Räumung von Personenminen (PFM-1) in Donetsk. (Foto Ria)

Kriegspropaganda: War der Kriegseintritt Russlands wirklich ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg?

(Red.) Das Hauptargument für die gegenwärtige aktive Beteiligung der NATO am Ukraine-Krieg – durch Finanzierung, Waffen, Geheimdienstinformationen, militärische Unterstützung und militärische Ausbildung – ist, dass es sich um einen „unprovozierten Angriffskrieg Russlands“ gehandelt habe. Was ist nach dem Völkerrecht ein Angriffskrieg? Und was waren die genauen Umstände des russischen Kriegseintritts am 24. Februar 2022? Diese Fragen sind unendlich wichtig. Es ist deshalb sehr wichtig, hier genau hinzusehen, denn wenn es kein völkerrechtswidriger Angriffskrieg war, dann fällt die gesamte westliche Kriegspropaganda wie ein Kartenhaus zusammen. Wichtig dabei ist: Krieg ist immer ein Verbrechen, es gibt nichts Schlimmeres! Eine Friedenslösung braucht aber ein Ende der Kriegspropaganda und ein Ende der Waffenlieferungen.

Mit diesen Fragen beschäftigt sich ausführlich das Buch „Wahrheitssuche im Ukraine-Krieg – um was es wirklich geht“ von Thomas Mayer. Globalbridge hat das Buch rezensiert: Ukraine-Krieg: dazu gibt’s jetzt ein sehr informatives Buch! Das Buch ist eine sorgfältig recherchierte und umfassende Tatsachensammlung und Analyse. Es enthält, was man über diesen Konflikt wissen muss. Wie ist er historisch entstanden? Mit welchen Weichenstellungen wurde auf den Krieg hingesteuert? Wie haben die Ukraine, die USA, die NATO und Russland die Eskalations-Spirale angetrieben? Um was geht es wirklich? Im folgenden Auszug aus dem Buch „Wahrheitssuche im Ukraine-Krieg“ werden die Umstände des Kriegseintritts Russlands am 24. Februar 2022 genauer beleuchtet. (cm)

Kriegseintritt Russlands am 24. Februar 2022 – Auszug aus dem Buch von Thomas Meyer:

Am Morgen des 24. Februar begannen russische Truppen in die Ostukraine einzumarschieren. Aus dem furchtbaren Donbass-Krieg wurde der noch schrecklichere Ukraine-Krieg. 

Es gab in den westlichen Medien sehr viel Aufregung. Die Medien taten ganz überrascht und verschwiegen, dass in der Ukraine schon seit 2014 Krieg herrschte. Manchmal rutschte die Wahrheit aber doch heraus. So sagte der NATO-Generalsekretär Stoltenberg im Februar 2023:

„… weil der Krieg nicht im Februar letzten Jahres begonnen hat. Er begann im Jahr 2014 (im Original auf Englisch: … because the war didn’t start in February last year. It started in 2014).“

Diese Aussage war ein seltenes Versehen. Als Regel galt die millionenfach in den westlichen Medien wiederholte Sprachregelung „unprovozierter völkerrechtswidriger Angriffskrieg“. Das sollte als unumstößliche Tatsache ins öffentliche Bewusstsein eingebrannt werden, um das Feindbild zu festigen, Russland sei ein gesetzeswidriger Verbrecher.

So wurde das Völkerrecht für Kriegspropaganda missbraucht. Tatsächlich kann der Kriegseintritt Russlands stringent völkerrechtskonform begründet werden. Doch darüber gab es überhaupt keine Diskussion. Anstatt einer juristischen Klärung wurde das Wort „völkerrechtswidrig“ zu einem Schlagstock degradiert im Krieg gegen Russland.

Da diese Feststellung, dass der Kriegseintritt Russlands nicht völkerrechtswidrig war, für die meisten eine ungeheuerliche Neuigkeit darstellt, möchte ich an dieser Stelle die Zusammenhänge, aus denen sich das ergibt, kurz zusammenfassen, bevor ich es ausführlich erläutere.

Das Völkerrecht sieht vor, dass die Bevölkerung eines Landesteiles sich durch Mehrheitsbeschluss zu einem selbstständigen Staat erklären kann, sofern es die Voraussetzung erfüllt, über eine eigenstaatliche Organisationsstruktur zu verfügen. Einer Anerkennung dieser Selbstständigkeit durch andere Staaten bedarf es für die völkerrechtliche Gültigkeit dieses Schrittes nicht. Das war bei den Donbass-Republiken wie auch auf der Krim der Fall. Die Donbass-Republiken sind nach dem Völkerrecht selbstständige Staaten. (Ausführlich dazu im Buch „Wahrheitssuche im Ukraine-Krieg“ ab Seite 233.) Die militärischen Angriffe der Ukraine mit Artillerie- und Raketenbeschuss auf zivile und militärische Ziele in den Gebieten dieser Staaten sind ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg der Ukraine auf die Donbass-Volksrepubliken. Solange Russland die Republiken nicht als solche anerkannte, konnte es ihnen nicht völkerrechtskonform militärisch zu Hilfe kommen. Aber mit der Anerkennung war Russland berechtigt, einem von einem Aggressor völkerrechtswidrig angegriffenen Staat auf dessen Aufforderung hin militärisch beizustehen. Es kommt hinzu, dass ein Großteil der Bevölkerung der Republiken bereits die russische Staatsbürgerschaft hatte. Insofern war der Angriff auf die Republiken ein Angriff auf russische Staatsbürger. 

Im westlichen Narrativ kommt all das nicht vor, weil die Willensbekundung der Menschen auf der Krim wie in den Donbass-Republiken negiert wird. Das Feindbild Russland macht es möglich, alles als erzwungenen Gewaltakt Russlands darzustellen. Dass dem nicht so war, habe ich ausführlich beschrieben und belegt. So ergibt sich aus den Fakten und der Analyse, dass die Ukraine einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg durchgeführt hat, und dass Russland dem Völkerrecht entsprechend den Donbass-Republiken bei ihrer legitimen Selbstverteidigung zu Hilfe gekommen ist. Russland ist nicht der völkerrechtswidrige Aggressor, sondern das ist die Ukraine. Die massive Steigerung des Beschusses der Volksrepubliken durch ukrainisches Militär ab dem 
17. Februar 2022, auf die diese mit einer deutlich schwächeren Gegenwehr antworteten (was von der OSCE dokumentiert wurde), hatte den Zweck, Russland zum Kriegseintritt zu zwingen.

Ich betone ausdrücklich, dass diese völkerrechtliche Betrachtung keine Rechtfertigung des Krieges bedeutet. Denn auch wenn ein Krieg rechtlich zulässig ist, ist er immer schrecklich und erzeugt unendliches Leid. Ich halte es jedoch für wichtig, die Frage der rechtlichen Beurteilung und die Frage der moralischen Sinnhaftigkeit getrennt zu betrachten.

Im Folgenden will ich ausführlicher schildern, warum der Kriegseintritt Russlands nicht völkerrechtswidrig war. 

Kriegsbeteiligung nach dem Völkerrecht

Die UNO-Charta als Basis des Völkerrechts nennt drei Gründe, die eine Kriegsbeteiligung rechtfertigen: 

1. Wenn ein Staat angegriffen wurde, darf er sich nach Artikel 51 verteidigen. Maßnahmen der Selbstverteidigung „sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen“.

2. Der angegriffene Staat kann auch andere Staaten um Unterstützung bitten. Nach Art. 51 kann das Selbstverteidigungsrecht auch „kollektiv“ ausgeübt werden.

3. Der Sicherheitsrat kann nach Artikel 42 ein Mandat für einen Militäreinsatz zur „Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ beschließen. Das hat dann Vorrang vor dem Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51.

Für den Ukraine-Krieg bedeutet das: Die Ukraine hat die beiden Donbass-Volksrepubliken angegriffen. Diese verteidigten sich entsprechend Punkt 1. Sie baten Russland entsprechend Punkt 2 um militärische Hilfe. Der UNO-Sicherheitsrat hat entsprechend Punkt 3 keinen Beschluss getroffen. Sehen wir uns die Vorgänge noch genauer an.

21. Februar 2022: Anerkennung der Volksrepubliken und Beistandsabkommen

Für die Einwohner der Donbass-Volksrepubliken war der 21. Februar 2022 ein großer Tag, der bis in die Nacht gefeiert wurde. Der russische Präsident Putin hatte die Donbass-Republiken anerkannt und ein Beistandsabkommen mit ihnen geschlossen. Acht Jahre hatten die Volksrepubliken darauf gewartet. Die Hoffnung auf Frieden wuchs. 

Damit man diesen Vorgang einordnen kann, führen wir uns den Hintergrund vor Augen. Seit dem 17. Februar 2022 nahm der Artillerie-Beschuss durch die ukrainische Armee stark zu, wie wir gesehen haben. Am Mittag des 18. Februar erklärte Denis Puschilin, der Regierungschef der Donezker Volksrepublik, dass die Bevölkerung der Region Donezk in die benachbarte russische Region Rostow evakuiert wird. Denis Puschilin schrieb in einer Erklärung: „Der ukrainische Präsident Wladimir Selenskyj wird in Kürze dem Militär den Befehl geben, in die Offensive zu gehen und einen Plan zum Einmarsch in das Gebiet der Volksrepubliken Donezk und Lugansk umsetzen.“ Die Evakuierung der Bevölkerung der Volksrepublik Donezk begann sofort am Nachmittag. Ein Bericht beschreibt die Stimmung: „Erste Busse für die Evakuierung fahren bereits in den Donbass-Städten und Dörfern vor! Unterdessen ist lautes Sirenengeheul des Katastrophen- und Zivilschutzes zu hören. Auch vor den Banken bilden sich Menschenschlangen. Es heißt, der ukrainische Großangriff gegen den Donbass stehe unmittelbar bevor.“ Auch die Lugansker Volksrepublik forderte die Bewohner auf, nach Russland zu fliehen.

Wie konkret die Kiewer Regierung einen Einmarsch in den Donbass vorbereitet hatte, ist nicht sicher belegt, auch wenn es die grundsätzliche Absicht von Kiew war, wie wir im letzten Kapitel gesehen haben. Zweifellos fand ein Artillerieangriff der Ukraine auf die Volksrepubliken statt.

Warum wurden die Volksrepubliken nach den Unabhängigkeitsreferenden 2014 acht Jahre lang von Russland nicht anerkannt? Hätte Russland ein Interesse daran gehabt, den Donbass zu integrieren, hätte es das 2014 relativ problemlos genauso tun können, wie es mit der Krim geschehen ist. Westliche Sanktionen hatte es sowieso gegeben, und durch eine Vereinigung mit dem Donbass wären sie kaum härter geworden. Russland wollte aber eine Lösung innerhalb der Ukraine und forcierte gegen die Widerstände in den Volksrepubliken das Minsk-Abkommen. Solange Russland dieses Ziel verfolgte, erkannte es die Unabhängigkeit der Volksrepubliken nicht an, um die Möglichkeit aufrecht zu erhalten, dass die unabhängigen Volksrepubliken autonome Teile der Ukraine werden. 

In der Duma, dem russischen Parlament, wurde über die Anerkennung der Donbass-Republiken heftig gestritten. Darüber berichtet der Journalist Thomas Röper am 21. Februar 2022: 

Die Kommunistische Partei Russlands (die keine Kommunisten mehr sind, sondern eher das, was früher die SPD in Deutschland war) fordert als einzige Partei schon seit Beginn des Konfliktes 2014, die Donbass-Republiken diplomatisch anzuerkennen. Ihr Argument ist, dass das der einzige Weg sei, wie man die Menschen dort vor dem Kiewer Beschuss schützen kann, denn Kiew würde es kaum wagen, die Gebiete zu beschießen, wenn Russland sie offiziell als Staaten anerkennt und unter seinen Schutz stellt. Eine Mehrheit gab es in der Duma dafür nie, denn die Bedenken, den Konflikt dadurch zu verschärfen, waren bei den anderen Parteien größer. (…) In den Monaten vor Februar 2022 ist die Stimmung aufgrund des aggressiven Verhaltens von Kiew, vor allem aber wegen der geradezu zügellosen Waffenlieferungen des Westens an die Ukraine, umgeschlagen. Inzwischen wird in Russland befürchtet, dass Kiew einen Angriff auf den Donbass beginnen und versuchen könnte, den Konflikt gewaltsam zu lösen. Die Tatsache, dass ein Kiewer Angriff Straßenkämpfe in dicht besiedelten Gebieten und massiven Artilleriebeschuss bedeuten würde, hat die Stimmung in letzter Zeit umschlagen lassen. Immer öfter ertönte der Ruf nach Anerkennung der Donbass-Republiken auch außerhalb der Kommunistischen Partei.

Dazu kam: Da die Reisepässe der Volksrepubliken, außer von Russland, von keinen anderen Staaten anerkannt wurden und sich Kiew weigerte, Dokumente in den Volksrepubliken auszustellen, bekamen die Donbass-Bewohner seit 2019 die Möglichkeit, russische Pässe zu beantragen, womit sie auch die russische Staatsbürgerschaft erhielten. So lebten Anfang 2022 in den Volksrepubliken über 700.000 russische Staatsbürger, für die sich Russland natürlich verantwortlich fühlte.

Der Sinneswandel in der Duma kam also zustande, weil Kiew immer offener sagte, dass es den Donbass-Krieg mit Gewalt lösen und das Minsker Abkommen nicht umsetzen will. So ging die Minsker Hoffnung auf Frieden verloren und die russische Duma forderte am 15. Februar 2022 die Anerkennung der Donbass-Republiken, überlies die endgültige Entscheidung darüber aber dem Präsidenten.

Kiew reagierte auf diese Entscheidung der Duma am 17. Februar 2022 provokativ mit einem stark erhöhten Artilleriebeschuss auf die Volksrepubliken. (Anm: Das ist in den OSCE-Berichten zu den Waffenstillstandsverletzungen dokumentiert. Diese wurden im Buch im vorherigen Kapitel analysiert.)

Präsident Putin hielt dann am 21. Februar 2022 eine Grundsatzrede über die Geschichte der Sowjetunion und über die Fehler von Lenin und Stalin, die Republiken künstlich und totalitär zusammenzufügen, was zu den gegenwärtigen Problemen geführt habe. Putin sprach auch über die Missachtung russischer Interessen durch die NATO. Dann verwies er auf den Horror von acht Jahren Donbass-Krieg. „Jetzt vergeht praktisch kein Tag mehr, an dem nicht Städte und Dörfer im Donbass beschossen werden.“ Der Einsatz für das Minsker Friedensabkommen und die „Wahrung der territorialen Integrität der Ukraine“ seien umsonst gewesen, da die Kiewer-Regierung nur eine „militärische Lösung“ der Donbass-Frage anstrebe. Am Ende der Rede sagte Putin, dass er „die Unabhängigkeit und Souveränität der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Lugansk unverzüglich anerkennt“. Wichtig ist die folgende Warnung an die Kiewer Regierung: 

Und von denen, die in Kiew die Macht übernommen haben und halten, fordern wir die sofortige Einstellung der Feindseligkeiten. Andernfalls wird die Verantwortung für die mögliche Fortsetzung des Blutvergießens ausschließlich auf dem Gewissen des Regimes lasten, das das Gebiet der Ukraine regiert.

Das Dekret zur Anerkennung der beiden Donbass-Republiken sah dann auch die Entsendung von russischen Truppen in den Donbass zur „Sicherung des Friedens“ vor.

Russland erkannte die beiden Donbass-Republiken also am 21. Februar 2022 an. Sie wurden nicht erst dadurch unabhängig, aber die Anerkennung hatte wichtige Konsequenzen. In den Republiken lebten inzwischen über 700‘000 Menschen mit russischem Pass. Jetzt konnten die Republiken Russland um Hilfe bitten gegen die militärische Aggression der Ukraine. Jetzt war es legal, wenn russisches Militär zu Hilfe kommt. Jetzt war der völkerrechtswidrige Angriff der Ukraine auf die Donbass-Republiken faktisch ein Angriff auf Russland selbst. (…)

Trotz Beistandsabkommen mit Russland: Ukrainische Armee führt Angriffskrieg im Donbass fort

Präsident Putin hatte in seiner Rede am 21. Februar 2022 eine klare Warnung an die Kiewer Regierung ausgesprochen, diese zur „sofortigen Einstellung der Feindseligkeiten“ aufgefordert, und russische Truppen wurden zur Friedenssicherung in den Donbass geschickt. Damit hatte sich die Situation im Vergleich zu den acht Jahren Donbass-Krieg davor deutlich verändert. Durch die Anerkennung der Republiken und das Beistandsabkommen war klar, dass ein weiterer Beschuss der Volksrepubliken zu militärischen Konsequenzen durch Russland führen musste.

Kiew hat den Beschuss auf die Volksrepubliken nach dem 21. Februar aber nicht beendet, sondern noch einmal demonstrativ erhöht. Es ist also festzuhalten, dass Kiew den Angriffskrieg fortführte und sogar den Krieg mit Russland aktiv suchte. Hätte die Kiewer-Regierung den Krieg mit Russland vermeiden wollen, dann hätte sie sofort den Befehl zum Einstellen aller Kampfhandlungen gegeben: Das hat sie aber nicht. Wenn von der ukrainischen Seite keine Granaten mehr gekommen wären, hätte man sehen können, ob auch die Donbass-Milizen ihren Beschuss einstellen. In jedem Fall hätte es keinen aktuellen Grund mehr für den Einmarsch russischer Soldaten gegeben. Stattdessen lieferte die Kiewer Regierung durch die fortgeführte Aggression den Grund für das völkerrechtskonforme Einschreiten der russischen Armee.

Russische Militäroperation ist nach Art. 51 UNO-Charta völkerrechtskonform

Nachdem Russland am 21. Februar 2022 die beiden Donbass-Republiken anerkannte, baten deren Regierungschefs am 23. Februar in einem Brief den russischen Präsidenten Putin um militärische Hilfe bei der Abwehr ukrainischer Angriffe. Am 24. Februar 2022 verkündete Putin in einer Rede den Beginn der russischen Militäroperation in der Ukraine. In seiner Rede bezog sich Putin auf Art. 51 der UNO-Charta, der das Recht auf Selbstverteidigung regelt:

In diesem Zusammenhang habe ich, gemäß Teil 7 Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen, mit Genehmigung des russischen Föderationsrates, und in Übereinstimmung mit den von der Bundesversammlung am 22. Februar dieses Jahres ratifizierten Verträgen über Freundschaft und gegenseitigen Beistand mit der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Lugansk, beschlossen, eine Militäroperation durchzuführen.

Der Einsatz der russischen Armee wurde also mit Artikel 51 UNO-Charta begründet, der militärische Hilfe für ein angegriffenes Land vorsieht. 

Wurden die Volksrepubliken angegriffen? Ja. Der Angriffskrieg der Ukraine gegen den Donbass begann mit der Entscheidung des Kiewer Sicherheitsrates am 13. April 2014. Er kostete bis 2021 über 14.000 Menschen das Leben. Ab dem 17. Februar 2022 nahm der Granatenbeschuss der Donbass-Republiken stark zu. Am 21. Februar erkannte Russland die Volksrepubliken an, schloss mit ihnen ein Beistandsabkommen und Putin forderte die ukrainische Regierung in Kiew zur sofortigen Einstellung des Beschusses auf. Kiew ignorierte das und tat das Gegenteil: Tausende weitere Granaten hagelten auf die Menschen im Donbass nieder. Am 23. Februar baten die Donbass-Republiken Russland schriftlich um Hilfe. – Damit waren die Voraussetzungen für einen militärischen Beistand nach Artikel 51 UNO-Charta gegeben.

Dazu kommt, dass Russland aufgrund des Minsk-2-Abkommens, das durch den Beschluss des UNO-Sicherheitsrates höchste völkerrechtliche Anerkennung erhielt, als Garantiemacht eine besondere Schutzverantwortung für die Unversehrtheit der Bevölkerung in den Donbass-Republiken hatte.

Diese völkerrechtliche Begründung wurde im Westen nicht diskutiert und gegenüber der Öffentlichkeit unterschlagen. Für die Dämonisierung Russlands brauchte es den millionenfach wiederholten Slogan vom „brutalen unprovozierten völkerrechtswidrigen Angriffskrieg“, um in den Emotionen der breiten Bevölkerung festzuschreiben, dass sich Russland an keine Gesetze halte, gefährlich und böse sei.

Zusammenfassung: 

Nach der russischen Anerkennung der Volksrepubliken Donezk und Lugansk und dem Beistandspakt am 21. Februar 2022, nach dem fortdauernden und schließlich massiv gesteigerten Beschuss der beiden Volksrepubliken durch die ukrainische Armee, und nach dem Hilferuf der Volksrepubliken am 23. Februar 2022 an Russland, war Russland verpflichtet, in den Krieg einzutreten. Die diplomatischen Wege waren zu einem Ende gekommen. Der „militärische Sondereinsatz“ wurde von Putin zu Recht mit Art. 51 der UNO-Charta als völkerrechtskonform legitimiert. Die Ausweitung des Donbass-Krieges in den Ukraine-Krieg ist eine sehr schlimme Entwicklung. Eine realistische Alternative wurde aber bisher von niemandem vorgebracht. Dazu wäre eine Achtung der Autonomieinteressen der Donbass-Volksrepubliken durch die Ukraine und eine Achtung der Sicherheitsinteressen Russlands durch die NATO nötig gewesen. Dazu waren die NATO und die Ukraine aber nicht bereit.

Am 21. Februar 2022 schlossen Russland und die beiden Donbass-Volksrepubliken einen Beistandspakt. Dass ein weiterer Artilleriebeschuss des Donbass zu einem Eingreifen Russlands führen würde, war für die Ukraine ab diesem Moment glasklar. Die ukrainische Regierung beendete aber diese kriegerischen Handlungen nicht, sondern intensivierte sie stattdessen. Somit ist bewiesen, dass der Ukraine-Krieg und der Einmarsch russischer Truppen, der am 24. Februar 2022 begann, von der ukrainischen Regierung aktiv herbeigeführt wurde.

(Ende Buchauszug. Im Buch ab Seite 442, inkl. zahlreiche Quellenangaben)

Thomas Mayer: Wahrheitssuche im Ukraine-Krieg – Um was es wirklich geht
Oktober 2023, kartoniert, 600 Seiten, durchgehend farbig bebildert, Print-ISBN 978-3-89060-863-1, E-Book-ISBN 978-3-89060-483-1. Das Buch ist überall im Buchhandel.

Siehe dazu unbedingt auch Wolfgang Bittner: «Kann sich Russland auf Selbstverteidigung berufen?»

Und siehe dazu auch David Hendrickson: «Die Abspaltung des Donbass von der Ukraine war kein Verstoss gegen das Völkerrecht» (Auf Globalbridge.ch)