Vorsicht Glatteis!
Im aktuell tobenden globalen Informationskrieg kämpfen Regierungssprecher, PR-Agenturen, Experten verschiedenster Qualität und generell kommunikationsfreudige Zeitgenossen um Aufmerksamkeit und Einfluss. Dazu gehören auch Schlaumeier, die glauben, naivere Geister aufs Glatteis führen zu können. Allzu oft ist ihnen dabei Erfolg beschieden.
In den letzten Monaten versuchten solche Schlaumeier, uns alle aufs Glatteis führen: Mit der Anerkennung des Selbstverteidigungsrechts Israels sollen wir auch gleich der Vernichtung des Gaza-Streifens und der Vertreibung von 2½ Mio. Palästinensern zustimmen. Mit dem Recht auf territoriale Integrität der Ukraine sollen wir auch gleich der Missachtung der Minsker Abkommen zustimmen, welche echte Probleme des ukrainischen Staates zu lösen versuchten (1). Immerhin war und ist das Minsker Maßnahmenpaket Kern einer Resolution des UN-Sicherheitsrats. Aber es geht noch weiter: Wir sollen uns auch gleich noch mit der Aufteilung Russlands einverstanden erklären (2). Und mit dem Recht Aserbaidschans auf territoriale Integrität sollen wir uns mit der Vertreibung der ethnischen Armenier aus Berg-Karabach abfinden, welche das politische Europa stillschweigend hingenommen hat (3). Immerhin hätte es mit den Madrider Prinzipien auch hierfür einen politischen Lösungsansatz gegeben (4).
Domestizierung militärischer Gewalt
Wir erlebten in den vergangenen 25 Jahren und erleben auch heute noch jeden Tag das Spannungsfeld zwischen konkretem staatlichen Handeln und Völkerrecht. Die aktuellste völkerrechtlich bindende Regelung des Verhaltens von neutralen Mächten entstand vor weit über hundert Jahren, konkret 1907 in Form des Haager Abkommens über die Rechte und Pflichten neutraler Mächte im Fall eines Landkriegs (5). In militärischer Hinsicht war das die Zeit des bunten Rocks und der schneidigen Offiziere auf feurigen Pferden. Seither ist viel passiert. Es wurden unter anderem zwei Weltkriege geführt, in denen das Töten in industriellem Ausmaß praktiziert wurde. Der Schock des Ersten Weltkriegs mündete in den Versuch der Domestizierung militärischer Gewaltanwendung in Form des Völkerbunds und des Briand-Kellogg-Pakts (6). Seither haben Regierungen keine Wahlfreiheit zwischen diplomatischen und militärischen Maßnahmen mehr. Völkerbund und Briand-Kellogg-Pakt waren Ausdruck rationale Konzepte, die angesichts der eigentümlichen Logik der Ideologie der Herrenrasse, die in Deutschland und in Japan nach dem Ersten Weltkrieg populär wurde, versagen mussten. Es sollte uns inskünftig vor Überheblichkeit bewahren, dass diese Ideologien ausgerechnet in zwei ausgewiesenen Kulturnationen entstanden. Diese Ideologien mündeten in den zerstörerischsten Krieg der Menschheitsgeschichte und sie stellten ganze Völker vor die Wahl zwischen Versklavung und Vernichtung – und eines davon hatte nicht einmal mehr diese Wahl.
Wahrscheinlich hat nach dem Zweiten Weltkrieg weniger die UN-Charta, konkret Artikel 51, militärische Gewaltanwendung domestiziert, sondern vielleicht schon die Erkenntnis, dass moderne Kriegführung flächendeckend ganze Länder verheeren kann. Dazu kam im Kalten Krieg die Erkenntnis, dass Landesverteidigung mit Kernwaffen die gesamte Menschheit vernichten kann (7). Konfrontiert mit diesem zweiten Schock einigten sich die Staaten der Welt auf die Charta der Vereinten Nationen, welche implizit die Wahrung des Friedens über die Gerechtigkeit stellt. Trotzdem war die Weltgemeinschaft bereit, in der Folge zahlreiche Kriege zur Entkolonialisierung zu akzeptieren, weil niemand bereit war, den Völkern Afrikas und Asiens zu sagen, sie hätten um des Friedens willen die Herrschaft der Kolonialmächte zu ertragen. Und ganz generell hat die UNO noch nie von einem Land verlangt, es habe à tout prix Frieden zu akzeptieren.
Funktion von Streitkräften im hochgradig vernetzten Umfeld heute …
Der Konflikt in und um die Ukraine hat gezeigt, wie jeder nur erdenkliche Aspekt staatlichen Handelns und gesellschaftlichen Lebens zur Führung von Konflikten genutzt wird. Die Theorie des vielgeschmähten Valery Gerasimov, wonach militärische Mittel alleine einen modernen Konflikt nicht mehr zu entscheiden vermögen, wie das vielleicht zu Zeiten des bunten Rocks noch der Fall gewesen war, ist sicherlich richtig (8). Man muss sich deshalb die Frage stellen, wie moderne Gesellschaften heutzutage zu verteidigen sind, denn es sind Gesellschaften, die heute verteidigt werden müssen und nicht Provinzen. Auch wenn der Theorie der sozialen Verteidigung nicht vorbehaltlos zuzustimmen ist, so wird doch immer offensichtlicher, dass militärische Landesverteidigung ohne soziale Verteidigung sinnlos ist (9). Andererseits darf uns das nicht dazu verleiten, dass wir ganze Gesellschaften militarisieren und auf die militärische Landesverteidigung ausrichten. Damit würden wir genau das schädigen, was wir schützen wollen, nämlich unsere freiheitliche Gesellschaft, so wie im Kalten Krieg die Westeuropäer mit Atom-Granaten und -Minen diejenigen Länder in die Luft zu jagen planten, die sie zu verteidigen beabsichtigten. In diesem Sinn stört es am meisten, dass das Haager Abkommen von 1907 ausgerechnet die entscheidenden Aspekte heutiger Konfliktführung nicht regelt. Wir müssen Neutralität als Verhaltensmuster in Konflikten in den Kontext der UN-Charta und der heutigen Methoden der Führung von Konflikten stellen.
Unter anderem müssen wir die Funktion von Streitkräften neu definieren. In einer stark vernetzten und auf normale Beziehungen angewiesenen Welt haben Streitkräfte die Funktion, nach einer Störung der Ordnung einen möglichst spannungsarmen und völkerrechtskonformen Zustand wiederherzustellen und das mit den gelindest möglichen Mitteln. Wer seinen territorialen Bestand mit Kernwaffen verteidigt, der wird wohl auch eine unbewilligte Demonstration mit Maschinengewehren auflösen.
Aber das ist ein Nebenkriegsschauplatz. Die Erfahrung der letzten 25 Jahre zeigt, dass die wirklich schwierig zu lösenden Konflikte jene sind, in denen nicht Gut gegen Böse, Schwarz gegen Weiß steht, sondern Grau gegen Grau. Es sind ja genau die juristisch schwierig zu entscheidenden Widersprüche, die am ehesten zur Gewaltanwendung verleiten. Und es sind die absolut von sich selbst Überzeugten, die Selbstgerechten, die als erste eine neue Theorie des gerechten Kriegs zu entwickeln beginnen. Gerade im Wissen darum ist jegliche Ideologisierung des Neutralitäts- und Friedensbegriffs abzulehnen. Neutralität ohne Belehrung anderer ist die Richtung, die wir einschlagen sollten. Neutralität ist die Haltung derjenigen, die um die Graubereiche wissen und sich nicht als Subjekt geopolitischer Konzepte gegen andere Völker in Stellung bringen lassen. Immerhin hat die Neutralität die Schweiz mehrere Male von der Teilnahme an völkerrechtswidrigen Kriegen der NATO abgehalten.
… zwingt zur Neuerfindung von Neutralität
Insgesamt ist die Durchsetzung des Artikels 51 der UN-Charta, so schwierig das im Einzelfall sein mag, einem universellen Pazifismus vorziehen. In der aktuellen Lage wäre es wichtiger, dass die Schweizer Landesregierung klar kommuniziert, welche Regeln sie anzuwenden gedenkt, anstatt ihren völkerrechtlich bestehenden Spielraum auszunutzen, damit sie nicht denselben Fehler macht, wie der Bundesrat von 1939 bis 1945. Dieser nutzte auch seinen Handlungsspielraum aus und wurde hinterher trotzdem harsch kritisiert. Deshalb sollten wir den Begriff der bewaffneten Neutralität durch jenen der wehrhaften ersetzen. Die Schweiz ist fähig zu eigenständiger Beurteilung, sollte niemanden ideologisch belehren und braucht umgekehrt keine Belehrung von anderen.
Eine erste Konsequenz der Aufgabe der Neutralität für die Schweiz wäre die außenpolitische Bedeutungslosigkeit. Als ur-europaeischer Staat, aber Nichtmitglied von NATO und EU war die Schweiz immer ein interessanter Gesprächspartner für die fast 160 Staaten, die nicht der NATO oder der EU angehören. Wenn Bern einfach die Ansichten Brüssels vertritt, dann sprechen diese Staaten lieber gleich mit den Chefs in Brüssel.
Es war richtig, dass die Schweiz verhinderte, dass sie als Plattform für Umgehungsgeschäfte gegen die EU-Sanktionen dient, denn das hätte das ihr latent anhaftende Image als Geschäftemacher und Kriegsgewinnler noch verstärkt. Mit der unkritischen Übernahme aller EU-Sanktionen hat sich die Schweiz aber erpressbar gemacht. Jetzt kann jeder, der irgendwo auf der Welt Sanktionen gegen irgendjemanden ergreift, eine Teilnahme der Schweiz einfordern. Die Schweizer Regierung hätte schon lange klar machen müssen, wie weit sie zu gehen bereit ist, und wo auch gegenüber der EU rote Linien zu ziehen sind. Insbesondere die politischen Sanktionen müssen gelockert werden; und die vielen kleinen persönlichen Sanktionen, welche Unternehmen und Private gegen russische Bürger ergriffen haben, müssen weg.
Jetzt muss auch eine Diskussion über den Inhalt von Neutralität geführt werden, aber diese Diskussion ist durch unabhängige und kritische Geister zu führen und nicht durch Leute, die sich jahrelang bei NATO und EU angebiedert haben. Und gerade jetzt, wo möglicherweise Hardliner mit spektakulären und larmoyanten Stories versuchen, Waffenstillstandsverhandlungen zwischen der Ukraine und Russland zu torpedieren, ist im Umgang mit medialen Schlaumeiern besonders viel Vorsicht angebracht.
Anmerkungen:
- Das Minsker Maßnahmenpaket war Teil der Resolution 2202 des UN-Sicherheitsrats vom 17.02.2015. Wortlaut in deutscher Sprache unter https://www.un.org/depts/german/sr/sr_14-15/sr2202.pdf. Siehe zum Minsker Protokoll vom 01.09.2014 die Homepage der OSZE: https://www.osce.org/files/f/documents/a/a/123258.pdf. Deutsche Übersetzung bei „Welt Online“, unter https://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/thema_nt/article131986171/Das-Minsker-OSZE-Protokoll-fuer-eine-Feuerpause.html.
- Siehe zur Prometheus-Strategie: Phillip Tadeusz Turner: The Evolution of Prometheanism: Józef Piłsudski’s Strategy and Its Impact on Twenty-first Century World Affairs, Boise (Idaho), 06.03.2015, online unter https://scholarworks.boisestate.edu/cgi/viewcontent.cgi?article=1944&context=td. Siehe auch Casey Michel: Decolonize Russia; to avoid more senseless bloodshed, the Kremlin must lose what empire it still retain, bei The Atlantic, 27.05.2022, online unter https://www.theatlantic.com/ideas/archive/2022/05/russia-putin-colonization-ukraine-chechnya/639428/ und Zofia nierodzińska [sic]: Die Dekolonisierung Russlands ist keine Metapher, bei analyse & kritik Zeitung für linke Debatte & Praxis, 18.04.2023, online unter https://www.akweb.de/gesellschaft/russland-dekolonisierung-ausstellung-berlin-bethanien/.
- Vgl. „Friede im Südkaukasus: Nächstes Opfer westlicher Geopolitik?“ bei Zeit-Fragen, Nr. 23, 01.11.2022, online unter https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2022/nr-23-1-november-2022/friede-im-suedkaukasus-naechstes-opfer-westlicher-geopolitik. Vgl. auch „Kriegsgefahr im Südkaukasus“, bei Zeit-Fragen, Nr. 23, 19.10.2022, online unter https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2021/nr-23-19-oktober-2021/kriegsgefahr-im-suedkaukasus und „Die unveränderte Realität des Berg-Karabach-Konflikts“, bei Zeit-Fragen, Nr. 21, 04.10.2022, online unter https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2022/nr-21-4-oktober-2022/die-unveraenderte-realitaet-des-berg-karabach-konflikts.
- Siehe „Statement by the OSCE Minsk Group Co-Chair countries„, L’Aquila, 10.07.2009, online unter https://www.osce.org/mg/51152. Siehe auch „Berg-Karabach, Hindernisse für eine Verhandlungslösung“, bei CSS Analysen zur Sicherheitspolitik Nr. 131, April 2013, online unter https://css.ethz.ch/content/dam/ethz/special-interest/gess/cis/center-for-securities-studies/pdfs/CSS-Analysen_131-DE.pdf. Vgl. P. Terrence Hopmann: Die Vermittlertätigkeit der Minsk-Gruppe im Berg-Karabach-Konflikt: der Umgang mit einem „unlösbaren Konflikt“, in IFSH (Hrsg.), OSZE-Jahrbuch 2014, Baden-Baden 2015, S. 187-201, online unter https://ifsh.de/file-CORE/documents/jahrbuch/14/Hopmann-dt.pdf.
- Siehe „Abkommen betreffend die Rechte und Pflichten der neutralen Mächte und Personen im Falle eines Landkriegs“ auf der Homepage der Schweizerischen Eidgenossenschaft, online unter https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/26/499_376_481/de.
- Siehe „Briand-Kellogg-Pakt“ bei LeMo, Lebendiges Museum Online, 09.05.2025, online unter https://www.dhm.de/lemo/kapitel/weimarer-republik/aussenpolitik/briand-kellogg-pakt.html, engl. Text auf der Webseite der Yale-Universität unter https://avalon.law.yale.edu/20th_century/kbpact.asp.]
- Einer der weltweit führenden Experten zu dem Thema, Professor Hampson glaubt, dass viele Wissenschaftler die potenzielle Gefahr einer thermonuklearen Kriegsführung nicht erkannt haben. Er skizziert einige der Veränderungen im photochemischen Regime der Atmosphäre, die durch nukleare Explosionen hervorgerufen werden können, und schlägt vor, dass diese Effekte in zukünftigen Gesprächen über Rüstungsbegrenzung berücksichtigt werden müssen. Siehe Hampson J.: Photochemical war on the atmosphere, in: Nature. 250, Nr. 5463, 1974, S. 189–91.Online unter https://www.nature.com/articles/250189a0. Vgl. R. P. Turco, O. B. Toon, T. P. Ackerman, J. B. Pollack, and Carl Sagan: Nuclear Winter: Global Consequences of Multiple Nuclear Explosions, in: Science. 222, Nr. 4630, 23. Dezember 1983, S. 1283–92, online unter https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/17773320/. Die Autoren kamen zum Schluss, dass die Schwelle für größere optische und klimatische Folgen sehr niedrig sei: nur etwa 100 Megatonnen, die über großen städtischen Zentren detonieren, könnten selbst im Sommer monatelang Temperaturen unter dem Gefrierpunkt erzeugen. Solches bestätigten die Autoren 1990: Climate and Smoke: An Appraisal of Nuclear Winter, R. P. TURCO, 0. B. TOON, T. P. AcKERMAN, J. B. POLLACK, C. SAGAN, 1990, online unter https://atmos.washington.edu/~ackerman/Articles/Turco_Nuclear_Winter_90.pdf. Auch in der Sowjetunion wurden die möglicherweise katastrophalen Auswirkungen eines Kriegs mit Kernwaffen erkannt: Alexandrov, V. V. and G. I. Stenchikov : On the modeling of the climatic consequences of the nuclear war, The Proceeding of Appl. Mathematics, 21 p., The Computing Center of the Academy of science of the USSR, Moscow, 1983, online unter http://climate.envsci.rutgers.edu/pdf/AleksandrovStenchikov.pdf: „Die Ergebnisse zeigen den starken Temperaturabfall über der Oberfläche der Kontinente der nördlichen Hemisphäre, die Erwärmung großer Gebirge, die entscheidende Veränderung des Wasserkreislaufs und des Mechanismus der globalen Zirkulation der Atmosphäre“. Heute sind die Erkenntnisse noch weiter: Siehe Alan Robock, Owen Brian: Self-assured destruction; the climate impacts of nuclear war, in: Bulletin of the Atomic Scientists, November 4, 2016, online unter https://journals.sagepub.com/doi/full/10.1177/0096340212459127: „Die Vereinigten Staaten und Russland sind nicht die einzigen Länder, die in der Lage sind, das weltweite Klima zu zerstören. Alle Nuklearstaaten – außer Nordkorea mit seinem relativ kleinen Arsenal – haben im Falle eines Atomkrieges die nötige Zerstörungskraft, um die globale Umwelt zu verändern“
- Die sogenannte „Gerasimov-Doktrin“ des russischen Generalstabschefs war Gegenstand akademischer Diskussionen im Westen. Siehe Christoph Bilban und Hanna Grininger (Hrsg.): Mythos „Gerasimov-Doktrin“, Ansichten des russischen Militärs oder Grundlage hybrider Kriegsführung? Eine Analyse der Rezeptionen in Europa und China, in: Schriftenreihe der Landesverteidigungsakademie, 2/2019, Wien, Jänner 201, online unter https://www.bmlv.gv.at/pdf_pool/publikationen/buch_bilban_grininger_mythos_gerasimov_doktrin_web.pdf und Redaktion GIDS: Hybrid Warfare – It’s not Gerassimow, GIDS Vortrag beim DWT Forum „Informationstechnik im Kontext hybrider Bedrohungen“ in Bonn, bei German Institute for Defence and Strategic Studies, 14.12.2018, online unter https://gids-hamburg.de/hybrid-warfare/. Diese angebliche Doktrin war an der Militärakademie des russischen Generalstabs, welche der Verfasser in den Jahre 2013 und 2014 besuchte, kein Thema.
- Siehe eine gängige Definition der sozialen Verteidigung: „Soziale Verteidigung“ auf der Homepage des Bunds für soziale Verteidigung unter https://www.soziale-verteidigung.de/soziale-verteidigung. Vgl. Barbara Müller: Zur Theorie und Praxis von Sozialer Verteidigung, in: Institut für Friedensarbeit und Gewaltfreie Konfliktaustragung, Arbeitspapier Nr. 3, Februar 1996, online unter https://www.ifgk.de/fileadmin/ifgk/publikation/ap3.pdf.