wp-content/uploads/faktenblatt-f-35.pdf
  27. Die ausgestrahlten elektromagnetischen Emissionen würden die Ermittlung des Standorts des Senders und damit auch des Flugzeugs ermöglichen. 
  28. Ein F-5 Tiger verbrauchte ca. 2’600 Liter pro Flugstunde [l/FH]. Eine Pilatus PC-7 verbraucht durchschnittlich 130 l/FH, eineAermacchi/Leonardo 345 deren 350 und das Schulungs- und leichte Kampfflugzeug KAI FA-50/T-50 um die 1’300 l/FH. Siehe Curia Vista, Kampfjets. Betriebskosten und Luftverschmutzung, Interpellation von Gysi Barbara (SP), online unter https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20124166, Kim Minseok Chen Chuanren: KAI Charts Out Single-Seat FA-50 Road Map, bei Aviationweek, 23.10.2023, online unter https://aviationweek.com/defense-space/aircraft-propulsion/kai-charts-out-single-seat-fa-50-road-map. Vgl. Peter Collings: FLIGHT TEST: KAI T-50 – Korea High, bei Flight Global, 21.02.2006, online unter https://www.flightglobal.com/flight-test-kai-t-50-korea-high/65583.article, der bei einer typischen Missionsdauer von 146 Minuten, d.h. ca. 2½ h mit 2’750 Liter Treibstoffverbrauch pro Flugstunde [l/FH] rechnet  1’130 l/FH. Siehe auch Flug Revue: Korean Aerospace T-50 Golden Eagle, online unter http://www.flug-revue.rotor.com/FRTypen/FRKTX-2.htm. Vgl. die Herstellerseite  von Aermacchi / Leonardo unter https://aircraft.leonardo.com/documents/16114715/17991747/Aermacchi+M-345_brochure_ENG_new.pdf?t=1602581140087sowie Flugzeug-Lexikon https://www.flugzeug-lexikon.de/ILA_2004/Sportflugzeuge/Pilatus_PC-7/pilatus_pc-7.html.
  29. Reichweite von Luft-Luft-Lenkwaffen: Die US-amerikanische AIM-120 AMRAAM, die Standard-Waffe der westlichen Welt heute, je nach Version 55 – 180 km; die französische MICA mit 80 km, die russischen Wympel R-37 (Вымпел Р-37) max. 300 km, R-77 (Вымпел Р-77) max. 110 km und R-33 (Вымпел Р-33) max. 160 km.
  30. Titelbild: ausgestopfter kapitaler Wolpertinger aus Oberbayern; Quelle: EM80, artwork-4277218_1280, online unter https://pixabay.com/photos/artwork-decoration-glass-glass-art-4277218/.