Die Pressefreiheit kann auch durch die Erschwerung der Zahlungswege behindert werden. Sabiene Jahn hat zu ihrem Essay über das Zahlungswesen dieses KI-generierte Bild geschaffen.

Essay | Honorar wird zum Verdachtsfall

Ein Honorar, das nicht ankommt. Ein Zahlungsweg, der über Korrespondenzbanken läuft. Eine Rückfrage zu Risiko, Herkunft und politischem Kontext. Ein Autorenhonorar, das genügt, um eine Überweisung in den Verdachtsraum zu ziehen. Was wie eine kleine Absurdität des Finanzalltags beginnt, erzählt von einer größeren Verschiebung. Pressefreiheit wird heute nicht mehr allein durch Verbote bedroht. Konten, Algorithmen, Sanktionen, Sichtbarkeitsregeln und eine politische Ordnung, die unbequeme Stimmen kaum noch offen bekämpfen muss, reichen aus. Es genügt, sie schwerer erreichbar zu machen.

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Es begann mit einem einfachen Hinweis am Anfang eines Tonbeitrags. Ich sagte meinen Hörern, dass journalistische Arbeit Zeit braucht für Recherche, Formulierung und Vertonung… Ich arbeite frei, ohne feste Redaktion im Rücken, ohne Vertrag, ohne institutionelle Absicherung. Also bat ich jene, die solche Arbeit schätzen, um Unterstützung. Es war ein direkter Spendenaufruf, nichts Dramatisches. 

Kurz darauf schrieb mir ein Verleger. Nicht vorwurfsvoll, eher mit jener feinen Melancholie, die Menschen haben, die wissen, wie viel Arbeit unsichtbar bleibt. Er verstehe meinen Aufruf, schrieb er sinngemäß. Natürlich könne niemand von einem einzelnen Honorar leben. Zugleich müsse er nun überlegen, wie er seine eigenen Spendenaufrufe künftig formuliere, denn er habe seinen Lesern bisher geschrieben, er zahle seinen Autoren faire Honorare. Er zahlt sie tatsächlich. Nur, auch er kann davon nicht leben. Genauer gesagt, er muss jeden Monat aus eigenen Rücklagen zuschießen, um sein unabhängiges Medium, die Technik, die Abonnements, die Redaktion und die Honorare zu tragen. (1)

In diesem Moment wurde aus einer kleinen Irritation ein größeres Thema. Autorin und Verleger standen hier zweifelsfrei nicht gegeneinander. Sie standen auf derselben Seite einer disfunktional gewordenen publizistischen Landschaft. Die Autorin muss erklären, warum sie trotz Honorar Leserunterstützung braucht. Der Verleger muss erklären, wie er faire Honorare zahlt, obwohl er selbst Monat für Monat drauflegt. Und beide müssen sich in einer Öffentlichkeit bewegen, in der schnell der Verdacht entsteht, jemand verschweige etwas, bereichere sich oder klage an der falschen Stelle.

Normalität ist längst beschädigt

Nun, das eigentliche Problem liegt jedoch tiefer. Es betrifft nicht nur die Frage, ob ein Honorar 250 Euro, 500 Franken oder einen vierstelligen Vorschuss beträgt. Es betrifft die materielle Infrastruktur der Pressefreiheit. Wer heute unabhängig publiziert, braucht nicht nur Mut, Sprache, Quellen, Erfahrung und Leser. Er braucht auch Zahlungswege. Er braucht Banken, die Überweisungen ausführen. Er braucht ein Mindestmaß an Vertrauen in jene technische Normalität, die jede Zeitung, jedes Magazin, jede Redaktion und jeder freie Autor stillschweigend voraussetzt.

Genau diese Normalität ist heutzutage längst beschädigt.

Der Verleger berichtete von Honorarzahlungen, die von seinem Konto abgegangen, beim Empfänger aber auch nach Wochen nicht angekommen waren. Es ging um ein Autorenhonorar für publizistische Arbeit, also um einen Vorgang, der in einer freien Presseordnung eigentlich banal sein müsste. Zunächst wollte die Bank wissen, wofür das Geld bestimmt sei. Die Antwort lautete, „für einen geschriebenen Artikel“. Später kam eine weitere Rückfrage auf, ob ein politisch besonders sensibler Auslandsbezug bestehe. Wieder lautete die Antwort, „es handelt sich um ein Autorenhonorar.“ Trotzdem blieb die Zahlung hängen. Inzwischen stellte sich nach Auskunft des Verlegers heraus, die Zahlung wurde nicht bei der Empfängerbank blockiert. Sie blieb bei einer US-amerikanischen Korrespondenzbank im Zahlungsweg der Schweizer Bank hängen.

Die Schweizer Bank habe geprüft, ob sie das Geld zurückfordern könne. Dies sei offenbar nicht möglich gewesen. Damit liegt nahe, dass die Zahlung weit mehr als nur technisch verzögert ist. Sie hängt offenbar in einem Prüf-, Rückhalte- oder Blockierungsverfahren fest. Ob es sich um eine laufende Compliance-Prüfung, eine Zurückweisung oder eine formale sanktionsrechtliche Blockierung handelt, muss noch geklärt werden. Genau diese Unklarheit ist Teil des Problems. Ein Autorenhonorar verschwindet in einem internationalen Prüfapparat, dessen Kategorien dem Betroffenen zunächst verborgen bleiben. (1)

In anderen Fällen führte der Weg über Zahlungsdienste, Drittstaaten oder private Vermittlungen. Korrespondenten, Autoren und Zahlungsempfänger in politisch sensiblen Regionen geraten dadurch in einen Nebel aus Bankvorgaben, Sanktionsangst und improvisierten Umwegen. Eine deutsche Nahost-Korrespondentin im Libanon, ein italienischer Autor in Moskau, ein Zahlungsempfänger in Belarus – jedes Mal verschiebt sich ein journalistischer Vorgang in eine Art geopolitischen Nebel. Was früher eine Überweisung war, wird plötzlich zur Akte, ein redaktioneller Alltag wird im Handumdrehen zur Compliance-Prüfung und ein Honorar riecht plötzlich nach Sanktion, Risiko, Terrorismus, Umgehung oder Reputationsschaden. (1) 

Publizistisch handlungsunfähig machen

Man muss diese Vorgänge nicht naiv betrachten. Banken haben Pflichten, Sanktionen existieren. Geldwäscheprävention ist kein beliebiges Thema. Finanzinstitute müssen Kunden identifizieren, wirtschaftlich Berechtigte prüfen, Transaktionen überwachen, Sanktionslisten abgleichen, ungewöhnliche Zahlungen hinterfragen und gegebenenfalls Meldungen erstatten. Bei internationalen Zahlungen kommen Korrespondenzbanken, zwischengeschaltete Institute, fremde Rechtsordnungen und automatische Filter hinzu. Damit kann eine Zahlung politisch und rechtlich in einen Raum geraten, mit dem weder Absender noch Empfänger unmittelbar zu tun haben. Eine Überweisung aus der Schweiz an einen Autor außerhalb Europas kann faktisch in den Vereinigten Staaten hängenbleiben, wenn der Zahlungsweg über eine US-amerikanische Korrespondenzbank läuft. Diese Bank ist dann kein neutraler Durchleitungsposten. Sie unterliegt US-Sanktionsrecht, OFAC-Vorgaben, Geldwäscheaufsicht und besonderen Sorgfaltspflichten für Korrespondenzkonten ausländischer Finanzinstitute. Genau an diesem Knotenpunkt wird aus einer kleinen Honorarzahlung ein Vorgang im Machtbereich des US-Finanzsystems. (37) (38) (39)

Ein einziger Name, ein Land, ein Verwendungszweck oder ein politisch auffälliger Themenkontext – all das kann eine Prüfung auslösen. Für Großbanken ist diese Maschinerie Alltag. Für kleine Verlage, freie Autoren und unabhängige Korrespondenten ist sie existenziell. (2) (3) (4)

Daher muss man genauer hinsehen. Denn zwischen legitimer Rechtsbefolgung und politisch-psychologischer Übererfüllung liegt ein gefährlicher Zwischenraum. Dort wird nicht mehr nur geprüft, ob eine konkrete Person sanktioniert ist. Dort werden Namen, Länder, Themen und publizistische Zusammenhänge inzwischen zu Risikomarkern. Ein russischer Name genügt offenbar oder ein Artikel über den Iran. Auch eine Zahlung, die über eine US-amerikanische Korrespondenzbank läuft, kann in ein geopolitisches Raster geraten. Das ist die praktische Verdachtslastumkehr. Nicht eine nachgewiesene Rechtsverletzung steht am Anfang. Der Verleger muss dennoch anschließend erklären, belegen und nachverfolgen, weshalb eine legale Zahlung für publizistische Arbeit überhaupt festhängt. Damit verlagert sich die Last der Normalisierung auf den Betroffenen. Die Bank prüft, stoppt oder hält zurück. Der Kunde muss den Vorgang wieder aus dem Verdachtsraum herausführen. Schon entsteht eine Schleife aus Rückfragen, Verzögerungen und Misstrauen, ohne, dass der Bankmitarbeiter nur eine Silbe darüber verliert.

Das Problem trägt im Fachjargon einen nüchternen Namen: De-risking. Gemeint ist eine Praxis, bei der Risiken nicht mehr konkret geprüft und gesteuert werden. Stattdessen werden Kunden, Kundengruppen, Länder, Vereine, Medien oder ganze Branchen vorsorglich aussortiert. Für Banken kann das betriebswirtschaftlich rational erscheinen. Eine kleine Honorarzahlung bringt kaum Ertrag, kann aber erheblichen Prüfaufwand verursachen. Ein politisch umstrittener Kunde bringt kaum Rendite, dafür womöglich schlechte Presse, Nachfragen der Aufsicht, interne Prüfungen, externe Kampagnen oder Probleme mit Korrespondenzbanken. Aus Risikomanagement wird dann Risikobeseitigung. Die Folge? Das Konto wird gekündigt, die Zahlung gestoppt und schliesslich der Kunde abgewiesen. (5) (6)

Bei Korrespondenzbankzahlungen verschärft sich diese Logik noch einmal. Dort können Institute zwischengeschaltet sein, zu denen der Kunde keine eigene Vertragsbeziehung hat. Er kennt oft weder die interne Prüfentscheidung noch die genaue Rechtsgrundlage, noch den Status des Vorgangs. Wird eine Zahlung zurückgewiesen, müsste sie grundsätzlich in den Zahlungsweg zurücklaufen. Wird sie dagegen blockiert, kann sie nicht ohne weiteres bewegt werden. OFAC unterscheidet öffentlich zwischen „rejected“ und „blocked transactions“. Blockierte oder zurückgewiesene Vorgänge sind binnen zehn Geschäftstagen zu melden. Für blockierte Gelder verweist OFAC auf ein Freigabeverfahren über eine sogenannte specific license. (38) (39) (40)

Aus Sicht des einzelnen Instituts mag das defensiv wirken. Aus Sicht einer freiheitlichen Gesellschaft ist es verheerend. Denn ein Bankkonto ist heute kein Luxusprodukt mehr. Es ist Zugang zur gesellschaftlichen Existenz. Honorare, Spenden, Mieten, Abonnements, Serverkosten, Steuern, Versicherungen, Reisen, Übersetzungen, Druckkosten und technische Dienstleister – fast alles läuft über Zahlungswege. Wer vom Zahlungsverkehr abgeschnitten wird, wird wirtschaftlich und publizistisch handlungsunfähig gemacht.

Die „Financial Action Task Force“, also jene internationale Institution, die Standards gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung setzt, warnt selbst vor pauschalem De-risking. Risiken sollen konkret und verhältnismäßig geprüft werden. Ganze Kundengruppen abzuschneiden, widerspricht dem eigenen Anspruch risikobasierter Prüfung. Auch europäische Bankaufsichtsbehörden kennen das Problem. Es entsteht gerade dort, wo Banken aus Angst vor Sanktionen, Haftung, Reputationsschäden oder erhöhtem Prüfaufwand den Einzelfall nicht mehr sorgfältig ausleuchten. Vorsorgliche Kündigung ersetzt dann konkrete Prüfung. Das ist die Ironie dieser Entwicklung. Ein System, das angeblich Transparenz schaffen will, treibt legale Zahlungen in teure, intransparente, improvisierte Kanäle. Die Übererfüllung erzeugt jene Grauzonen, die sie zu bekämpfen vorgibt. (5) (6)

In der Schweiz ist dieser Druck besonders sensibel. Das Land ist formal neutral, faktisch aber eng in westliche Sanktionsarchitekturen eingebunden. Am 28. Februar 2022 beschloss der Bundesrat, die von der Europäischen Union am 23. und 25. Februar verabschiedeten Sanktionspakete gegen Russland pauschal zu übernehmen. Die Schweizer Finanzaufsicht verwies zuletzt auf Tausende Personen, Unternehmen und Organisationen, die im Zusammenhang mit der Ukraine-Situation einer Vermögenssperre unterliegen. Schweizer Banken betonen, sie hielten sich strikt an nationale, internationale und supranationale Regeln. Genau darin liegt das Dilemma. Kommt eine US-amerikanische Korrespondenzbank hinzu, erweitert sich dieses Dilemma. Dann genügt die Schweizer Rechtslage allein nicht mehr, um den Zahlungsweg zu verstehen. Die Zahlung berührt zugleich das US-Finanzsystem und damit jene Sanktions- und Compliance-Architektur, die Washington weltweit über Dollar-Clearing, Korrespondenzbanken und Finanzmarktzugang durchsetzt. Je stärker ein Finanzplatz seinen Ruf schützen will, desto eher neigt er dazu, schon dort vorsichtig zu werden, wo rechtlich noch gar keine konkrete Pflicht zur Blockade besteht. (7) (8)

EU hat mit Kadi Maßstäbe gesetzt

Deutschland kennt dieselbe Logik, nur in einer anderen rechtlichen Landschaft. Dort ist die Kontofrage längst politisch. Mehrere Akteure aus verschiedenen Lagern berichten von Kündigungen oder verweigerten Geschäftsbeziehungen. Die AfD machte Kontokündigungen zum Bundestagsthema. Die Berliner Volksbank hatte zuvor ein Spendenkonto der Partei nach öffentlichem Druck und einer Petition gekündigt. Auch einzelne AfD-Mitglieder berichteten über Kontokündigungen, wobei Banken sich regelmäßig auf das Bankgeheimnis zurückziehen und Einzelfälle nicht kommentieren. Man muss diese Parteien politisch nicht mögen, um zu erkennen, dass hier ein Grundsatz berührt wird. Darf ein privatwirtschaftliches oder öffentlich-rechtliches Institut politische Missbilligung in finanzielle Ausschließung übersetzen? (9) (10) (11)

Das Problem reicht über die AfD weit hinaus. Es trifft Rechte, Linke, Regierungskritiker, alternative Medien, Vereine und Journalisten. „Die Rote Hilfe“, ein vom Verfassungsschutz beobachteter linker Rechtshilfeverein, bekam ein Konto gekündigt. Die Sparkasse Göttingen musste das Konto nach einer gerichtlichen Eilentscheidung jedoch vorerst fortführen. Die Bank hatte mit US-Sanktionsrisiken argumentiert. Das Gericht hielt diese Begründung vorläufig nicht für tragfähig. Dieser Fall ist aufschlussreich, weil er zeigt, Debanking ist nicht nur die Frage eines politischen Lagers. Heute trifft es die einen, morgen die anderen. Wer das Problem nur dann erkennt, wenn es das eigene Milieu betrifft, hat den Kern bereits verfehlt. (12)

Besonders deutlich wird die deutsche Sonderlage bei den Sparkassen. Sie sind keine gewöhnlichen Privatbanken. Als öffentlich-rechtliche Institute gehören sie zur Daseinsvorsorge und sind an Grundrechte gebunden. Der Bundesgerichtshof stellte schon 2003 klar, dass eine Sparkasse das Konto einer politischen Partei nicht allein wegen deren verfassungsfeindlicher Zielsetzung kündigen darf, solange das Bundesverfassungsgericht diese Verfassungswidrigkeit nicht festgestellt hat. Eine Sparkasse darf also nicht selbst zum Ersatz-Verfassungsgericht werden. Sie darf nicht politisch urteilen, wo rechtlich ein förmliches Verfahren vorgesehen ist. (13)

Diese Linie ist entscheidend. In einer freiheitlichen Ordnung darf der Staat politische Gegner bekämpfen, eben aber nur mit rechtsstaatlichen Mitteln. Er darf Vereine verbieten, Parteien von Finanzierung ausschließen, Straftaten verfolgen oder Sanktionen umsetzen – aber jeweils auf Grundlage klarer Verfahren, Zuständigkeiten und Rechtsschutzmöglichkeiten. Und an dieser Stelle gewinnt eine Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs besondere Bedeutung, die außerhalb juristischer Fachkreise kaum bekannt ist: Die Kadi-Doktrin. Sie geht auf den saudischen Geschäftsmann Yassin Abdullah Kadi zurück, dessen Vermögen nach den Anschlägen vom 11. September 2001 auf Grundlage internationaler Sanktionslisten eingefroren worden war. Der Europäische Gerichtshof stellte 2008 und erneut 2013 klar, dass auch Maßnahmen, die mit Sicherheit, Terrorismusabwehr oder internationalen Verpflichtungen begründet werden, nicht außerhalb der europäischen Grundrechte stehen. Wer sanktioniert wird, hat Anspruch auf nachvollziehbare Gründe, gerichtliche Überprüfung, Verteidigungsrechte und eine tragfähige Tatsachengrundlage. Allgemeine Behauptungen, politische Zuschreibungen oder externe Listen reichen nicht aus, wenn die Folgen tief in Eigentum, Berufsausübung und persönliche Freiheit eingreifen. (16a) Kurzum, die EU selbst hat mit Kadi Maßstäbe gesetzt, an denen sie sich heute messen lassen muss.

Die aktuelle Sanktionspraxis der Europäischen Union ist deshalb so brisant. In den vergangenen Jahren trafen Sanktionen zunehmend auch Publizisten, Journalisten und Kommentatoren. Ihnen wirft die EU vor, russische Desinformation, Propaganda oder destabilisierende Einflussoperationen zu unterstützen. Die Maßnahmen beschränken sich damit längst nicht mehr auf Staatsfunktionäre, Unternehmen oder militärische Akteure. Zu den bekanntesten Fällen gehören der deutsche Journalist Hüseyin Doğru und der Schweizer Publizist, ehemalige Oberst der Schweizer Armee und frühere Nachrichtendienstanalyst Jacques Baud. Beide wurden im EU-Sanktionssystem erfasst. Beide bestreiten, Teil staatlicher russischer Einflussstrukturen zu sein. Unabhängig davon, stellt sich dieselbe rechtsstaatliche Kernfrage, welche überprüfbaren Beweise tragen einen Eingriff, der Konten einfrieren, Reisen verhindern, berufliche Tätigkeit blockieren und private Existenz zerstören kann? (16b) (16c)

Was im Hintergrund verschwindet

Hier berühren sich Kadi-Doktrin, Debanking und Pressefreiheit. Der Rechtsstaat darf Sanktionen verhängen, aber er darf politische Bewertung nicht an die Stelle klassischer Beweisführung setzen. Begriffe wie „Desinformation“, „Propaganda“ oder „destabilisierende Tätigkeit“ sind rechtlich nur tragfähig, wenn sie auf konkrete, nachprüfbare Tatsachen gestützt werden. Sonst verwandelt sich Sanktionsrecht in ein Instrument administrativer Verdachtsbestrafung. Dann tritt die Sanktion sofort ein, während der Rechtsschutz erst Jahre später Wirkung entfalten kann. Genau für solche Konstellationen wurde die Kadi-Rechtsprechung entwickelt. Sicherheitspolitik steht damit nicht über dem Recht. In der Praxis aber verfährt die Europäische Union inzwischen erkennbar anders. Erst kommt der existenzielle Eingriff, dann beginnt für die Betroffenen der mühsame Weg, überhaupt zu erfahren, welche belastbaren Tatsachen ihnen entgegengehalten werden.

Wenn nun Banken, Sparkassen oder Zahlungsdienstleister diese Rolle faktisch übernehmen, verschiebt sich Macht in einen kaum kontrollierbaren Raum. Noch schwieriger wird es bei Korrespondenzbanken. Dort entscheidet nicht zwingend die Bank, bei der der Kunde sein Konto führt. Eine zwischengeschaltete Bank kann den Vorgang festhalten, prüfen, zurückweisen oder blockieren. Für den Kunden entsteht eine doppelte Distanz. Er kennt die entscheidende Stelle oft nicht genau, und er kann mit ihr meist nicht direkt kommunizieren. Die eigene Bank wird zur Vermittlerin gegenüber einer Instanz, deren Regeln, Filter und Rechtsräume außerhalb der ursprünglichen Geschäftsbeziehung liegen. Wenn anstatt eines Gerichtes die Compliance-Abteilung, ein Algorithmus, ein Reputationsgremium oder ein Vorstandsrisiko entscheidet. (13) (14) (15)

Private Banken haben mehr Spielraum als Sparkassen. Sie berufen sich auf Vertragsfreiheit, auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, auf Risikoappetit, auf Compliance-Kosten. Juristisch mag das oft tragfähiger sein. Demokratisch bleibt es beunruhigend. Denn wer heute gesellschaftlich existieren will, braucht ein Konto. Das Basiskonto schützt in Deutschland natürliche Personen in gewissem Umfang. Unternehmen, Vereine, Medien, Parteien, Verlage und publizistische Projekte fallen jedoch oft in eine andere Kategorie. Dort, wo öffentliche Debatte organisiert wird, ist der Schutz schwächer. Und genau dort greifen politische Kampagnen, Reputationsdruck und Bankenvorsicht am härtesten. (15)

Auch Österreich hat das Thema inzwischen parlamentarisch behandelt. Dort forderte die FPÖ ein Verbot politisch motivierter Kontokündigungen und finanzieller Diskriminierung politisch nonkonformer Akteure. Der Antrag fand keine Mehrheit. Andere Fraktionen verwiesen auf Vertragsfreiheit und bestehende Basiskonto-Regelungen. Damit bleibt auch dort die Grundfrage ungelöst. Reicht ein individuelles Recht auf ein Basiskonto aus, wenn Vereine, Medien, Verlage, politische Gruppen und publizistische Projekte durch Kontokündigungen faktisch ausgeschaltet werden können? (16)

An dieser Stelle wird aus Bankrecht Demokratiepolitik. Man muss die betroffenen Akteure ja nicht mögen oder ihre Meinungen und Texte teilen, auch ihre Parteien nicht wählen oder Vereine nicht unterstützen. Aber eine Gesellschaft, die sich „freiheitlich“ nennt, muss aushalten, dass legale Akteure Zugang zu legalen Zahlungswegen behalten. Sonst wird das Finanzsystem zum stillen Instrument politischer Hygiene. Da grenzt Zumutung, Unbehagen und der bloße Verdacht aus. (Hervorhebung durch die Redaktion.)

Doch die finanzielle Ausschließung ist nur eine Seite dieser Entwicklung. Die zweite betrifft die Sichtbarkeit selbst. Wer publiziert, braucht nicht nur ein Konto, er braucht Auffindbarkeit. Im digitalen Raum entscheidet heute die Reihenfolge der Anzeige, das Ranking, die Empfehlung, die Platzierung und die algorithmische Verstärkung darüber, ob ein Text, ein Video oder ein Podcast überhaupt noch in den Wahrnehmungsraum des Publikums gelangt. Früher lag eine Zeitung sichtbar am Kiosk, ein Buch im Schaufenster und eine Sendung wurde im TV-Programm angekündigt. Heute entscheidet eine technische Oberfläche, was dem Nutzer begegnet und was im Hintergrund verschwindet.

Sichtbarkeit politisch reguliert

Diese Oberfläche ist kein Naturereignis. Sie wird programmiert, gewichtet, moderiert, verändert und politisch reguliert. Shadow Banning, Reichweitendrosselung, algorithmische Herabstufung, Downranking oder Degradierung sind keine bloßen Einbildungen gekränkter Nutzer. Sie gehören längst zum Instrumentarium digitaler Plattformsteuerung. Inhalte bleiben formal online, werden aber seltener empfohlen, schlechter auffindbar gemacht, aus Such- oder Trendflächen herausgenommen, algorithmisch herabgestuft oder in ihrer Verbreitung reduziert. Der Eingriff wird dadurch schwerer greifbar als eine Löschung. Der Autor sieht seinen Beitrag noch. Der Leser könnte ihn theoretisch finden. Aber zwischen Veröffentlichung und Publikum liegt eine Sortiermaschine, deren Regeln von Menschen entworfen, trainiert, beauftragt und überwacht werden.

Die Plattformen begründen solche Eingriffe zwar mit Sicherheit, Jugendschutz, Hassrede, Desinformation, Manipulation oder der Eindämmung sogenannter grenzwertiger Inhalte. Das kann im Einzelfall legitim sein. Gefährlich wird es jedoch dort, wo politisch unbequeme Deutungen, abweichende Analysen oder nicht genehme Quellen in den Bereich des „Problematischen“ verschoben werden. Wir sprechen auch nicht von Rechtsverletzungen. Dann aber entsteht keine offene Zensur und eine unsichtbare Hierarchie der Sichtbarkeit wird aktiviert. Was erwünscht ist, wird gehoben, was stört, wird gedämpft und was nicht verschwinden darf, wird schwerer erreichbar gemacht. 

Deshalb ist die Debatte um Public Value und den geplanten Digitalen-Medien-Staatsvertrag so brisant. Public Value klingt zunächst harmlos, beinahe wohltätig. Gemeint sind Medienangebote, denen ein besonderer Wert für Meinungsbildung, Information, Kultur, Bildung oder regionale Identität zugesprochen wird. Schon heute müssen solche Angebote nach dem Medienstaatsvertrag auf bestimmten Benutzeroberflächen leicht auffindbar sein. Das betrifft etwa Smart-TVs, Plattformoberflächen und vergleichbare Zugangsebenen. Der neue Streit beginnt jedoch dort, wo diese Logik auf soziale Netzwerke und Online-Plattformen ausgeweitet werden soll. Dann ginge es nicht mehr nur darum, dass bestimmte Programme auf einer technischen Oberfläche nicht verschwinden. Dann ginge es um die regulatorische Steuerung von Sichtbarkeit in jenem Raum, in dem sich Millionen Menschen täglich informieren. (17) (18) (19) (20)

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther ließ jüngst erkennen, dass seine Staatskanzlei eine Stärkung des Public-Value-Gedankens auch auf Plattformen grundsätzlich unterstützt. Der Meinungsbildungsprozess zu konkreten Vorschlägen sei zwar nicht abgeschlossen, doch weitere gesetzliche Vorgaben könnten ein geeignetes Instrument sein. Damit wird sichtbar, wohin die Reise gehen kann. Nicht der Nutzer allein, nicht die redaktionelle Qualität allein, nicht einmal die Resonanz eines Publikums entscheidet dann über Reichweite. Es entscheidet dann ein staatlich oder staatsnah reguliertes Verständnis von Verlässlichkeit. Was als Vielfaltsschutz präsentiert wird, kann in der Praxis zur Rangordnung politisch erwünschter Medien und Meinung werden. (21)

Man muss diese Entwicklung präzise beschreiben. Es geht nicht darum, dass ein Artikel verboten oder ein Video gelöscht wird. Die Eingriffe sind weicher, technischer, schwerer zu greifen. Ein Beitrag bleibt online, wird aber schlechter gefunden. Ein Kanal existiert weiter, verliert aber an Reichweite. Ein unabhängiges Medium darf veröffentlichen, wird aber hinter jene Angebote sortiert, die als besonders verlässlich gelten. Das ist keine klassische Zensur mit Stempel und Verbot. Es ist Sichtbarkeitsregulierung. Und Sichtbarkeit ist im digitalen Raum die zweite Währung der Pressefreiheit.

Daher trifft eine solche Regulierung neue Medien, kleinere Redaktionen, freie Autoren, alternative Meinungsblogs und unabhängige Videoformate besonders hart. Eingesessene Medienhäuser verfügen über Markenmacht, Personal, Rechtsabteilungen, technische Optimierung, Werbebudgets, politische Zugänge und gewachsene Vertriebswege. Öffentlich-rechtliche Anbieter verfügen zusätzlich über eine institutionelle Grundfinanzierung und einen staatlich abgesicherten Platz im Mediensystem. Kleinere Publizisten haben all das nicht. Sie leben von Auffindbarkeit, Weiterempfehlung, Leserbindung, Spenden, Abonnements und der Bereitschaft einzelner Menschen, Texte oder Videos überhaupt noch zu suchen. (Hervorhebung durch die Redaktion.)

Wenn nun ausgerechnet die Sichtbarkeit politisch reguliert oder zugunsten bereits etablierter Angebote gelenkt wird, verschärft sich die bestehende Ungleichheit. Wer ohnehin groß ist, wird zusätzlich abgesichert. Wer neu, unbequem oder finanziell schwach ist, muss gleichzeitig gegen technische Hürden, schwankende Algorithmen, De-Ranking, Anzeigenbeschränkungen, Zahlungsprobleme und fehlende Förderzugänge anarbeiten. Das ist keine Klage über mangelnden Erfolg. Es beschreibt die realen Bedingungen, unter denen Gegenöffentlichkeit heute entsteht. Wer von Pluralismus spricht, aber die Auffindbarkeit zugunsten etablierter Medienmacht organisiert, schützt nicht die Vielfalt. Er verwaltet ihre Begrenzung.

Schweigen sicherer als Wahrheitssuche

Verfassungsrechtlich ist das hochsensibel. Der Staat darf Medienvielfalt sichern, auch Jugendschutz, Transparenz und gesetzliche Mindeststandards darf er durchsetzen. Aber er darf sich nicht zum Wahrheitsrichter über den publizistischen Wert einzelner Stimmen machen. Sobald Regulierungsbehörden oder politisch geprägte Gremien bestimmen, welche Medienangebote für die demokratische Öffentlichkeit wertvoller, verlässlicher oder bevorzugt sichtbar sein sollen, entsteht ein gefährlicher Grenzbereich. Der Staat nennt es Auffindbarkeit. Die Betroffenen erleben es als strukturelle Marginalisierung. Der Bürger bemerkt oft nur, dass ihm bestimmte Stimmen seltener begegnen.

Auch europarechtlich ist ein solcher Weg angreifbar. Der „Digital Services Act“ der Europäischen Union reguliert Empfehlungssysteme, Transparenzpflichten und Plattformverantwortung bereits in einem einheitlichen Rahmen. Große Plattformen müssen erklären, nach welchen Hauptparametern ihre Empfehlungssysteme arbeiten. Sehr große Plattformen müssen zudem eine Empfehlungsoption anbieten, die nicht auf einem persönlichen Nutzerprofil beruht – also nicht daraus berechnet wird, was ein Nutzer zuvor angesehen, gesucht, geliked oder kommentiert hat.

Man kennt dieses Prinzip aus dem Onlinehandel. Wer bei Amazon ein Buch oder Gerät anschaut, bekommt ähnliche Produkte vorgeschlagen. Bei YouTube, TikTok, Facebook oder X funktioniert das vergleichbar, nur mit Inhalten. Die Plattform merkt sich, welche Videos angeschaut werden, wo man hängenbleibt, was übersprungen wird, geliked, kommentiert oder gesucht wird. Daraus entsteht ein Profil der vermuteten Interessen, politischen Reizpunkte, emotionalen Bindungen und Aufmerksamkeitsmuster. Der Nutzer erhält damit keine neutrale „Information“ mehr. Ihm wird eine individuell zugeschnittene Kette aus Reizen, Bestätigungen und Anschlussangeboten präsentiert. Viele geraten dadurch in einen Strudel, den sie nur mit hoher Disziplin wieder verlassen. Andere entwickeln ein Nutzungsverhalten, das bereits suchtähnliche Züge trägt. (Hervorhebung durch die Redaktion.)

Deshalb ist jede Regulierung von Empfehlungssystemen politisch empfindlich. Wer ihre Regeln verändert, ordnet nicht nur technische Abläufe neu. Er beeinflusst Aufmerksamkeit, Gewohnheit, politische Wahrnehmung und öffentliche Debatte. Wenn deutsche Länder nun zusätzlich über den Medienstaatsvertrag algorithmische Sichtbarkeit zugunsten ausgewählter Medienangebote erzwingen wollen, stellt sich die Frage, ob sie damit in einen europäisch harmonisierten Regelungsbereich eingreifen. Genau diese Frage müsste juristisch geprüft werden. Politisch aber ist die Richtung schon jetzt erkennbar: Der Kampf um Öffentlichkeit verlagert sich von der offenen Debatte in die Architektur der Plattformen. (22) (23)

Damit verbindet sich die dritte Ebene, die berufliche Sanktionierung abweichender oder unerwünschter Rede aus dem Inneren staatlicher oder staatsnaher Apparate. Der aktuelle Fall eines langjährigen Bremer Jobcenter-Mitarbeiters, der in einer ZDF-Dokumentation Missstände im Bürgergeldsystem schilderte und danach fristlos entlassen wurde, zeigt, wie eng Meinungsfreiheit, Loyalitätspflichten, Behördeninteressen und öffentliche Wahrheitssuche inzwischen miteinander kollidieren. Der Mann äußerte nicht bloß privaten Unmut. Aus seiner Wahrnehmung und beruflichen Erfahrung heraus benannte er sachlich strukturelle Probleme. Fehlanreize, ein sich selbst erhaltendes Maßnahmensystem, mangelnde Arbeitsvermittlung, hohe Budgets, geringe Wirksamkeit und eine Verwaltung, die Kritik offenbar schwer erträgt. Natürlich darf eine Behörde prüfen, ob ein Interview genehmigt war, ob Dienstpflichten verletzt wurden und ob Aussagen die Grenze sachlicher Kritik überschreiten. Eine staatliche Stelle müsste empfindlich reagieren, wenn ein Mitarbeiter öffentlich interne Missstände beschreibt. Nachvollziehbar ist diese Empfindlichkeit. Nicht nachvollziehbar ist jedoch eine Reaktion, die wie ein Exempel wirkt. Wenn auf die klare Benennung möglicher Strukturprobleme zuerst keine Prüfung, Aufklärung und öffentliche Debatte folgen, dafür aber eine fristlose Kündigung, entsteht ein verheerendes Signal. Wer aus einem Apparat heraus spricht, riskiert seine berufliche Existenz. Und wer im Apparat bleibt, lernt, dass Schweigen sicherer ist als Wahrheitssuche.  (24) (25)

Russland ist Kontamination

So entsteht ein Dreiklang, der für eine Demokratie gefährlich ist. Keine dieser Maßnahmen muss allein wie ein totalitärer Akt aussehen. Darin liegt ihre Wirksamkeit. Die Begriffe klingen vielfältig, elegant und oft sogar einleuchtend. Compliance, Auffindbarkeit, Arbeitgeberrecht, Jugendschutz, Desinformationsbekämpfung, Vielfaltssicherung, Plattformordnung. Zusammengenommen aber verschieben sie die Bedingungen der Öffentlichkeit.

Wer unter solchen Bedingungen publiziert, lernt die unsichtbaren Warnschilder des Systems kennen, die riskanten Themen, verdächtige Kontakte, unerwünschte Begriffe oder „gefährliche“ Fragen.

Für unabhängige Medien ist das fatal. Pressefreiheit wird meist groß gedacht, als Verfassungsrecht und als Schutz vor Zensur, als Freiheit, Regierungen zu kritisieren. Aber sie hat auch eine banale, materielle und technische Seite. Sie braucht Zahlungswege, Reichweite, beruflichen Schutz, Server, Übersetzungen, Reisen, Redakteure, Korrespondenten, Honorare, Bankkonten und Leser, die unterstützen können, ohne selbst unter Verdacht zu geraten. Wer diese Infrastruktur austrocknet, muss kein Verbot aussprechen. Es genügt, die Arbeit zu verteuern, zu verzögern, schlechter auffindbar zu machen, moralisch zu markieren und administrativ zu erschöpfen. (Hervorhebung durch die Redaktion.)

Der Vorgang ist umso bitterer, weil er jene trifft, die ohnehin nicht aus Machtzentralen berichten. Eine deutsche Korrespondentin im Libanon, die seit Jahrzehnten aus der Region schreibt, gerät nicht deshalb ins Abseits, weil sie nichts zu sagen hätte. Sie gerät ins Abseits, weil sie zu viel aus eigener Anschauung sagt. Sie berichtet aus Damaskus, Beirut, aus Dörfern, Kliniken, zerstörten Häusern, von Menschen, die in westlichen Leitartikeln kaum vorkommen. Ihre Arbeit beginnt fern des Studios, auf Straßen, in Wohnungen, in Krankenhäusern, vor Trümmern, bei Familien, die Tote begraben und trotzdem Tee anbieten. Eine solche Stimme stört. Sie fügt dem geopolitischen Kommentar Wirklichkeit hinzu – und, wichtiger noch, Menschlichkeit. (26) (27)

Ein anderer Autor lebt in Moskau. Er ist Italiener, in Mailand geboren, in Deutschland ausgebildet, schreibt über europäische Sicherheit, Helsinki, Ukraine, Russland, Polen, NATO, Geschichte. Schon diese Biografie widerlegt die grobe Ordnung, in der Menschen politisch sortiert werden sollen. Ein Italiener in Moskau ist keine Anomalie. Es ist europäische Normalität, dass Menschen umziehen, Sprachen lernen, Städte lieben, an anderen Orten arbeiten und in mehreren historischen Räumen denken. Doch in der neuen Verdachtslogik wird aus Internationalität ein Risiko. Moskau wird nicht als Wohnort gelesen, es ist ein Signal. Russland ist Kontamination und nicht nur ein Land. (1)

Recherche als Haltungssünde

Ein weiterer Autor lebt außerhalb Europas und schreibt über geopolitische Konflikte, Machtverschiebungen und militärische Szenarien, er trägt einen russischen Namen und lebt seit Jahren in Neuseeland. Man kann seine Analysen für gewagt halten oder für diskussionsbedürftig. Aber genau dafür gibt es Redaktion, Gegenrede, und Debatte. Dafür braucht es kein stecken gebliebenes Honorar. Wenn eine Bank bei einer Zahlung nach Neuseeland wegen eines russischen Namens und eines Iran-Themas nervös wird, zeigt sich, wie tief der Verdacht inzwischen in administrative Abläufe eingesickert ist. Der Autor muss gar nicht in einem sanktionierten Staat sitzen. Es genügt, dass sein publizistisches Profil in ein geopolitisches Raster passt. (1) 

Hier liegt der Unterschied zwischen legitimer Prüfung und pressefeindlicher Wirkung. Ein publizistisches Profil ist kein Rechtsverstoß. Ein Autor darf über Krieg, Sanktionen, Energie, Machtpolitik, Militärbündnisse und die Krise westlicher Ordnung schreiben. Ein Verlag darf solche Texte veröffentlichen. Ein Honorar für diese Arbeit bleibt ein Honorar, auch wenn Biografie, Themen oder Veröffentlichungsorte in westlichen Risikofiltern auffallen. Wenn aber schon diese Konstellation genügt, um eine Zahlung über eine US-amerikanische Korrespondenzbank festzusetzen, wird aus Sanktionscompliance ein indirekter Zugriff auf publizistische Arbeitsbedingungen.

Ähnlich ergeht es Journalisten, die aus Russland berichten, ohne in die erwartete Feindbildsprache zu verfallen. Der Moskau-Korrespondent Ulrich Heyden machte öffentlich, dass ihm sein deutsches Konto unter Verweis auf Sanktionen beziehungsweise Risikoeinstufungen gekündigt worden sei. Gegen ihn selbst sind nach öffentlich bekannten Angaben keine persönlichen EU-Sanktionen bekannt. Auch hier geht es um mehr als einen Einzelfall. Es geht um die Frage, ob Aufenthalt, Thema, Kontaktumfeld oder journalistische Perspektive ausreichen, um einen Menschen aus der finanziellen Normalität zu drängen. (28) (29) (Hervorhebung durch die Redaktion.)

Für Menschen mit ostdeutscher Sozialisation hat diese Entwicklung eine besondere Härte. Nicht, weil der Osten frei von Ideologie gewesen wäre. Das war er nicht. Sondern weil man die Mechanik erkennt, die Einteilung in erlaubte und unerlaubte Nähe, die moralische Markierung von Kontakten, die politische Aufladung von Sprache, die Verdächtigung ganzer Biografien. Wer mit russischer Kultur, sowjetischer Geschichte, gemeinsamen Familiengeschichten, Schulfreundschaften, Liedern, Städtenamen und Erinnerungen aufgewachsen ist, erlebt die heutige Verengung nicht abstrakt. Sie schneidet in persönliche Geschichte. Plötzlich soll ein Kontakt, der jahrzehntelang selbstverständlich war, verdächtig sein. Ein Name wird zum Signal und eine Überweisung wird zum Problem. Das Themenprofil wird zum Risikomarker und eine Recherche wird zur Haltungssünde.

Das ist kein Betriebsunfall

Nach 1945 hätte man meinen können, Europa habe gelernt, dass gesellschaftliche Ausschließung nicht erst beim Lager beginnt. Sie beginnt früher, bei Listen, Verdachtskategorien, beruflicher Ächtung, Sprachregelungen, bei der moralischen Entwertung ganzer Gruppen, bei der administrativen Verengung des Lebens. Natürlich ist eine Bankrückfrage kein Gestapo-Bescheid und noch kein Berufsverbot. Aber die zivilisatorische Lehre nach 1945 lautete doch gerade, dass ein Gemeinwesen nicht nach Feindbildern organisieren darf, dass Rechte nicht von politischer Sympathie abhängen dürfen, dass Verwaltung nicht zum Werkzeug der Säuberung werden darf. Wenn heute Andersdenkende, Russlandkundige, Nahost-Korrespondenten, linke Vereine, rechte Parteien, alternative Medien und kritische Journalisten über Kontoprobleme berichten, dann liegt der Schaden bereits vor. Die Pressefreiheit wird nicht erst beschädigt, wenn ein Artikel verboten wird. Sie ist beschädigt, sobald die materiellen Voraussetzungen ihrer Ausübung politisch fragil werden.

Und hier liegt der eigentliche Bruch. Der Westen spricht gern von Freiheit, aber er hält die Wahrheitssuche immer schlechter aus, sobald sie nicht in seine aktuelle Lagerordnung passt. Wahrheitssuche ist langsam, widersprüchlich, ortsgebunden und auch offen. Sie fragt, bevor sie verurteilt. Sie hört auch jenen zu, die gerade nicht in den Redaktionskonferenzen westlicher Hauptstädte vorkommen. Sie nimmt Korrespondenten ernst, die vor Ort leben. Sie liest Autoren, die aus anderen historischen Erfahrungen schreiben. Sie unterscheidet zwischen Bericht, Analyse, Meinung und Propaganda. Das ist unbequem.

Ein unabhängiger Verleger, der solchen Stimmen Raum gibt, betreibt mehr als ein Online-Magazin. Er hält einen Zwischenraum offen. Dort erscheinen lange Texte, manchmal zu lang für den schnellen Handy-Blick, aber lang genug für Argumente. Dort schreiben Autoren, die anderswo „aussortiert“ wurden. Leser erhalten keine Schlagwortware, sie bekommen Zumutungen. Kontext, Vorgeschichte, Gegenperspektive und all das, was in großen Medien oft aus Platzmangel, Feigheit oder politischer Anpassung verschwindet.

Die eigentliche Frage lautet daher auch gar nicht, ob Autorinnen um Unterstützung bitten dürfen. Die eigentliche Frage lautet, weshalb ein politisches System, das unablässig von Demokratie, Pluralität und Pressefreiheit spricht, deren materiellen Bedingungen so selektiv organisiert. Warum werden Milliarden für Regierungskommunikation, militärische Öffentlichkeitsarbeit, politische Stiftungen, EU-Programme, Demokratieförderung, NGO-Strukturen, Faktenchecker, Desinformationsbekämpfung und strategische Kommunikation bewegt, während freie Journalisten um kleinere Spenden bitten und Verleger aus Erspartem Honorare zahlen? Warum profitieren gerade jene, die wirklich unabhängig recherchieren, selten von den Fördertöpfen, die angeblich der demokratischen Öffentlichkeit dienen? Warum werden jene gestützt, die Narrative verwalten, während jene, die sie prüfen, ihre Arbeit oft mit einer gewissen Selbstausbeutung und Leserzuwendungen finanzieren müssen? (30) (31) (32) (33) (34)

Das ist kein Betriebsunfall. Es ist das Ergebnis politischer Entscheidungen. Regierungen schaffen die Rahmenbedingungen, unter denen Medien arbeiten. Sie entscheiden über Rundfunkordnungen, Förderprogramme, Sanktionsregime, Plattformregulierung, Gemeinnützigkeitsfragen, Bankenaufsicht und die öffentlichen Kommunikationsetats. Sie prägen damit auch, welche Stimmen institutionell abgesichert werden und welche Stimmen am Rand der Existenz arbeiten. Wer Pressefreiheit ernst nimmt, darf deshalb nicht nur auf die Gesellschaft zeigen. Er muss auf die Politik zeigen und reagieren, auf die Regierungen, auf die Apparate, auf jene geförderten Zwischenstrukturen, die längst selbst zu Akteuren der Meinungslenkung geworden sind.

Unbehagen in Erkenntnis verwandeln

Für viele Bürger ist diese Entwicklung schwer zu erkennen, weil sie historisch daran gewöhnt waren, von großen Tageszeitungen und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten halbwegs zuverlässig informiert zu werden. Diese Gewohnheit wirkt wie in einer langen Partnerschaft. Sie bildet eine Art Vertrauensrest aus einer anderen Zeit. Doch seit mindestens drei Jahrzehnten hat sich die Medienlandschaft signifikant verändert. Ideologische Beeinflussung gab es immer, in jedem Gesellschaftssystem. Neu ist die Doppelstruktur, in der klassische Medien, öffentlich geförderte Projekte, transatlantische Netzwerke, EU-Programme, NGO-Kampagnen, Faktenchecker, Plattformmoderation und politische Kommunikation ineinandergreifen. Das geschieht nicht überall, nicht in jedem Thema und auch nicht in jedem Beitrag. Aber in den großen geopolitischen Konfliktfeldern, bei Russland, Ukraine, Syrien, Israel, Iran, Migration, Pandemie, Klima, Krieg und Frieden, verdichten sich die Triggerpunkte auffällig. Begriffe, Bilder, moralische Markierungen und Auslassungen werden wiederholt, bis sie vielen Menschen wie eigene Urteile erscheinen.

Die meisten Bürger haben weder Zeit noch Kraft, das täglich zu prüfen. Sie arbeiten, ziehen Kinder groß, pflegen Angehörige, werden älter, haben Hobbys, Sorgen, Rechnungen, Krankheiten oder sind einfach nur müde. Sie wollen schlichtweg atmen, sich freuen dürfen. Sie können nicht jede Quelle vergleichen, jede Originalrede suchen, jede militärische Lagekarte prüfen, jede Sanktionsverordnung lesen, jede NGO-Finanzierung nachverfolgen. Deshalb sind unabhängige Gegenstimmen so wichtig. Nein, sie haben nicht immer automatisch recht, auch sie sind fehlbar. Doch eine Demokratie ohne Gegenrede wird zur Kulisse. Eine Öffentlichkeit braucht den Widerspruch, Korrektur, unbequeme Korrespondenten, längere Texte für Hintergründe oder Erklärungen, skeptische Fragen und Verlage, die solche Arbeit überhaupt noch ermöglichen. (Hervorhebung von der Redaktion.)

Der alternativ denkende und schreibende Medienmarkt hat sich deshalb nicht aus Laune verändert. Er ist gewachsen, weil die Störstellen der offiziellen Erzählungen zu groß geworden sind, der überbordende Hass auf alles Russische, die wirtschaftliche Selbstbeschädigung Europas, die Unterordnung nationaler Interessen unter fremde geopolitische Strategien, die Unterstützung fremder Staaten zum Schaden der eigenen Bevölkerung, die Ausweitung von Kriegspolitik und die moralische Verengung des Sagbaren. Viele Menschen spüren, dass etwas nicht mehr stimmt, können es aber nicht immer benennen. Sie brauchen Autoren, Blogger, Korrespondenten, YouTuber, Übersetzer, Archive, Gespräche und Gegenöffentlichkeiten, die ihnen helfen, das Unbehagen in Erkenntnis zu verwandeln, oder es nur auszudrücken, was instinktiv in vielen Köpfen wabert. (Hervorhebung durch die Redaktion.)

Eine Flasche Wodka fehlt 

Demokratie lebt nicht davon, dass alle dasselbe glauben. Sie lebt davon, dass Widerspruch möglich bleibt, bevor eine Gesellschaft in falsche Entscheidungen getrieben wird. Hätte es 1989 und in den frühen neunziger Jahren bereits eine solche wache, technisch vernetzte, schreibende und filmende Gegenöffentlichkeit gegeben, hätten viele Vorgänge der Wende- und Treuhandzeit kaum so geräuschlos durchgesetzt werden können. Sie hätten dokumentiert, gefragt, widersprochen, vernetzt und es in kurzer Schlagzahl öffentlich gemacht. Sie hätten Menschen, Betriebe und Regionen sichtbar gehalten, die damals oft erst wahrgenommen wurden, als die Entscheidungen längst gefallen waren. (35) (36)

Darum geht es heute. Freie Publizistik ist keine private Liebhaberei einiger Eigensinniger. Sie ist ein Bedürfnis, ein innerer Antrieb mit scharfem Blick hinzuschauen, und wird damit zum demokratischen Frühwarnsystem. Wenn dieses Frühwarnsystem finanziell ausgehungert, banktechnisch behindert, moralisch markiert oder administrativ erschöpft wird, verliert die Gesellschaft nicht nur ein paar unbequeme Stimmen. Sie verliert die Fähigkeit, rechtzeitig zu erkennen, wohin sie geführt wird. Dann sind nicht nur einzelne Autoren verloren. Dann ist der demokratische Prozess selbst in Gefahr.

Der Preis dafür ist hoch. Er besteht aus Zeit, aus Angriffen, aus müden Nächten, aus Bankformularen, aus Rückfragen, aus technischen Kosten und aus der Notwendigkeit, immer wieder öffentlich um Unterstützung zu bitten. Manchmal bleibt nur Humor. Als im Zahlungsweg wieder die Frage auftauchte, warum Geld an einen Autor gehe und ob ein politisch sensibler Auslandsbezug bestehe, lag die Reaktion nahe zu antworten, es handle sich um humanitäre Soforthilfe zur Bekämpfung akuter Honorarlosigkeit – ausdrücklich ohne Uran, Öl, Drohnen, Wodka oder Kaviar. Und wenn die Bank noch einmal nach einem verbotenen Auslandsbezug frage, könne man immer noch antworten: „Nein, aber langsam mit meiner Leber.“ (1)

Solche Sätze sind komisch, weil die Lage absurd ist. Zugleich tragen sie Ernst in sich. Humor wird hier zur kleinen Gegenwehr gegen die Zumutung, sich an bürokratische Absurdität innerlich zu gewöhnen. Wer über Pressefreiheit spricht, sollte auch über diese durchwachten Nächte sprechen. Über Verleger, die nicht schlafen können, weil ein Honorar nicht ankommt. Und über Autoren, die auf Geld warten. Über Korrespondenten, die kaum noch Abnehmer finden, weil ihre Berichte nicht in das gewünschte Raster passen. Über Leser, die unabhängige Medien schätzen, aber selbst verarmen oder Angst vor der Zukunft haben. Über kleine Spenden, die manchmal mehr bedeuten als große Gesten.

Nüchtern bleiben

In dieser Lage ist ein Spendenaufruf kein Makel. Er ist ein Realitätsbericht. Er sagt, diese Arbeit fällt nicht vom Himmel. Sie wird von Menschen gemacht, die leben, essen, Miete zahlen, reisen und viel lesen, die übersetzen, schreiben, sprechen und veröffentlichen müssen. Ein Honorar ist fair, wenn es im Rahmen der Möglichkeiten fair gemeint ist. Aber ein einzelnes Honorar trägt keine freie Existenz. Und ein unabhängiges Medium trägt sich nicht allein durch Idealismus.

Echte Pressefreiheit beginnt genau dort, wo diese Fragen gestellt werden. Nicht pathetisch, nicht selbstmitleidig, aber hartnäckig. Sie beginnt bei der Verteidigung jener kleinen, konkreten Vorgänge, ohne die kein Journalismus existiert: schreiben, veröffentlichen, lesen, bezahlen, überweisen, widersprechen, weiterfragen.

Der Verleger, der mir schrieb, wollte vermutlich keine große Debatte auslösen. Er wollte nur sagen, „Ich verstehe Dich, aber versteh auch mich.“ Genau darin lag die ganze Geschichte. Denn am Ende geht es nicht um eine Autorin und einen Verleger. Es geht um eine Öffentlichkeit, die ihre unabhängigen Stimmen braucht, aber oft erst merkt, was sie verloren hat, wenn sie verstummt sind.

Und manchmal, in einer langen Nacht, geht es sogar nur um eine Flasche Wodka, die im Hotelzimmer fehlt. Vielleicht war auch das ein Wink der Weltgeschichte. Wer heute Honorare an Autoren überweisen will, deren Name, Wohnort oder Themenprofil in geopolitische Raster passt, sollte nüchtern bleiben. Die Banken übernehmen bereits den Rausch.

Sabiene Jahn (Jg 1967) ist Publizistin, freie Journalistin und Künstlerin. Sie studierte Kommunikation in der Werbebranche und war etwa 25 Jahre für einen grösseren Verlag am MitteIrhein tätig. Danach arbeitete sie auf verschiedenen Gebieten in Kunst, Kultur und Publizistik freiberuflich. Ihre journalistischen Arbeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Geopolitik, Medienkritik, Friedenspolitik und demokratische Debattenkultur.  – In zahlreichen Veröffentlichungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz hat sie sich insbesondere mit dem Ukrainekrieg, seiner Vorgeschichte, den Folgen westlicher Eskalationspolitik sowie mit Fragen von Dissens, Repression und öffentlicher Deutungshoheit befasst. Ihre Texte verbinden politische Recherche, analytische Genauigkeit und essayistische Verdichtung. Sabiene Jahn ist parteilos, Mitglied der Bundesvereinigung der Fachjournalisten e.V. sowie des Deutschen Freidenker Verband e.V. Seit 2018 organisiert sie das Bürgerforum „Koblenz: Im Dialog“ und lädt Publizisten und Wissenschaftler zu Vorträgen ein. Sie versteht dieses Debatten-Format als Gegenöffentlichkeit zur weitgehend verkürzten und tendenziellen Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten.

(Red.) Und ein kleines PS: Die Schweiz zahlt ihren in Belarus lebenden Staatsbürgern die ihnen rechtmäßig zustehende Altersrente nicht mehr, weil die Bank PostFinance beschlossen hat, keine Zahlungen mehr nach Belarus vorzunehmen. Die Bank entscheidet, der Staat gehorcht! Die Details dieses skandalösen Entscheides kann man hier und hier nachlesen.

Quellen und Anmerkungen zum Essay von Sabiene Jahn (abgerufen am 9.Juni 2026): 

1.) Private Korrespondenz der Autorin mit einem unabhängigen Verleger aus dem deutschsprachigen Raum, Mai/Juni 2026. Die Angaben zu Honorarzahlungen, Bankrückfragen, Zahlungsumwegen, finanziellen Belastungen des Verlags und der nächtlichen Anekdote beruhen auf dieser Korrespondenz. Nach aktueller Mitteilung des Verlegers wurde eine betreffende Honorarzahlung nicht von der Empfängerbank blockiert. Sie wurde bei einer US-amerikanischen Korrespondenzbank im Zahlungsweg seiner Schweizer Bank festgehalten. Die Schweizer Bank habe geprüft, ob sie die Zahlung zurückfordern könne. Dies sei offenbar nicht möglich gewesen. Ob es sich um eine laufende Prüfung, eine Zurückweisung oder eine formale Blockierung handelt, war zu Redaktionsschluss noch nicht schriftlich geklärt. Name, Medium, beteiligte Banken, Autor und weitere identifizierende Details bleiben bewusst anonymisiert.
2.) FINMA: „Combating money laundering in the context of financial intermediation“. Sorgfalts- und Meldepflicht von Finanzintermediären in der Schweiz: https://www.finma.ch/en/supervision/cross-sector-issues/combating-money-laundering/
3.) Bundesrepublik Deutschland: Geldwäschegesetz. Deutsche Rechtsgrundlage geldwäscherechtlicher Sorgfaltspflichten: https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/
4.) FATF: „Risk-Based Approach for the Banking Sector“. Risikobasierte Vorgehensweise von Banken bei Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken: https://www.fatf-gafi.org/en/publications/Fatfrecommendations/Risk-based-approach-banking-sector.html
5.) Council of Europe / MONEYVAL: „De-risking“. Definition von De-risking als Beendigung oder Einschränkung von Geschäftsbeziehungen zur Risikovermeidung statt Risikosteuerung: https://www.coe.int/en/web/moneyval/implementation/de-risking
6.) European Banking Authority: „EBA issues Guidelines to challenge unwarranted de-risking and safeguard access to financial services to vulnerable customers“, 31. März 2023: https://www.eba.europa.eu/publications-and-media/press-releases/eba-issues-guidelines-challenge-unwarranted-de-risking-and
7.) SECO: „FAQ – Sanktionen gegen Russland“. Zur Übernahme der EU-Sanktionen durch die Schweiz, Vermögenssperren, Finanzmaßnahmen und Handelsverbote: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Aussenwirtschaftspolitik_Wirtschaftliche_Zusammenarbeit/Wirtschaftsbeziehungen/exportkontrollen-und-sanktionen/sanktionen-embargos/sanktionsmassnahmen/faq_russland_ukraine.html
8.) FINMA: „Sanktionen: Russland und Belarus“, 26. Februar 2026. Schweiz: Rund 2600 natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen unterliegen einer Vermögenssperre im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine: https://www.finma.ch/news/2026/02/20260226-sanktionsmeldung-russland-belarus/
9.) Deutscher Bundestag: „Antrag moniert ‚politisch motivierte‘ Kontenkündigung durch Banken“, 13. November 2025: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw46-de-kontenkuendigung-1123174
10.) Tagesschau: „Gab es gezielte Kontokündigungen für AfD-Mitglieder?“, 24. November 2025: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-kontokuendigungen-banken-100.html
11.) Tagesschau: „Spendenkonto der AfD gekündigt“, 4. Juli 2024: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-spendenkonto-100.html
12.) NDR: „Konto der Roten Hilfe gekündigt: Sparkasse scheitert vor Gericht“, 19. Januar 2026: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/goettingen-konto-der-roten-hilfe-gekuendigt-sparkasse-scheitert-vor-gericht,rotehilfe-114.html
13.) Bundesgerichtshof: Urteil vom 11. März 2003, XI ZR 403/01. Grundrechtsbindung öffentlich-rechtlicher Sparkassen und Kündigung eines Parteikontos: https://datenbank.nwb.de/Dokument/219814/
14.) Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 28. November 2018, 6 C 3.17. Anspruch eines NPD-Kreisverbandes auf Eröffnung eines Girokontos bei der Berliner Sparkasse: https://www.bverwg.de/281118U6C3.17.0
15.) Legal Tribune Online: „Kündigungen: Kein Konto für politisch Unwillkommene?“, 20. Januar 2026. Juristische Einordnung zu Banken, Sparkassen, Parteien, Vereinen und Extremismusvorwürfen: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/kuendigung-konto-bank-sparkasse-extremismus-verfassungsfeind
16.) Österreichisches Parlament: „Keine Mehrheit für FPÖ-Forderung nach Verbot von Debanking“, 25. April 2025: https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2025/pk0318
16a.) Gerichtshof der Europäischen Union: Urteil vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat, verbundene Rechtssachen C-402/05 P und C-415/05 P; sowie Urteil vom 18. Juli 2013, Kommission u. a. gegen Kadi, verbundene Rechtssachen C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P. Zur gerichtlichen Kontrolle von EU-Sanktionsmaßnahmen, Verteidigungsrechten, Begründungspflicht, Eigentumsrecht und effektivem Rechtsschutz: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A62005CJ0402
https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/redirect/juris/document/document.jsf?docid=139745&doclang=EN
16b.) EU Sanctions Tracker: „Hüseyin Doğru“. Listung im EU-Sanktionsregime „Restrictive measures in view of Russia’s destabilising activities“: https://data.europa.eu/apps/eusanctionstracker/subjects/175657
16c.) EU Sanctions Tracker: „Jacques Baud“. Listung im EU-Sanktionsregime „Restrictive measures in view of Russia’s destabilising activities“. Ergänzend: Schriftliche Anfrage im Europäischen Parlament zu den Belegen für die Sanktionierung von Jacques Baud und Hüseyin Doğru: https://data.europa.eu/apps/eusanctionstracker/subjects/180245https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-10-2026-000212_EN.html
17.) Die Medienanstalten: „Public Value“. Leichte Auffindbarkeit von Public-Value-Angeboten auf Benutzeroberflächen: https://www.die-medienanstalten.de/aufgaben/vielfaltssicherung/public-value/
18.) Die Medienanstalten: „Public-Value-Satzung“. Satzung zur Durchführung der Vorschriften gemäß § 84 Abs. 8 Medienstaatsvertrag: https://www.die-medienanstalten.de/service/rechtsgrundlagen/public-value-satzung/
19.) Die Medienanstalten: „Public-Value-Bestimmungsverfahren erneut erfolgreich abgeschlossen“, 4. Juni 2025: https://www.die-medienanstalten.de/pressemitteilungen/public-value-bestimmungsverfahren-erneut-erfolgreich-abgeschlossen/
20.) Landtag Nordrhein-Westfalen: Vorlage 18/5135, „Faire Rahmenbedingungen für Presse und Rundfunk“, Ausschuss für Kultur und Medien, 21. Mai 2026: https://opal.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/esm/MME18-1759.pdf
21.) Apollo News: „‚Verlässliche Medien‘ bevorzugen? Daniel Günther stellt sich hinter ‚Public Value‘-Modell auf Online-Plattformen“, Juni 2026: https://apollo-news.net/verlaessliche-medien-bevorzugen-daniel-guenther-stellt-sich-hinter-public-value-modell-auf-online-plattformen/
22.) Europäische Kommission: „The Digital Services Act package“. Darstellung des Digital Services Act als einheitliches EU-Regelwerk für digitale Dienste: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/digital-services-act
23.) EUR-Lex: Verordnung (EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste, insbesondere Art. 27 und Art. 38 zu Empfehlungssystemen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32022R2065
24.) BILD: „Jobcenter-Mitarbeiter nach ZDF-Interview gefeuert!“, Juni 2026. Der Fall Fred Göcken, Kündigung nach ZDF-Auftritt und angekündigten juristischen Schritten: https://www.bild.de/politik/inland/kritik-am-buergergeld-jobcenter-mitarbeiter-nach-auftritt-im-zdf-gefeuert-6a23b6c5b20db0d89b65715b
25.) ZDF / frontal: „Was läuft falsch beim Bürgergeld?“ Dokumentation mit Aussagen eines Jobcenter-Mitarbeiters: https://www.youtube.com/watch?v=2AsCJI-A4Pc
26.) NachDenkSeiten: Tilo Gräser, „Karin Leukefeld über Schreibverbot im nd“, 20. Oktober 2023. Trennung des nd von Karin Leukefeld und ihren Angaben über den Rückgang von Abnehmern ihrer Berichte: https://www.nachdenkseiten.de/?p=105551
27.) Karin Leukefeld: „Libanon – Menschen im Krieg“, 19. Mai 2026. Eigene Veröffentlichung der Autorin zu ihren Berichten aus dem Libanon: https://leukefeld.net/?p=2425
28.) NachDenkSeiten: „Mit Kontokündigungen gegen die deutsch-russische Verständigung“, 20. März 2026. Zum Fall Ulrich Heyden und Kündigung seines Kontos bei der Hamburger Sparkasse nach seinen Angaben: https://www.nachdenkseiten.de/?p=148036
29.) Berliner Zeitung: „Russland ‚Hochrisikoland‘? Sparkasse kündigt Konto eines Moskau-Korrespondenten“, 23. März 2026: https://www.berliner-zeitung.de/article/russland-hochrisikoland-sparkasse-kuendigt-moskau-korrespondenten-das-konto-10026194
30.) Bundeszentrale für politische Bildung: „Staatliche Öffentlichkeitsarbeit / Presse- und Informationsamt der Bundesregierung“. Definition und Einordnung staatlicher Öffentlichkeitsarbeit: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/handwoerterbuch-politisches-system/202110/staatliche-oeffentlichkeitsarbeit-presse-und-informationsamt-der-bundesregierung/
31.) Deutscher Bundestag: Drucksache 20/14324, „Ausgaben der Bundeswehr für Nachwuchswerbung und Personalgewinnung“, 17. Dezember 2024: https://dserver.bundestag.de/btd/20/143/2014324.pdf
32.) Bundesministerium des Innern: „Politische Stiftungen“. Rolle politischer Stiftungen und ihrer Förderung aus Bundesmitteln: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/demokratie-gesellschaft/wehrhafte-demokratie/politische-stiftungen/politische-stiftungen-node.html
33.) Bundesprogramm „Demokratie leben!“ – „Wen wir fördern“: https://www.demokratie-leben.de/dl/foerderung/wen-wir-foerdern
34.) Europäische Kommission: „European Digital Media Observatory“. EU-Förderung von EDMO und seinem Netzwerk aus Hubs seit 2019: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/european-digital-media-observatory; Norbert Hähring, „Der Wahrheitskomplex“. Wie NGOs im Staatsauftrag unerwünschte Meinungen bekämpfen: https://www.buchkomplizen.de/der-wahrheitskomplex.html; Interview mit Bastian Barucker und Publizist Norbert Hähring: www.youtube.com/watch?v=aAGEnHaArsw
35.) Bundeszentrale für politische Bildung: „Treuhandanstalt und Wirtschaftsumbau“. Historische Einordnung der Treuhandanstalt, ihrer Aufgaben und Folgen für Ostdeutschland: https://www.bpb.de/themen/deutsche-einheit/lange-wege-der-deutschen-einheit/315873/treuhandanstalt-und-wirtschaftsumbau/
36.) Bundesstiftung Aufarbeitung: „Historischer Hintergrund: Die Treuhandanstalt“. Zur Zahl der Betriebe, Beschäftigten und zur historischen Einordnung: https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/de/recherche/dossiers/die-treuhandanstalt/historischer-hintergrund
37.) FinCEN: „FACT SHEET for Section 312 of the USA PATRIOT Act“. Besondere Sorgfaltspflichten für US-Finanzinstitute bei Korrespondenzkonten ausländischer Finanzinstitute:
https://www.fincen.gov/fact-sheet-section-312-usa-patriot-act-final-regulation-and-notice-proposed-rulemaking
38.) OFAC: „Blocking and Rejecting Transactions“. Zur Unterscheidung blockierter und zurückgewiesener Transaktionen sowie zu Meldepflichten:
https://ofac.treasury.gov/faqs/topic/1601
39.) OFAC: „Filing Reports with OFAC“. Blocking- und Reject-Reports sind binnen zehn Geschäftstagen nach dem Vorgang einzureichen:
https://ofac.treasury.gov/faqs/topic/1606
40.) OFAC: „Specific Licenses and Interpretive Guidance“. Antrag auf specific license, unter anderem zur Freigabe blockierter Gelder:
https://ofac.treasury.gov/ofac-license-application-page
41.) FFIEC BSA/AML Examination Manual: „Due Diligence Programs for Correspondent Accounts for Foreign Financial Institutions“. Zu Prüfpflichten bei Korrespondenzkonten ausländischer Finanzinstitute:
https://bsaaml.ffiec.gov/manual/AssessingComplianceWithBSARegulatoryRequirements/10

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