Analyse | Weg frei zum nächsten Präventivkrieg!
Noch ist der Krieg in der Ukraine nicht zu Ende, wird publizistisch bereits der nächste vorbereitet: Die Förderung von Nationalismus in mehrsprachigen Ländern und die Zerstörung ihrer nationalen Identität stehen am Beginn. Wenn dann die Angst groß genug ist vor einem Land, das man nicht kennt, weil man dort nicht mehr hinreisen kann, ist ein Präventivkrieg durchaus zu rechtfertigen. Ein erster Schritt ist jener nach Belarus.
Der Nationalfeiertag der Republik Belarus, wie das oftmals fälschlich als Weißrussland bezeichnete Land offiziell heißt, ist nicht etwa der Tag des Austritts des Landes aus der Sowjetunion, als erstmals in der Geschichte ein eigenständiges politisches Gebilde entstand, sondern der Tag der Befreiung der Stadt Minsk von deutscher Besetzung. So groß ist der Einfluss der Schrecken des Zweiten Weltkriegs auf die nationale Identität des Landes mit seinen verschiedenen Bevölkerungsgruppen bis heute.
Auf der anderen Seite steht gerade in Deutschland heute eine Allianz aus ultraliberalen Kreisen mit Affinität zu LGBTI+-Aktivisten an, die Belarus und Russland wegen ihrer mehrheitlich werte-konservativen Haltung hassen, mit national-konservativen Kreisen, die gerne einen Schlussstrich unter die Geschichte des Zweiten Weltkriegs ziehen würden (1). Die einen würden am liebsten alles verdrängen, was an die Gräueltaten des nationalsozialistischen Deutschen Reichs und dessen Helfershelfer aus ganz Europa erinnert, während die anderen basierend auf dem Narrativ der angeblichen Bewältigung der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts eine selbsternannt moralisch überlegene – in Tat und Wahrheit aber einfach überhebliche – Außenpolitik betreiben und permanent andere Länder und Völker belehren zu dürfen glauben: eine neue Auflage des Slogans „Am deutschen Wesen soll die Welt genesen“ (2). Dazu gesellen sich dann schnell Revisionisten, die gerne die Geschichte umschreiben und Kriegsverbrecher rehabilitieren würden, sowie politische Eliten aus Ländern, die sich nie ihrer Verbrechen stellen mussten und dies auch in Zukunft zu vermeiden suchen. Zu ihnen stoßen gerne dann einfach russophobe Rassisten.
Milde Abrechnung
Dabei ist Deutschland, zumindest Westdeutschland, vergleichsweise billig aus dem Zweiten Weltkrieg davongekommen: Das Dritte Reich führte von Herbst 1939 bis Herbst 1944 fünf Jahre lang Krieg auf fremdem Boden und das Gros der deutschen Soldaten fiel auf fremder Erde (3). Die Opfer unter der deutschen Zivilbevölkerung entsprechen einem Bruchteil dessen, was deutsche Kriegführung anderen Ländern und Völkern abverlangte, und die Mehrheit der deutschen Opfer in der Zivilbevölkerung entstand durch die anglo-amerikanische Bombenkampagne gegen deutsche Städte. Auch mit der Denazifizierung nach dem Krieg war es rasch vorbei, als die Westalliierten glaubten, deutsche Hilfe zu benötigen, um die Sowjetunion einzudämmen. Im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess von 1945–1946 wurden von den 24 Angeklagten 12 zum Tode verurteilt, 3 wurden freigesprochen und die anderen erhielten Freiheitsstrafen (4). In 12 Nachfolgeprozessen 1946–1949 wurden knapp 100 Personen verurteilt, die meisten davon zu Freiheitsstrafen. In den Besatzungszonen führten die westlichen Alliierten zahlreiche weitere Verfahren durch, in denen über 5’000 Personen angeklagt und circa 800 zum Tode verurteilt wurden. In Deutschland wurden zwischen 1949 und 2005 etwa 5’000 nationalsozialistische Täter verurteilt, viele davon wegen Beihilfe zu Mord, nur wenige wegen Mordes (5). Die Urteile fielen zum Teil vergleichsweise mild aus. Konsequent und teilweise überhart ging die Justiz in der Sowjetunion und in der DDR gegen nationalsozialistische Kriegsverbrecher vor, wobei die Methoden der Ermittlung oftmals einen Schatten auf das Geschehen werfen (6). Insgesamt dürften etwa 20’000 bis 25’000 Deutsche nach 1945 für ihre Kriegsverbrechen verurteilt und bestraft worden sein. Angesichts der Millionen von Mittätern und Unterstützern des NS-Regimes – die nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei zählte auf dem Höhepunkt ihrer Ausdehnung circa 9 Millionen Mitglieder – ist das nur ein Bruchteil derjenigen Personen, die Kriegsverbrechen begingen oder solche unterstützten (7). Viele Täter entgingen einer strafrechtlichen Verfolgung, nicht nur in Deutschland.
Revisionismus – wieder salonfähig gemacht
Gerne würden sich dieser unheiligen Allianz auch noch jene Revisionisten anschließen, welche auch heute noch den Überfall des nationalsozialistischen Deutschen Reichs und dessen europäischer Verbündeter auf die Sowjetunion als gerechtfertigte Verteidigung gegen einen angeblich unmittelbar bevorstehenden Angriff der bolschewistischen Sowjetunion darstellen möchten. In ihrer Geisteswelt kam der Angriff des 22. Juni 1941 einer Aggression Stalins zuvor (8).
Das Narrativ des Präventivkriegs ist ebenso alt wie der Überfall auf die Sowjetunion. Bereits im Vorfeld des Angriffs hatte die deutsche Propaganda an entsprechenden Geschichten gewerkelt, um den wahren Zweck des kaum mehr zu verbergenden Aufmarsches von über 3 Millionen Mann von Lappland bis an die Schwarzmeerküste zu verschleiern (9). In den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen darauf angesprochen, suchte auch Hermann Göring sich mit der Theorie des Präventivkriegs zu rechtfertigen. Eine Weile lang vermochte Göring den US-amerikanischen Ankläger Robert Houghwout Jackson hinzuhalten (10), bis der sowjetische Ankläger und Generalstaatsanwalt Roman Rudenko seinen Kronzeugen in den Zeugenstand schickte (11): den in Stalingrad gefangengenommenen Generalfeldmarschall Friedrich Paulus. Dieser war ab 1940 als Oberquartiermeister I beim Generalstab des Heeres mit der Planung des Kriegs gegen die Sowjetunion betraut gewesen (12). Ihm zur Seite standen damals Generalmajor Erick Marcks (13) und Oberst im Generalstab Bernhard von Loßberg (14). Ihre operativen Planungen entsprachen nicht dem angeblichen Zweck der Zerschlagung von angriffsbereiten Kräften der Roten Armee. In einem Präventivkrieg gegen einen Angriff hätte das Ziel in der Zerschlagung der bereitgestellten gegnerischen Verbände bestehen müssen, in einer zweiten Phase kombiniert mit der Zerstörung der für einen erneuten Aufmarsch von mobilisierten Verbänden aus den Ballungszentren der Sowjetunion notwendigen Infrastruktur. Völlig unnötig in diesem Zusammenhang waren die Verbrechen an der Zivilbevölkerung, die im Operationsgebiet lebte. Diese Verbrechen aufzuklären, bevor alle Zeitzeugen gestorben sind, ist aktuell das Bemühen der belarussischen Behörden.
Die Konformität des Präventivkriegs an sich mit dem Kriegsvölkerrecht ist höchst umstritten, selbst nachdem der Westen in den vergangenen 25 Jahren mehrfach damit argumentierte, um seine Interventionen von 1999 in Jugoslawien bis 2011 in Libyen zu rechtfertigen (15).
Versklavung, Vertreibung, Hungertod, Mord …
Die militärischen Planungen von Paulus, Marcks und Loßberg stellten aber nichts weiter dar, als die Umsetzung eines schon zuvor gefassten verbrecherischen Plans: Seit Frühjahr 1940 wurde im Planungsamt des Reichskommissariats für die Festigung deutschen Volkstums (RKF), im Reichssicherheitshauptamt (RSHA) und im Institut für Agrarwesen und Agrarpolitik der Berliner Friedrich-Wilhelms-Universität eine Reihe von Plänen, Planungsskizzen und Vortragsmaterialien zu einer möglichen neuen Siedlungsstruktur im Rahmen der nationalsozialistischen „Ostpolitik“ erarbeitet. Diese Konzepte stellten die Grundlage für den Umgang mit den in Ostmittel- und Osteuropa eroberten Gebiete und der dort ansässigen Bewohner dar und sind einfach zusammenzufassen: Ein Teil der Bevölkerung sollte vernichtet, ein weiterer versklavt und ein dritter vertrieben werden. Wer sich dagegen zur Wehr setzte, war ohnehin gleich zur Ermordung freigegeben. Federführend zeichneten der sogenannte „Reichsführer SS“ Heinrich Himmler sowie der nationalsozialistische Chefideologe Alfred Rosenberg (16). Diese Konzepte basierten ihrerseits auf Vorstellungen des „Alldeutschen Verbandes“ vom angeblich notwendigen Drang nach Osten zur Lösung der sozialen Probleme und der vermeintlichen Überbevölkerung Deutschlands durch die Gewinnung neuen Siedlungsgebietes in Osteuropa. Sie hatten schon 1918 die deutschen Kriegsziele im Osten beeinflusst. Im konkreten Fall von Belarus war die Vernichtung von 25% der Bevölkerung geplant, ebenso die Vertreibung weiterer 30–50 % nach Osten. Vernichtung und Vertreibung basierten ganz einfach auf der nationalen Zugehörigkeit, definiert im Wesentlichen durch Muttersprache und Religion (17). Der Hungertod von Millionen Menschen in der Sowjetunion wurde billigend in Kauf genommen und noch vor Kriegsbeginn im Rahmen der Diskussionen um den sogenannten Hungerplan mit erschreckender bürokratischer Sachlichkeit behandelt (18).
… und Genozid
Von den circa 16 Millionen Juden weltweit, die 1939 lebten, wurden nach einhelliger Ansicht bis 1945 deren 6 Millionen ermordet, schwergewichtig in Osteuropa (19). Auch die Bevölkerung von Belarus hatte damals einen ähnlich hohen Blutzoll zu entrichten. Gemäß den neusten Untersuchungen der belarussischen Staatsanwaltschaft dürfte ein Drittel der Belarussen der Mordlust der Nazis, ihrer Helfershelfer aus allen Ländern der „Achse“ und der lokalen Kollaborateure zum Opfer gefallen sein.
Der Begriff des Genozids erfuhr in den letzten Jahren und Jahrzehnten eine geradezu inflationäre Verwendung und wird bis heute gerade von der russischen Diplomatie gerne benutzt, um den Westen an die völkerrechtswidrige Aggression gegen Serbien bzw. Rest-Jugoslawien von 1999 zu erinnern, die angeblich dazu gedient habe, einen Plan zum Völkermord an den Kosovo-Albanern zu vereiteln, dessen Existenz aber bis heute umstritten ist.
Völkermord oder Genozid ist ein im Jahr 1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen in der Resolution 260 geschaffener Straftatbestand, welcher charakterisiert ist durch die Absicht, auf direkte oder indirekte Weise eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören (engl. acts committed with intent to destroy, in whole or in part, a national, ethnical, racial or religious group, as such). Er unterliegt nicht der Verjährung (20).
Vor Beginn der Ermittlungen gingen die belarussischen Behörden davon aus, dass 9’200 ländliche Siedlungen auf dem Gebiet der damaligen belarussischen Sozialistischen Sowjetrepublik BSSR während der Besatzungszeit in Mitleidenschaft gezogen, d.h. ganz oder teilweise niedergebrannt wurden (21). Heute weiß man, dass über 12’000 Siedlungen betroffen waren. Das tragische Schicksal des Dorfes Khatyn, das mitsamt seinen Bewohnern verbrannt wurde und nach dem Krieg nicht wiederauflebte, ereilte nicht weniger als 288 Dörfer.
Karte: Todeslager in Belarus. Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Belarus (22)
Das Todeslager Trostenets außerhalb von Minsk stellte das größte Vernichtungslager auf dem sowjetischen Gebiet dar, das die Deutschen und ihre europäischen Verbündeten besetzen konnten. Auf der Basis der jüngsten Ermittlungen geht man heute davon aus, dass dort circa eine halbe Million Menschen ermordet wurden.
Insgesamt wurden während der Besatzungszeit des belarussischen Territoriums von Juni 1941 bis Spätherbst 1944 mehr als 3 Millionen Zivilisten und Kriegsgefangene ermordet, mehr als 380’000 Menschen wurden als Zwangsarbeiter in die deutsche Sklaverei verschleppt. (Auszeichnung durch die Redaktion.)
Die Täter sind wohlbekannt: Wolodymyr Katrjuk zum Beispiel aus der Region Czernowitz in der heutigen Ukraine schloss sich im Herbst 1941 aus nationalem Hass den sogenannten „Bukowiner Kuren“, einem Teil der Organisation Ukrainischer Nationalisten (OUN) an und diente danach freiwillig im 118. Schutzmannschafts-Bataillon der SS-Ordnungspolizei, wo er sich an zahlreichen Massakern an der Zivilbevölkerung der BSSR beteiligte. Wie so viele ukrainische Nationalisten floh auch Katrjuk nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs nach Kanada, wo er im Jahr 1987 verstarb, ohne je für seine Verbrechen zur Rechenschaft gezogen worden zu sein (23). Andere Angehörige der Schutzmannschafts-Bataillone der SS waren Konstantin Smovsky, welcher ebenfalls Mitglied der Organisation Ukrainischer Nationalisten war, bevor er in Belarus den Deutschen diente (24), sowie der belarussische Kollaborateur Semjon Serafimowitsch aus der Region Minsk, der am 7. August 1997 in Großbritannien starb (25). In solchen Fällen pflegen belarussische Gerichte heute einen Schuldspruch zu sprechen, ohne eine Strafe zu verhängen.
Im Zuge ihrer Ermittlungen richtete die belarussische Generalstaatsanwaltschaft 131 Rechtshilfeersuchen an 31 Staaten, aber längst nicht alle davon stießen auf offene Ohren: So erhielt die belarussische Generalstaatsanwaltschaft aus Lettland eine Abfuhr mit der seltsamen Begründung, dass eine Zusammenarbeit mit den belarussischen Behörden die Souveränität der Republik Lettland beeinträchtigen und Risiken für deren Staatssicherheit schaffen würde. Eine ähnliche Ablehnung wurde von Litauen ausgesprochen. Es wäre die Pflicht dieser Staaten gewesen, Untersuchungen gegen die Beschuldigten einzuleiten, denn Völkermord ist ein Straftatbestand, den alle Mitgliedstaaten der UNO kennen und der nicht verjährt (26).
Suche nach nationaler Identität ohne Nationalismus …
Das Gebiet der heutigen Republik Belarus war schon immer ein Raum gewesen, in welchem sich ethnische, sprachliche und religiöse Grenzen überschnitten. Das ist so bis heute. Belarussisch und Russisch sind gleichberechtigte Amtssprachen, im Land lebt eine polnische Minderheit von mehreren hunderttausend Menschen und katholische Kirchen sind genauso in Gebrauch wie orthodoxe (27). Wer eine auf Nationalismus basierende Politik betreibt, riskiert die Aufteilung des Landes in mindestens drei Teile. Aber das könnte genau die Absicht gewisser Kreise darstellen, welche schon die Völker Russlands angeblich vom Joch des Kremls befreien müssen und wohl auch vor keinem Freund oder Verbündeten Russlands Halt machen werden.
Im benachbarten Polen feiert polnischer Nationalismus seit Jahren fröhliche Urständ. Dass man in Minsk den Verdacht hegt, dass polnische Nationalisten, die übrigens die litauische Hauptstadt Vilnius konsequent als Wilna bezeichnen, auf die Idee kommen könnten, auch die polnische Minderheit in Grodno heim ins Mutterland holen zu müssen, ist durchaus nachvollziehbar.
In seiner Geschichte war Belarus immer Teil eines größeren Reichs gewesen: Ein erstes davon war die Kiewer Rus gewesen, was heute Grund des Misstrauens gegen ukrainische Nationalisten ist, welche dies als Basis für eine Führungsrolle im russisch-sprachigen Raum nutzen. Danach war Belarus Teil des Großfürstentums Litauen bzw. Polen-Litauen, das sich von der Ostsee bis ans Schwarze Meer erstreckte. Derzeit sind wieder Geopolitiker am Werk, die solches wiederherstellen möchten. Und bis zur Russischen Revolution war Belarus Teil des russischen Zarenreichs. Erst der Friede von Brest-Litowsk brachte Belarus eine kurze Periode der Eigenstaatlichkeit, welche aber nach kurzer Zeit von den Kommunisten wieder beendet wurde. Unabhängigkeit und Eigenstaatlichkeit brachte erst 1991 die Auflösung der Sowjetunion, als Michail Gorbatschows Projekt eines neuen Unionsvertrags scheiterte. Mittlerweile ist eine ganze Generation herangewachsen, die nichts anderes erlebte als eine unabhängige Republik Belarus. Es gibt aus der Sicht dieser Generation keinen Grund, sich jetzt wieder irgendeinem seiner Nachbarn in die Arme zu werfen.
Während die Grenzen der Republik Belarus nach Norden durch die teilweise kriegerische Geschichte der Nachbarschaft zum Deutschen Ritterorden und im Süden durch die Natur der Pripjet-Sümpfe definiert sind, ist die Westgrenze zu Polen das Resultat detaillierter Abklärungen durch britische Diplomaten unter der Leitung von Lord Curzon, welche die Muttersprache der Menschen im Raum studiert hatten. Das stellt einen Ausnahmefall in der Geschichte der Verhandlungen in den verschiedenen Vororten von Paris im Jahr 1919 dar, als Friedensverhandlungen oftmals über hastig gezeichneten Landkarten stattfanden.
… in einem schwer geprüften Land
Auch die demographische Situation von Belarus erfuhr in der Geschichte Veränderungen: Das Gros der Nachfahren der wenigen Juden, welche den Holocaust im Zweiten Weltkrieg überlebt hatten, verließen in den krisengeschüttelten Neunzigerjahren das Land in Richtung Israel. Und in das Land, in welchem die Deutschen und ihre Helfershelfer aus allen Teilen Europas einen Drittel der Bevölkerung ermordet hatten, wanderten nach Kriegsende zahlreiche Russen ein. Die junge Nation entstand nach 1945 und die Pflege der Erinnerung an die furchtbaren Jahre von Krieg und Besetzung ist Teil der nationalen Identität von Belarus, so wie das Rütli für die Schweizer und die Wartburg für die Deutschen. Vergessen würde hier Selbstaufgabe bedeuten. Das genau wird nun offenbar von der Bevölkerung von Belarus gefordert.
So kann es kaum verwundern, dass die belarussischen Behörden jetzt noch einen letzten Effort unternehmen, um die letzten noch lebenden Zeugen zu befragen, von denen viele nach dem Krieg nicht gerne über ihre schrecklichen Erlebnisse berichteten. Darüber hinaus gilt es, eine nationale Identität zu pflegen, die sich nicht auf Nationalismus stützt. Den Versuch ist es wert und ein Erfolg könnte richtungweisend für andere Republiken der ehemaligen Sowjetunion werden, die ebenfalls auf der Suche nach einem nationalen Selbstverständnis sind. Der Aufbau eines Bollwerks gegen Kräfte, die das Land aufteilen und ausplündern wollen, ist schon eine Frage der nationalen Sicherheit. Panzer, Flugzeuge und Geschütze sind nicht die entscheidenden Faktoren in dieser Rechnung. Der Erfolg der Regierung des im Westen ungeliebten Alexander Lukaschenko wird daran gemessen werden müssen.
Exzeptionalismus und Präventivkrieg
Die unheilige Allianz der russophoben Ultra-Liberalen, der Revisionisten, der Schlussstrich-Nationalisten und der Kriegsschuld-Leugner spinnt derzeit an einer neuen Präventivkriegs-Legende, welche den Revanche-Krieg gegen Russland, der bereits jetzt wohl beabsichtigt ist, schon vorauseilend rechtfertigen möchte. Ein erster Schlag könnte gegen den kleinen Bruder Belarus gerichtet sein. Unbedingt vermeiden wollen die Diskussion um ihre Verbrechen im Zweiten Weltkrieg eben jene osteuropäischen Staaten, die sich seit längerem im Fahrwasser der EU befinden und mit dieser zusammen auf das hohe Ross der angeblichen moralischen Überlegenheit gestiegen sind.
Die Präventivkriegstheorie kommt natürlich all jenen gelegen, die den in Vorbereitung befindlichen Revanchekrieg gegen Russland bereits jetzt als Präventivkrieg verkaufen möchten und einer neuen Generation von Soldaten erklären möchten, dass sie weit im Innern in Russland das westliche Abendland verteidigen müssen. Denjenigen, die am Hindukusch Deutschland zu verteidigen glaubten, ist solches wohl nicht mehr zu vermitteln.
Heute wird der Kampf gegen das Verdrängen und Vergessen Teil der nationalen Sicherheit für all jene Länder, die sich mit dieser Form der Überheblichkeit konfrontiert sehen, die glaubt, sich im Namen von Menschenrechten, Klimaschutz und ähnlichem alles erlauben zu können. Der Exzeptionalismus wird bereits jetzt genutzt, um den nächsten Krieg zu rechtfertigen.
(Red.) Einmal mehr sei zur Geschichte des Vorgehens der deutschen Wehrmacht in Belarus der Film «Komm und sieh!» empfohlen. In den Augen der meisten geschichtsbewussten Filmkritiker gilt er als bester Kriegsfilm überhaupt, weil de facto nichts Anderes als ein nachgespielter Dokumentarfilm. Die Version mit deutschen Untertiteln kann hier angeklickt und angesehen werden. (cm)
Anmerkungen:
- In einer repräsentativen Umfrage, die das Institut policy matters 2025 im Auftrag der Wochenzeitung Die Zeit erhob, stimmten 55 % der Aussage voll und ganz oder eher zu, die Deutschen sollten einen Schlussstrich unter die Vergangenheit des Nationalsozialismus ziehen. Unter den Anhängern der AfD war die Zustimmung mit 90 % am größten, unter denen von Bündnis 90/Die Grünen mit 20 % am geringsten. Siehe Christian Staas: Wollen die Deutschen noch hinschauen? In: Die Zeit vom 27. März 2025, S. 41 f, online unter https://www.policy-matters.de/site/assets/files/1421/27_03_25_all_041_geschichte_13_28.pdf.
- Das Wort des deutschen Dichters Emanuel Geibel erfuhr Bekanntheit durch eine Rede Kaiser Wilhelms II. bei einem Festmahl für die Provinz Westfalen am 31.08.1907 im Landesmuseum Münster. Siehe „Internet-Portal Westfälische Geschichte“, online unter https://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/portal/Internet/finde/langDatensatz.php?urlID=1271&url_tabelle=tab_quelle. Das ursprüngliche Gedicht „Deutschlands Beruf“ findet sich bei „Gedichte 7 nur die besten“, online unter https://www.gedichte7.de/deutschlands-beruf.html.
- Die bekannteste Untersuchung über die Verluste der Deutschen Wehrmacht stammt von Siehe Rüdiger Overmans: Menschenverluste der Wehrmacht an der „Ostfront“, online unter https://www.stsg.de/cms/sites/default/files/dateien/texte/Overmans.pdf. Beachte besonders Tabelle 5, S. 13.
- Siehe „Aktueller Begriff, Vor 75 Jahren: Urteile im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess vor 65 Jahren: Urteile im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess am 30. September und 1. Oktober 1946, bei: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, 29. September 2011, online unter https://www.bundestag.de/resource/blob/859848/e57478a5d7c2ba1dac91a67c634598bd/Hauptkriegsverbrecherprozess-data.pdf.
- Siehe hierzu Norbert Frei: Der Nürnberger Prozeß und die Deutschen, in: Wolfram Wette, Gerd R. Ueberschär (Hrsg.): Kriegsverbrechen im 20. Jahrhundert, Darmstadt 2011, S. 482.
- In der sowjetischen Besatzungszone sind gemäß Norbert Frei 756 Todesurteile vollstreckt worden. Siehe Norbert Frei, a.a.O. Fraglich ist freilich, ob man über die rechtsstaatlich problematischen Methoden der Justiz in Osteuropa lamentieren soll, wie dies z.B. Wikipedia im Artikel über Generalleutnant Johann-Georg Richert tut (online unter https://de.wikipedia.org/wiki/Johann-Georg_Richert). Selbst die sowjetische Justiz hat sich vergleichsweise lange mit Straftätern befasst, die ihrerseits mit anderen Menschen „kurzen Prozess“ zu machen pflegten.
- Siehe Klaus Schubert, Martina Klein: Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) bei Bundeszentrale für politische Bildung, online unter https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/17893/nationalsozialistische-deutsche-arbeiterpartei-nsdap/.
- Siehe eine Zusammenfassung der Diskussion über die Präventivkriegstheorie bei Gerd R. Ueberschär: Das „Unternehmen Barbarossa“ gegen die Sowjetunion – ein Präventivkrieg? Zur Wiederbelebung der alten Rechtfertigungsversuche des deutschen Überfalls auf die UdSSR 1941, in: Brigitte Bailer-Galanda, Wolfgang Benz und Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Wahrheit und „Auschwitzlüge“; Zur Bekämpfung „revisionistischer“ Propaganda, Wien 1995, S. 163–82, online unter )https://www.doew.at/cms/download/7at82/ueberschaer.pdf. Vgl. Bernd Wegner: Präventivkrieg 1941? in: Jürgen Elvert, Susanne Krauß (Hrsg.): Historische Debatten und Kontroversen im 19. und 20. Jahrhundert, 2002, S. 215f. (Quelle ebd., einsehbar im Bundesarchiv-Militärarchiv, RW 4/v.475).
- Siehe Wolfram Wette: Die NS-Propagandathese vom angeblichen Präventivkriegscharakter, in: Gerd R. Ueberschär, Lev A. Bezymenski (Hrsg.): Der deutsche Angriff auf die Sowjetunion 1941, Darmstadt 2011, S. 40.
- Siehe Kreuzverhör durch den US-amerikanischen und den sowjetischen Ankläger: 1946 Nuremberg Tribunal: On day 84, Hermann Goering is cross-examined by Justice Jackson, the chief US prosecutor; Kreuzverhör durch den sowjetischen Ankläger Roman Rudenko 1946 Nuremberg Tribunal: On day 87, Hermann Goering’s cross-examination by the prosecution continues, bei „Goering: Barbarossa“, online unter https://gooring.tripod.com/goo27.html. Vgl. „Cross Examination of Hermann Goering 1„, bei Douglas O. Linder: Famous Trials, Accounts and Materials for 100 of History’s Most Important Trials, UMKC School of Law, online unter https://famous-trials.com/nuremberg/1930-goeringc#:~:text=GOERING%3A%20The%20German%20people%20did,of%20the%20necessity%20for%20it. Siehe auch Afternoon Session of March 15, 1946. Under the Direct Examination from Dr. Otto Stahmer, Hermann Goering testified regarding plans against America and admitted knowledge of plans to attack Russia as early as the fall of 1940 bei Nuremberg Day 82 (1946) Hermann Goering Testimony (PM), bei Robert H. Jackson Center, auf YouTube, 06.12.2020, online unter https://www.youtube.com/watch?v=zOvcJaiIm1o. Zu Robert Houghwout Jackson siehe den Artikel „Attorney General: Robert Houghwout Jackson“ auf der Homepage des US-Justizministeriums (U.S. Department of Justice), online unter https://www.justice.gov/ag/bio/jackson-robert-houghwout.
- Rudenko erwarb sich durch seine prominente Beteiligung an den Stalinschen Säuberungen einen zweifelhaften Ruf. Zu seiner Person siehe Наталия Завьялова: Прокурор с украинским акцентом (Staatsanwalt mit ukrainischem Akzent), bei Нюрнберг, Начало Мира. (30 ноября 2020), online unter https://nuremberg.media/lica/20201130/46010/Rudenko.html, in russischer Sprache.
- Siehe „Paulus at Nuremberg: Critical Witness, Testimony of the former Field Marshal, Suzdal Camp Part IV“, bei Armageddon, auf YouTube, 07.06.2020, online unter https://www.youtube.com/watch?v=ngrbxbwCOoc. Zum Thema des Präventivkriegs besonders Minute 16ff. Vgl. Taube Archive of the International Military Tribunal (IMT) at Nuremberg (1945–1946,) Universität Stanford, digitalisierte Akten der Nürnberger Prozesse; Virtual Tribunals, International criminal tribunal records (1945-present), Stanford University, online unter https://exhibits.stanford.edu/virtual-tribunals/feature/taube-archive-of-the-international-military-tribunal-imt-at-nuremberg-1945-1946.
- Erich Marcks erlangte Berühmtheit durch den Hollywood-Kriegsfilm „Der längste Tag“. Am 12. Juni 1944 wurde er als Kommandierender General des LXXXIV. Armeekorps, das zur Verteidigung der Normandie eingesetzt war, tödlich verwundet. Siehe im Lexikon der Wehrmacht seine Biografie, online unter https://www.lexikon-der-wehrmacht.de/Personenregister/M/MarcksE.htm.
- Zur Person Loßbergs siehe „Some of the Prisoners held at Special Camp Nr. 11″, bei Island Farm Special Camp 11, The German Officers held in Bridgeend 1946 – 1948, online unter https://www.specialcamp11.co.uk/Generalmajor%20Bernhard%20von%20Lossberg.htm, basierend auf den Aufzeichnungen der US National Archives and Records Administration in Washington D.C.
- Präventivkriege bzw. -schläge, manchmal auch als präemptive Schläge bezeichnet sind in der völkerrechtlichen Diskussion bis heute stark umstritten. Der einzige generell als gerechtfertigt angesehene Präventivschlag war der Sechstagekrieg Israels gegen die angriffsbereite Koalition seiner arabischen Nachbarn im Juni 1967. Eindeutig als völkerrechtlich verbotener Angriff wird hingegen der israelische Luftschlag gegen die Baustelle des irakischen Atomreaktors Osirak 1981 gewertet. Der vom damaligen US-Präsidenten George W. Bush als Präventivkrieg bezeichnete Angriff der Koalitionskräfte auf den Irak 2003 zur Abwehr einer drohenden Gefahr durch irakische Massenvernichtungswaffen handelte es sich nach Ansicht zahlreicher Kritiker um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg. Ähnliches gilt für die Luftangriffskampagne der NATO gegen Serbien bzw. Ex-Jugoslawien 1999. Die Existenz des als Rechtfertigung genutzten „Hufeisenplans“ ist bis heute umstritten. Siehe hierzu stellvertretend für die zahlreichen Publikationen Serge Halimi, Pierre Rimbert: Das Märchen vom Hufeisenplan, bei Le Monde diplomatique, 11.04.2019, online unter https://monde-diplomatique.de/artikel/!5584546 und “ 20 Jahre Nato-Angriff auf Serbien, örtlich gebombt“ bei TAZ, 24.03.2019, online unter https://taz.de/20-Jahre-Nato-Angriff-auf-Serbien/!5579713/. Für eine Klärung der Begriffe „Präventiv“ und „präemptiv“ siehe Joe Barnes, Richard J. Stoll: Preemptive and Preventive War, a Preliminary Taxonomy, bei The James A. Baker III Institute for Public Policy, Rice University, März 2007, online unter https://web.archive.org/web/20101123064942/http://bakerinstitute.org/publications/Preemptive%20and%20Preventive%20War-1.pdf. Siehe Peter Beinart: How America Shed the Taboo Against Preventive War, in: The Atlantic, online unter https://www.theatlantic.com/international/archive/2017/04/north-korea-preventive-war/523833/. Vgl. Suzanne Uniacke: The False Promise of Preventive War, in Henry Shue; David Rodin (Hrsg.): Preemption: military action and moral justification, Oxford 2007, S. 88ff, Zusammenfassung unter https://academic.oup.com/book/10603. Im Geist der UN Charta muss jede präventive Anwendung (militärischer) Gewalt als völkerrechtswidrig betrachtet werden, die nicht vom UN-Sicherheitsrat autorisiert ist. Wenn Gefahr in Verzug sein sollte und ein Zuwarten unzumutbar ist – wohl das Kriterium für präemptive Aktionen – kann eine solche Autorisierung grundsätzlich auch hinterher erfolgen.
- Siehe „Alfred Rosenberg – der Ideologe der NS-Bewegung“ bei osmikon, Fachinformationsdienst Ost-, Ostmittel- und Südosteuropa, online unter https://www.osmikon.de/themendossiers/muenchen-und-die-russische-revolution/biografien/alfred-rosenberg. Im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess wurde Rosenberg zum Tode verurteilt und am 16. Oktober 1946 hingerichtet.
- Eine kurze Zusammenfassung findet sich bei Dietrich Eichholtz: Generalplan Ost zur Versklavung osteuropäischer Völker; Vortrag, gehalten auf der gemeinsamen Tagung von Rosa-Luxemburg-Stiftung und Christlicher Friedenskonferenz Münchener Abkommen – Generalplan Ost – Benes-Dekrete. Ursachen für Flucht und Vertreibung in Osteuropa, Berlin, 15. Mai 2004, online unter https://scepsis.net/de/articles/id_6.php. Das Dokument selbst unter „Generalplan Ost, Juni 1942“, bei 1000dokumente.de, online unter https://www.1000dokumente.de/Dokumente/Generalplan_Ost. Zur Umsetzung durch die Deutsche Wehrmacht siehe Materialien zum „Generalplan Ost“, publiziert durch das Bundesarchiv: Heeresgruppen/Oberbefehlshaber. (Memento vom 15. Februar 2009, online unter https://web.archive.org/web/20041017103052/http://gplanost.x-berg.de/wprim.html.
- Siehe Aktennotiz über Ergebnis der Besprechung mit den Staatssekretären über Barbarossa, 2. Mai 1941, bei 100[0] Schlüsseldokumente, online unter https://www.1000dokumente.de/Dokumente/Aktennotiz_%C3%BCber_Ergebnis_der_Besprechung_mit_den_Staatssekret%C3%A4ren_%C3%BCber_Barbarossa. Wigbert Benz: Der Hungerplan im „Unternehmen Barbarossa“ 1941, Berlin 2011. Zusammenfassung und Rezension: Michael Schröders: Rezension von: Wigbert Benz, Der Hungerplan im „Unternehmen Barbarossa“ 1941, Wissenschaftlicher Verlag, Berlin 2011, in: Archiv für Sozialgeschichte (online) 52, 2012, online unter https://library.fes.de/pdf-files/afs/81339.pdf.
- Siehe „Wie viele Menschen wurden von den Nazis ermordet?“ bei Holocaust Encyclopedia, United States Holocaust Memorial Museum, online unter https://encyclopedia.ushmm.org/content/de/article/documenting-numbers-of-victims-of-the-holocaust-and-nazi-persecution; Vgl. Gábor Paál: 6 Millionen ermordete Juden – Woher stammt diese Zahl? bei Südwestdeutscher Rundfunk SWR, 25.01.2025,online unter https://www.swr.de/kultur/geschichte/6-millionen-holocaust-opfer-woher-stammt-diese-zahl-114.html. Karte bei „Unter der NS-Herrschaft ermordete Juden nach Land“ bei Bundeszentrale für politische Bildung, online unter https://www.bpb.de/fsd/centropa/ermordete_juden_nach_land.php.
- Siehe United Nations General Assembly, Third session, 9 December 1948, Resolution adopted by the General Assembly, 260 (III). Prevention and Punishment of the Crime of Genocide online unter http://www.un-documents.net/a3r260.htm. Siehe hierzu auch https://www.ohchr.org/en/instruments-mechanisms/instruments/convention-prevention-and-punishment-crime-genocide.
- Siehe „Расследование уголовного дела о геноциде белорусского народа“ bei Государственное учреждениеобразования, «Академия Образования», online unter https://www.adu.by/ru/pedagogam/rassledovanie-ugolovnogo-dela-o-genotside.html, auf der Basis von Informationen der belarussischen Generalstaatsanwaltschaft. Vgl. „Андрей Швед: уголовное дело о геноциде белорусского народа в годы ВОВ переросло в общенациональный проект“, bei Pravo.by, nationales juristisches Internet Portal der Republik Belarus, 24.10.2024, online unter https://pravo.by/novosti/obshchestvenno-politicheskie-i-v-oblasti-prava/2024/october/79292/, beide in russischer Sprache. Vgl auch Vgl. auch „Was nicht vergessen gemacht werden darf: der Tod im Sumpf“, bei Global Bridge, 24.01.2025, online unter https://globalbridge.ch/was-nicht-vergessen-gemacht-werden-darf-der-tod-im-sumpf/ und „Massenmord aus Gewohnheit“ bei Global Bridge, 05.06.2023, online unter https://globalbridge.ch/massenmord-aus-gewohnheit-siehe-dazu-auch-den-redaktionellen-nachsatz/.
- Publiziert auf der Homepage der Bibliothek Witebsk, online unter https://www.cbsvit.by/index.php/be/elektronnoe-obrashchenie-2/67-1/chas-muzhnastsi/genotsid-belorusskogo-naroda/2560-lagerya-smerti-na-territorii-belarusi.
- Siehe „Vladimir Katriuk, Beekeeper Accused of Nazi War Crimes, Is Dead at 93″ bei New York Times, 30.05.2015, online unter https://www.nytimes.com/2015/05/31/world/europe/vladimir-katriuk-accused-of-war-crimes-is-dead-at-93.html und „Alleged Nazi war criminal wanted by Russia dies in Quebec“, bei Associated Press. 29.05.2015, online unter https://web.archive.org/web/20150601002432/http://bigstory.ap.org/article/0011c2ccad9943338fee2856866f5a6b/alleged-nazi-war-criminal-wanted-russia-dies-quebec. Die kanadische Regierung unter der Leitung des konservativen Politikers Stephen Harper ignorierte dieses Auslieferungsbegehren, mit der seltsamen Begründung, dies geschehe aus Protest gegen die russische Annexion der Krim 2014. In Tat und Wahrheit dürfte es Harper darum gegangen sein, die ukrainische Diaspora in Kanada nicht zu brüskieren.
- Siehe Court begins hearing on genocide criminal case, bei Belarus24, 19.11.2024, online unter https://belarus24.by/en/news/society Supreme /supreme-court-begins-hearing-on-genocide-criminal-case/.
- Siehe „Страх, формальность и неразбериха: как каратель Серафимович скрылся после войны?“ (Angst, Förmlichkeit und Verwirrung: Wie entkam der Scherge Serafimowitsch nach dem Krieg?) bei Belta, 19.05.2025, online unter https://belta.by/society/view/strah-formalnost-i-nerazberiha-kak-karatel-serafimovich-skrylsja-posle-vojny-715856-2025/, in russischer Sprache.
- Siehe die Homepage der Universität Bern, welche sich auf das Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 30. April 1999 gegen einen bosnischen Serben stützt; online unter https://www.servat.unibe.ch/dfr/bs045064.html.
- Zur Zusammensetzung der Bevölkerung der Republik Belarus nach Nationalitäten siehe Национальный состав населения Республики Беларусь (Nationaler Bestand der Bevölkerung der Republik Belarus), hrsg. durch den Bevollmächtigten für Fragen von Religion und Nationalität (Уполномоченный по делам религий и национальностей), online unter https://belarus21.by/Articles/1458134839, in russischer Sprache. Offiziell weist die Statistik 83,7% Belarussen, 8,3% Russen, 3,1% Polen und 1,7% Ukrainer aus. Die übrigen Nationalitäten umfassen jeweils weniger als 1% der Bevölkerungszahl aus. In der Stadt Grodno (belaruss. Hrodna) an der polnischen Grenze leben beispielsweise eine 20% starke polnische neben einer 12% umfassenden russischen Bevölkerungsminderheit.