Die PAC-3 MSE Missile (Foto Lockheed Martin)

Die Schweiz investiert in modernere Waffen – auch ohne Bedrohung

(Red.) Die Schweiz beschafft zusätzliche Lenkwaffen des Typs PAC-3 MSE für die bestellten Luftabwehr-Raketensysteme Patriot. (1) Da in der Schweiz mit der von vielen Bürgern und Bürgerinnen anderer Länder bewunderten direkten Demokratie am 27. September 2020 eine Volksabstimmung über den Kauf von neuen Kampfjets durchgeführt wurde – mit einer extrem knappen Zustimmung zum Kauf in Höhe von nur 50,1 % ! – hat eine Meldung auf der internationalen Plattform «joint-forces.com», wonach die Schweiz in den USA neue Raketen bestellt habe, eine staatsbürgerpflichtige Neugier geweckt. Globalbridge.ch hat dazu den Fachmann befragt. (cm)

Auf dem Weltmarkt gibt es wenige derart leistungsfähige Luftabwehr-Systeme wie die Patriot. Ähnlich effektiv – wenn nicht noch leistungsfähiger – sind wohl die russischen und die israelischen Systeme und auch den Systemen aus iranischer Produktion ist einiges zuzutrauen. Das Problem besteht natürlich darin, dass die Schweiz aus politischen Gründen solche Systeme nicht beschaffen darf, ansonsten handelt sie sich Strafmaßnahmen und Sanktionen ein (2). Darüber hinaus würde sie sich von diesen Lieferanten abhängig machen. Es blieb ihr folglich nur die Wahl zwischen mehreren Übeln. 

„Die Beschaffung eines zweiten Typs Lenkwaffen für das Patriot-System erweitert die Fähigkeiten der bodengestützten Luftverteidigung größerer Reichweite und erhöht die Durchhaltefähigkeit der Schweizer Armee.“, so die Pressemitteilung des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS (3). „Die Beschaffung eines zweiten Typs Lenkwaffen für das Patriot-System erweitert die Fähigkeiten der bodengestützten Luftverteidigung größerer Reichweite und erhöht die Durchhaltefähigkeit der Schweizer Armee.“, so die Pressemitteilung des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS (3). Das schweizerische Verteidigungsministerium VBS hat also offenbar beschlossen, zusätzlich zu den Werfern und einer ersten Tranche von dazugehörenden Lenkwaffen zusätzliche Raketen zu beschaffen, die vom Hersteller für die Abwehr ballistischer Mittelstreckenraketen optimiert wurden. Natürlich gehören zu einer Feuereinheit (Batterie) Patriot auch Radar-Geräte, Übermittlungsgeräte, Logistik u.a.m., die alle aus US-amerikanischer Produktion stammen. Wer Patriot beschafft, begibt sich also in Abhängigkeit der US-Amerikaner, das ist unbestritten.

High-Tech ohne militärische Bedrohung

Nach wie vor ist die Schweiz militärisch nicht bedroht. Selbst der Iran kann kein Interesse daran haben, ballistische Raketen auf die Schweiz abzuschießen, sondern wird seine Raketentechnologie auch in Zukunft darauf ausrichten, den potenziellen Gegnern in seiner eigenen Weltregion Paroli zu bieten. Und auch Russland ärgert sich zwar momentan über die Sanktionen der Schweiz, hat aber kaum Grund, ihr mit Raketenbeschuss zu drohen. Als Atommacht mit interkontinentalen Fähigkeiten wäre Russland schon seit Jahrzehnten jederzeit in der Lage gewesen, die Schweiz mit Kernwaffen zu bedrohen. Das hat es nie getan. 

Im Bericht der Expertengruppe „Neues Kampfflugzeug – Schutz des schweizerischen Luftraums“, der die Grundlage für die Beschaffung von F-35 Tarnkappen-Kampfflugzeugen darstellt, hatten die Mitarbeiter der Luftwaffen-Doktrin des VBS festgehalten: „… die Schweiz liegt zudem heute und in absehbarer Zukunft nicht in der Reichweite derartiger ballistischer Lenkwaffen. Aufgrund der hohen logistischen und operationellen Anforderungen ist derzeit nicht absehbar, dass auch nichtstaatliche Akteure solche Waffen benutzen“ (4). Der Kauf von Luftabwehr-Raketen, die speziell für die Abwehr von ballistischen Kurzstrecken-Raketen optimiert wurde, kommt also einer Kehrtwende in der Bedrohungsanalyse des VBS gleich. Eine solche muss dem Steuerzahler aber erklärt werden, denn die ursprüngliche Bedrohungsperzeption war die Grundlage für die Beschaffung von Tarnkappen-Kampfflugzeugen F-35 gewesen.

Rüstung ohne Feind

Jetzt müsste auch ausgeführt werden, wer nach Auffassung des VBS mit Kurzstreckenraketen so nah an die Schweiz herankommen soll, dass diese bedroht ist. In seiner Antwort auf eine Medienanfrage von Globalbridge.ch blieb der Pressedienst des VBS eine entsprechende Antwort allerdings schuldig (5). Für die fähigkeits-orientierte Streitkräfte-Planung (FOSKE) ist das auch nicht notwendig, denn FOSKE ist das Verfahren für Rüstung ohne Feind. Das verhindert allerdings die Definition von Prioritäten und konserviert die Existenz der Schweizer Armee als Gesamtheit von Schrebergärtchen, in welcher jede Waffengattung ihren Bestand sichert. Solange es an einer Bedrohung, nicht aber an Geld fehlt, ist das (noch) in Ordnung. So kommt aber der Verdacht auf, mit der gleichzeitigen Beschaffung modernster Kampfflugzeuge und Luftabwehr-Systeme sei es dem Bundesrat darum gegangen, die beiden großen Fraktionen in der Schweizer Luftwaffe, die Flieger und die bodengestützte Luftverteidigung, zufriedenzustellen. 

Man mag sich fragen, ob denn nicht der Militärische Nachrichtendienst MND oder der Nachrichtendienst des Bundes NDB etwas Klarheit bringen könnten, um Fehlinvestitionen zu vermeiden. Theoretisch ist das so, aber wer lange genug im Hauptquartier der Armee in Bern gearbeitet hat, weiß, dass weder für Streitkräfte-Planung noch für Ausbildung von diesen Diensten etwas Brauchbares zu erwarten ist (6). Insbesondere der NDB betätigt sich gerade als Meinungspolizei und spioniert schweizerische Presseerzeugnisse aus (7). 

Keine Wunderwaffe

Mit der Außerdienststellung der Bloodhound 1999 verlor die Schweizer Armee auch relativ rasch ihr Wissen und Können im Bereich des Einsatzes von Luftabwehrsystemen großer Reichweite. Die Beschaffung einer kleinen Anzahl von neuen Systemen zum Kompetenzerhalt war deshalb längst überfällig. Der Verlust an Kompetenz in diesem Bereich war umso bedeutungsvoller, als die Koordination von Luftabwehr mit Flieger-Einsätzen (8) und mit dem zivilen Luftverkehr anspruchsvoll ist, wenn verhindert werden soll, dass die Schweizer Armee eigene Flugzeuge und Zivilflugzeuge irrtümlich abschießt. Der Abschuss einer iranischen Passagiermaschine durch die US-Marine 1988, eines russischen Passagierflugzeugs durch die ukrainische Marine im Jahr 2001 und eines malaysischen Passagierjets über dem Donbass 2014 sind beredte Zeugnisse dafür (9). Von allen Rüstungsprojekten der vergangenen Jahre ist die Patriot-Beschaffung deshalb wohl eines der sinnvolleren. Aber auch nach der Lieferung der Systeme wird die Schweizer Armee noch Jahre brauchen, um das System und seinen Einsatz wirklich in den Griff zu bekommen.

Die Patriot ist aber keine Wunderwaffe: Sie hat ihre Defizite in der jüngsten Vergangenheit gezeigt und durch ihren Einsatz in der Ukraine wird sie den Russen bestens bekannt sein (10). Diese dürften durchaus in der Lage sein, wirksame Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Eine Patriot Feuereinheit ist mit einem ganzen Konvoi von Fahrzeugen unterwegs, was ihren beweglichen Einsatz einschränkt (11). Wahrscheinlich wird es Sinn machen, in der Schweiz eine Reihe von Orten zu definieren, an denen die Patriot-Feuereinheiten Stellung beziehen können, wie zum Beispiel die alten Bloodhound-Stellungen in Menzingen (ZG), in Torny-le-Grand (FR), in Bettwil (AG), in Laupersdorf (SO) und in der Schmidrüti (ZH). 

Karte: Schutz gegen einfliegende ballistische Kurzstrecken-Raketen aus den alten Bloodhound-Stellungen
Quelle: Verfasser

Aufwendiger Schutz 

Dazu kommt, dass die Patriot Nahschutz gegen Tiefflieger, gegen eine terrestrische Bedrohung, wahrscheinlich auch gegen Drohnen braucht und außerhalb der Reichweite gegnerischer Artillerie aufgestellt werden muss. Erschwerend dürfte dazukommen, dass die Verkabelung von Radar-Geräten, Feuerleitständen, Werferfahrzeugen und anderen Einrichtungen eine kompakte Aufstellung einer Feuereinheit verlangt. Diese muss dann durch andere Luftabwehr-Systeme wie Stinger und/oder 35 mm Flab Kanonen, durch Infanterie und auch durch Systeme der Elektronischen Kriegführung geschützt werden. Das verursacht einen noch größeren Aufwand. Da die Patriot das einzige System im Besitz der Schweizer Armee darstellt, das ballistische Raketen abschießen kann, müssen die Feuereinheiten gegebenenfalls so aufgestellt werden, dass sie sich gegenseitig schützen. 

Karte: Geschützte Räume vor ballistischen Kurzstrecken-Raketen bei gegenseitigem Schutz der Feuereinheiten
Quelle: Verfasser

Das führt dazu, dass der ohnehin schon kleine Raum, den die Patriot-Einheiten schützen können, noch kleiner wird. Für mehr als die paar wichtigsten Objekte und Räume wird es nicht reichen. 

Fehlinvestition

Man sollte dem Schweizer Stimmbürger und Steuerzahler Patriot folglich nicht als System zum Schutz der Schweiz vor Russland verkaufen, das wäre unredlich, sondern als System, das dazu dient, die Kompetenz zur bodengestützten Luftverteidigung wieder zu erwerben. Die Beschaffung von mehr Gerät, als zur Ausbildung notwendig, macht keinen Sinn, insbesondere der Kauf von „scharfen“ Raketen: Für den Einsatz braucht die Schweizer Armee sie nicht und im Ausbildungsbetrieb können sie diese in der Schweiz nicht verschießen. Das ist ein teurer Leerlauf, denn auch Munition ist Alterungsprozessen unterworfen. Während einfachere und billig herzustellende Munition wie Gewehr- und Pistolenpatronen im Ausbildungsbetrieb verschossen wird, bevor eine übermäßig hohe Anzahl an Fehlfunktionen auftritt, ist das bei aufwendigen und teuren Munitionssorten nicht möglich, schon gar nicht bei solchen, die in Friedenszeiten im eigenen Land gar nicht verschossen werden können. Um diesen Alterungsprozess zu überwachen, muss die Schweizer Armee wohl in regelmäßigen Abständen eine geringe Anzahl an Raketen zu Testzwecken verschießen – auf Schießplätzen außerhalb des Landes. Das Gros der Raketen aber wird regelmäßig für teures Geld revidiert werden müssen. Der Ankauf einer großen Zahl an Raketen ist daher als Fehlinvestition in Höhe von Hunderten von Millionen Franken zu betrachten. Aber schon die reine Lagerung von Munitionssorten wie Luftabwehr-Lenkwaffen kostet Geld, denn die Sicherheitsvorkehrungen sind hoch; und sie werden von den Herstellerstaaten vorgeschrieben und überprüft. 

Der Einsatz eines Systems wie Patriot in einem kleinen Land wie die Schweiz würde zur Einstellung des zivilen Luftverkehrs in großen Teilen des Landes zwingen. Die entsprechend notwendige Beschränkung in der Nutzung des Luftraums, die in der Kompetenz des Bundesrates liegt, hätte wohl weitreichende Auswirkungen auf das Land. Die Beschaffung der Patriot müsste deshalb von Übungen auf operativer und militärstrategischer Stufe begleitet werden. Aber auch das ist ein Gebiet, auf welchem die Schweizer Armee derzeit wenig fertigbringt (13). 

(Red.) Zum Unterschied der verschiedenen Raketen-Typen:
Ballistische Raketen sind Flugkörper oder -geräte, die

  • durch einen Raketenmotor angetrieben werden, im Unterschied zu solchen, die mit Kolbenmotoren, Strahltriebwerken (Jets), Turboprop-Motoren oder Staustrahltriebwerken ausgerüstet sind;
  • einmal abgeschossen, eine Zeitlang mit Antrieb losfliegen und danach auf einer ballistischen Flugbahn (Parabel) weiterfliegen wie eine Gewehrkugel oder Artillerie-Granate.

Das bekannteste und frühste Beispiel ist die V2 Rakete im nationalsozialistischen Dritten Reich, die LancePershing IPershing II und die Interkontinental-Raketen auf beiden Seiten im Kalten Krieg und bis heute. Wenn der Raketenmotor einmal ausgebrannt ist, fliegen diese ohne Antrieb weiter und fallen irgendwann zur Erde – im Idealfall dort, wo es der Anwender wollte.

Im Unterschied

  • zu Marschflugkörpern, die in der Regel mit Strahltriebwerken (wie Düsenflugzeuge) in tiefer Höhe eine bestimmte Strecke abfliegen und dabei laufend Höhen- und Kurskorrekturen vornehmen. Das bekannteste Exemplar ist die Tomahawk Cruise Missile, die schon in den Achtzigerjahren in Europa stationiert wurde;
  • zu Drohnen, die bislang mit herkömmlichen Motoren und Propellern ausgerüstet sind (z.B. die israelische Ranger oder ADS 95 im Bestand der Schweizer Armee) und von einem Operateur gesteuert werden;
  • zu Lenkraketen, die zwar einen Raketenmotor haben, aber ihren Kurs laufend ändern können (Panzerabwehr- und Fliegerabwehr-Lenkwaffen wie die z.B. die Dragon, die Stinger, die Rapier und die Bloodhound der Schweizer Armee.

Zum Autor des obenstehenden Artikels: 
Ralph Bosshard studierte Allgemeine Geschichte, osteuropäische Geschichte und Militärgeschichte, absolvierte die Militärische Führungsschule der ETH Zürich sowie die Generalstabsausbildung der Schweizer Armee und arbeitete 25 Jahre als Berufsoffizier (Instruktor). Er absolvierte eine Sprachausbildung in Russisch an der Staatlichen Universität Moskau sowie eine Ausbildung an der Militärakademie des Generalstabs der russischen Armee. Mit der Lage in Osteuropa und Zentralasien ist er aus seiner sechsjährigen Tätigkeit bei der OSZE vertraut, in der er als Sonderberater des Ständigen Vertreters der Schweiz und Operationsoffizier in der Hochrangigen Planungsgruppe tätig war.

Anmerkungen:

  1. Siehe „US and Switzerland PAC-3 MSE Missile Agreement„, bei Joint-Forces.com, 01.11.2023, online unter https://www.joint-forces.com/defence-equipment-news/68544-us-and-switzerland-pac-3-mse-missile-agreement. Die Schweiz bestellte 5 Feuereinheiten, mit jeweils einem Multifunktionsradar (AN/MPQ-65), einem Feuerleitstand (AN/MSQ-132), einer Stromversorgungseinheit (EPP) und total 17 Startgeräten (M903), sowie 70 Lenkflugkörpern MIM-104E GEM-T.
  2. Siehe Roland J. Luchsinger, Matthias Portmann: Extraterritoriale Wirkung von internationalen Sanktionen auf Schweizer Banken, bei pwc, o.D., online unter https://www.pwc.ch/de/insights/finanzdienstleistungen/extraterritoriale-wirkung-von-internationalen-sanktionen-auf-schweizer-banken.html, und Christopher A. Casey et al.: The International Emergency Economic Powers Act: Origins, Evolution, and Use, Washington, DC, Congressional Research Service, Updated September 28, 2023, online unter https://sgp.fas.org/crs/natsec/R45618.pdf. Zum Missbrauch des Gesetzes in Wahlkampfzeiten durch Donald Trump siehe Tali Arbel: Trump bans dealings with Chinese owners of TikTok, WeChat, bei Associated Press, 07.08.2020, online unter https://apnews.com/article/global-trade-ap-top-news-politics-asia-business-719d8c83f689929c9c9d8c9aa5593fc8. Das Gesetz und der Zusatz zum „Trading with the Enemy Act“ ist zu finden auf der Homepage des US-Kongresses, online unter https://www.govinfo.gov/content/pkg/STATUTE-91/pdf/STATUTE-91-Pg1625.pdf#page=2. Dazu kam nach 2017 der „Countering America’s Adversaries Through Sanctions Act„, online unter https://ofac.treasury.gov/sanctions-programs-and-country-information/countering-americas-adversaries-through-sanctions-act-related-sanctions
  3. Siehe „Air2030: Beschaffungsvertrag für zusätzliche Lenkwaffen für Patriot unterschrieben“ auf der Homepage des VBS, 31.10.2023, online unter https://www.vbs.admin.ch/de/aktuell/medienmitteilungen.detail.nsb.html/98392.html
  4. Ebd. Ziffer 8.3.10, Seite 93/94.  Vgl. die Studie „SCHWEIZ AIR2030plus, Analyse zur Schweizer Luftraumverteidigung“, Oktober 2019, der ACAMAR Analysis and Consulting, online unter https://www.sp-ps.ch/sites/default/files/documents/acamar_air2030plus.pdf, die damals zu anderen Schlüssen gekommen war, 
  5. Diese liegt dem Verfasser vor. 
  6. Der Verfasser kennt das aus eigener jahrelanger Anschauung. 
  7. So z.B. die genossenschaftlich geführte und ehrenamtlich betreute Zeitung „Zeitfragen“. Siehe Christoph Mörgeli: Eigentlich äußert sich der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) nicht öffentlich zu klassifizierten Inhalten seiner Berichte. Für die Weltwoche macht er aber eine Ausnahme, bei Die Weltwoche, 18.10.2023, online unter https://weltwoche.ch/daily/eigentlich-aeussert-sich-der-nachrichtendienst-des-bundes-ndb-nicht-oeffentlich-zu-klassifizierten-inhalten-seiner-berichte-fuer-die-weltwoche-macht-er-aber-eine-ausnahme/ und „In eigener Sache“, bei Zeitfragen, Nr. 22, 17. Oktober 2023, online unter https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2023/nr-22-17-oktober-2023
  8. Im Sprachgebrauch der Schweizer Armee FEBEKO genannt.
  9. Es handelte sich dabei um den Iran-Air-Flug 655, der am 3. Juli 1988 von der USS Vincennes abgeschossen wurde, um den Sibir-Flug 1812 der russischen Fluggesellschaft Siberia Airlines am 4. Oktober 2001 durch eine ukrainische S-200M-Wega-M und um Malaysia-Airlines-Flug 370 am 8. März 2014 durch ein Buk-Raketensystem. Siehe Günter Stauch: Passagierjets im Visier der Militärs, bei FOCUS-online, 14.11.2013, online unter https://www.focus.de/wissen/technik/erfindungen/aeronautik/passagierjets-im-visier-der-militaers-luftfahrt_id_2090893.html
  10. David Axe: Why Did Saudi Arabia’s Missile Defense Miss the Houthi’s Attack?, bei Researcher, o.D., online unter https://www.researcher-app.com/paper/10311155, und The National Interest, 10.12.2021, online unter https://nationalinterest.org/blog/reboot/why-did-american-patriot-missiles-fail-stop-houthis-attacks-197764DersUS-Made Missile Defenses Spectacularly Failed in Saudi Arabia, bei Motherboard, Techby Vice, 27.03.2018, online unter https://www.vice.com/en/article/8xkgw4/patriot-missile-saudi-arabia-yemen. Ders.: American Missile Defenses Surround Syria; Whether they actually work is mostly irrelevant, bei War Is Boring, 28.08.2013, online unter https://medium.com/war-is-boring/american-missile-defenses-surround-syria-c2473c3968e7. Ders.: That Time an Air Force F-16 and an Army Missile Battery Fought Each Other; Fighter pilots feared flawed air-defense system, bei War is boring, 06.07.2014, online unter https://medium.com/war-is-boring/that-time-an-air-force-f-16-and-an-army-missile-battery-fought-each-other-bb89d7d03b7d. Vgl. Mark F. Cancian, Tom Karako: Patriot to Ukraine: What Does It Mean?, bei Center for Strategic and International Studies (CSIS), 16.12.2022, online unter https://www.csis.org/analysis/patriot-ukraine-what-does-it-mean
  11. Vgl. „Patriot PAC-2“ auf der Homepage des Militärhistorischen Museums der Bundeswehr, Luftwaffenmuseum Gatow, online unter https://www.flugzeuglexikon.com/Luftwaffenmuseum/Patriot%20PAC-3%20-%20Flugabwehrsystem/patriot%20pac-3%20-%20flugabwehrsystem.html.
  12. Der Verfasser hat mit einer Reichweite von 35 km bei der Abwehr von ballistischen Flugkörpern gerechnet, weil schon aus physikalischen Gründen angesichts der Geschwindigkeiten und der Distanzen nicht viel mehr möglich sein kann. Die Antwort des Pressediensts VBS machte zu den technischen Leistungsdaten keine Angaben, denn diese seien klassifiziert. 
  13. Übungen auf Stufe Armee und Departement wurden schon seit Jahren nicht mehr durchgeführt. Der Verfasser war selbst an solchen beteiligt. 

Und wer trotz allem noch zu lachen vermag, der lese einen kurzen Vers, den Christian Müller, der Herausgeber der Plattform Globalbridge.ch, im Jahr 1964, in dem er in der Schweizer Armee seine 17-wöchige Rekrutenschule bei der Fliegerabwehr absolvierte, geschrieben und als Leserbrief ans «Badener Tagblatt» geschickt hat – wo er prompt auch publiziert wurde. Tempora mutantur, nos et mutamur in illis. (cm)