Gaza, Völkerrecht und Staatsraison: Deutschland steht tief im Abseits
(Red.) Mit gutem Grund zirkulieren gegenwärtig viele Artikel zum Thema Völkerrecht. Der deutsche Richter im Ruhestand Peter Vonnahme – auf Globalbridge.ch schon mehrmals zu lesen – schrieb den folgenden Beitrag in erster Linie für die deutschen «NachDenkSeiten», schickte ihn aber bewusst auch Globalbridge.ch in der Annahme, dass viele Globalbridge-Leserinnen und -Leser die «NachDenkSeiten“ nicht abonniert haben, und deshalb mit dem Wunsch, ihn auch hier zu veröffentlichen. Wir kommen diesem seinem Wunsch sehr gerne nach.
Gaza liegt in Schutt und Asche. 10.000 Tote bisher (3.500 Kinder). 40 Prozent der Gebäude zerstört. Ende nicht absehbar. Die Hälfte der Bevölkerung Gazas irrt im Süden des Landstrichs umher, verzweifelt, heimatlos, hoffnungslos – in ständiger Angst vor einem todbringenden Militärschlag. Eine Flucht aus dem Freiluftgefängnis ist unmöglich, weil Israel die Grenzen überwacht. Das Schlupfloch nach Ägypten ist geschlossen. Im Innern herrscht Mangel an allem, an Trinkwasser, Nahrung, Medikamenten, Kliniken, Öl und Benzin. Gaza wandelt sich vom Gefängnis zum Kinderfriedhof. Es ist die Hölle auf Erden. Alle Appelle, die Zivilbevölkerung zu schonen, verhallen im Nichts. Israel führt nicht mehr nur einen Krieg gegen die Hamas, es ist inzwischen ein Krieg gegen die Zivilbevölkerung Gazas.
Verletzung des Völkerrechts
Der Versuch, die Geschehnisse einzuordnen, ist schwierig. Einigkeit besteht nur darin, dass die brutalen Terrorattacken der Hamas vom 7. Oktober durch nichts zu rechtfertigen sind und dass sie gesühnt werden müssen. Deshalb darf Israel die Mörder verfolgen. Außerdem hat Israel das Recht zur Selbstverteidigung (Art. 51 Abs. 2 UN-Charta). Es darf auch alles in seiner Macht Stehende tun, um die von der Hamas festgehaltenen Geiseln zu befreien.
Aber ein Massaker rechtfertigt nicht das nächste. Ein Staat, der sich gegen Terroristen wehrt, darf nicht selbst zu Mitteln des Terrors greifen, andernfalls wird er selbst zum Terrorstaat. Das Völkerrecht kennt kein Recht auf Rache. Wie brutal und niederträchtig die Angriffe der Hamas auf Zivilisten auch gewesen sein mögen, sie sind keine Legitimation für Bombardements und Raketenangriffe auf die Zivilbevölkerung. Außerdem verbietet das Völkerrecht die Aushungerung von Menschen. Zwischenfazit: Die Blockade von Gaza durch Israel ist völkerrechtswidrig. Schon 2017 kam die UN in einem Untersuchungsbericht zu folgendem Ergebnis: „Viele dieser Maßnahmen verstoßen gegen das Völkerrecht, da sie die gesamte Bevölkerung von Gaza ohne Rücksicht auf die individuelle Verantwortung treffen und somit einer kollektiven Bestrafung gleichkommen.“
Bei einer Sitzung des Weltsicherheitsrates am 24. Oktober verurteilte UN-Generalsekretär António Guterres die Angriffe der islamistischen Hamas auf Israel auf das Schärfste. Dann sagte er mit Blick auf die 56 Jahre dauernde, „erdrückende Besatzung“ durch Israel: „Es ist wichtig zu erkennen, dass die Angriffe der Hamas nicht im luftleeren Raum stattfanden … Der Schutz der Zivilbevölkerung bedeutet nicht, mehr als eine Million Menschen zur Evakuierung in den Süden zu befehlen, wo es keine Unterkünfte, keine Nahrung, kein Wasser, keine Medikamente und keinen Treibstoff gibt, und dann den Süden selbst weiter zu bombardieren.“
Durch solche juristischen Klarstellungen werden die Verbrechen der Hamas nicht „relativiert“, selbst wenn israelische Regierungsvertreter es immer wieder behaupten. Deshalb ist die vom israelischen Botschafter bei den Vereinten Nationen erhobene Rücktrittsforderung gegen Guterres unangemessen. Sie missdeutet bewusst Guterres’ Worte und verkennt außerdem das Völkerrecht.
Völkermord
Premierminister Netanjahu redet offen davon, Gaza plattzumachen, wörtlich am 8. Oktober: „Wir werden Gaza zu einer Insel aus Ruinen machen“. Verteidigungsminister Yoav Gallant sagte am 9. Oktober im Fernsehen: „Es wird keinen Strom geben, keine Lebensmittel, keinen Treibstoff, alles ist geschlossen. Wir kämpfen gegen menschliche Tiere und wir handeln entsprechend.“ Der Sprecher der israelischen Armee, Daniel Hagari, sagte am 10. Oktober in Haaretz: „Wir werfen hunderte Tonnen von Bomben auf Gaza. Der Fokus liegt auf Zerstörung, nicht auf Genauigkeit“. Präsident Jitzchak Herzog sagte am 14. Oktober auf einer Pressekonferenz: „Es ist ein ganzes Volk, das verantwortlich ist … Wir werden kämpfen, bis wir ihr Rückgrat brechen“. Solche Worte zeigen die Absicht, das Leben der Zivilbevölkerung im Gazastreifen unter Missachtung des Völkerrechts auszulöschen und die zivile Infrastruktur zu zerstören. Die Realität der israelischen Kriegsführung bestätigt die Ankündigungen eindrucksvoll. Der bedeutende Völkerrechtler Prof. Norman Paech meint unter Zitierung des Internationalen Rechts: „Wir müssen uns eingestehen, das ist Völkermord! … Nur unsere Medien wollen von all dem nichts wissen, völlig der Staatsräson erlegen“. Gestützt auf Erfahrungen äußerte Paech die Sorge, dass der Vorwurf des Völkermords als purer Antisemitismus abgetan werde.
Deutsche Haltung zu Israel
Bei der Frage nach Deutschlands Verantwortung für Israel geht es nicht um persönliche Schuld des Einzelnen, sondern um eine historische Erblast Aller. Der Zeitablauf seit dem Ende des Nazistaates und des Holocausts macht millionenfaches Verbrechen nicht ungeschehen. Allerdings ist unvermeidlich, dass sich der Kulturbruch des „Tausendjährigen Reiches“ in eine lange deutsche Geschichte mit Höhen und Tiefen einreiht. Nach meiner persönlichen Bewertung (Jahrgang 1942, Zeitzeuge von KZ-Anlagen an meinem Wohnort, Ruhestandsrichter mit großer Sensibilität für das Leiden der Juden im Dritten Reich) schuldet Deutschland dem Zufluchtsstaat der Holocaustüberlebenden auch heute noch moralische und politische Unterstützung. Diese Einordnung mag sich bei späteren Generationen ändern.
Trotz meiner Empathie für die von einem schweren Schicksal betroffenen Juden bin ich entschieden der Meinung, dass Waffenlieferungen nicht zu den deutschen Beistandspflichten für den Staat Israel gehören. Denn die Geschichte seit 1948 lehrt, dass der Bestand Israels mit Kriegswaffen nicht gesichert werden kann. Einen wirklichen Schutz kann nur die internationale Gemeinschaft gewährleisten. Zwingende Voraussetzung hierfür ist eine Aussöhnung zwischen Israelis und Palästinensern auf der Grundlage einer gerechten Friedenslösung. Auf diesem Feld kann Deutschland seinen Beitrag leisten.
Elementar ist ein klares Bekenntnis zum Existenzrecht Israels. Die Staatsgründung Israels – so umstritten sie seinerzeit auch war – ist ein abgeschlossener historischer Tatbestand. Im Vertrauen hierauf haben mehrere Generationen und Millionen Menschen ihre existenziellen Entscheidungen getroffen. Sie haben sich für ein Leben in Israel entschieden. Dieses Vertrauen muss geschützt werden. Israel hat ein Recht auf Existenz – ohne Wenn und Aber! Es wird keine Revision zum Status vor 1948 geben. Das müssen auch die Palästinenser begreifen. Gesprochen werden kann nur noch über Fragen des Wie eines Zusammenlebens zweier Völker (vor allem Grenzziehungen, Siedlungs- und Entschädigungsfragen, Modelle der Staatlichkeit). Auf diesem Feld hat Deutschland eine historische Sonderverantwortung. Die deutsche Außenpolitik muss endlich verstehen, dass Deutschland nicht nur gegenüber dem Judenstaat, sondern auch gegenüber den schuldlos aus ihrer Heimat vertriebenen Palästinensern eine Verpflichtung hat.
Staatsraison
Wenngleich somit eine Sonderverantwortung Deutschlands für den Staat Israel besteht, hat diese Grenzen. Die ungeheure Schuld, die Deutsche gegenüber dem jüdischen Volk auf sich geladen haben, darf nicht dazu führen, dass Deutschland nunmehr – gewissermaßen zum Ausgleich – eine ungerechte Politik Israels gegenüber dem palästinensischen Volk unterstützt und bei Menschen- und Völkerrechtsverletzungen wegschaut und schweigt. Durch eine solche Haltung würde begangenes Unrecht nicht verringert oder gar geheilt werden. Vielmehr würde einer großen historischen Schuld eine weitere hinzugefügt.
Vor diesem Hintergrund ist Merkels 2008 in der Knesset abgegebene Erklärung, dass die Sicherheit Israels „deutsche Staatsräson“ sei, problematisch. Zum einen ist diese Zusage vom Parlament nie bestätigt worden, also im Bedarfsfall wenig belastbar. Zum anderen ist nirgendwo definiert, was Staatsräson eigentlich bedeutet. Der Begriff schillert zwischen verschiedenen Bedeutungsebenen, vor allem aber beschreibt er keine klaren Grenzen. Diese begriffliche Unschärfe wird gerade heute sichtbar, wenn die Frage diskutiert wird, ob aus der zugesagten Staatsraison eine Pflicht zu Waffenlieferungen oder gar zu militärischem Beistand abgeleitet werden kann. Der frühere Bundespräsident Gauck ist übrigens bei einem Staatsbesuch in Israel erkennbar von Merkels Doktrin abgerückt. Er sagte angesichts des damaligen Streits um das iranische Atomprogramm, die These von einer Staatsraison könne Deutschland in „enorme Schwierigkeiten” bringen.
Ungeachtet der Beliebigkeit des Begriffs Staatsräson ist klar, dass die deutsche Sonderverantwortung für Israel dort endet, wo das Friedensgebot des Grundgesetzes (Präambel und Art. 1 Abs. 2 GG) und die Normen des Völkerrechts beginnen. Deutschland muss immer der Stärke des Rechts verpflichtet sein und nicht dem Recht des Stärkeren. Es darf nie mit zweierlei Maßstäben messen. Was für die eine Seite recht ist, muss für die andere billig sein. Konkret heißt das: Wer von palästinensischen Terrorgruppen verlangt, dass sie ihre Raketenangriffe einstellen, muss gleichzeitig Israel auffordern, Luftangriffe auf Wohngebiete und gezielte Tötungsaktionen zu unterlassen.
Aus unserer Sonderverantwortung für Israel leiten sich auch wohlverstandene Freundschaftspflichten ab. Echte Freundschaft erweist sich nicht in der stillschweigenden Hinnahme oder gar Unterstützung von Fehlverhalten. Sie zeigt sich vielmehr im Mut, dem Freund notfalls in den Arm zu fallen, wenn er im Begriff ist, Fehler zu machen; andernfalls ist man ein bequemer und damit unzuverlässiger Freund. Beispiel: Ein echter Freund nimmt seinem betrunkenen Begleiter die Autoschlüssel weg, auch auf die Gefahr hin, dass er sich wehrt und laut wird. Gleiches gilt auch für das Verhalten Deutschlands gegenüber Israel. Wenn erkennbar ist, dass Israel sich verläuft, muss Deutschland als Freund helfend eingreifen; jetzt wäre die Zeit dazu. Die Legitimation für einen Eingriff wird nicht durch die tragischen Fehler deutscher Politik in der Vergangenheit beseitigt. Im Gegenteil, der in die Irre Gegangene kann den rechten Weg erfahrungsgemäß am besten weisen.
Traurige Tatsache ist jedoch, dass Deutschland bei israelischen Rechtsbrüchen in der Regel schweigt. Gelegentliche Reaktionen der deutschen Bundesregierung sind oftmals Zeichen von bedrückender Einseitigkeit und Perspektivlosigkeit. Wenn etwa die deutsche Außenministerin Baerbock sagt, „In diesen Tagen sind wir alle Israelis“, hat das mit recht verstandener Freundschaft nichts mehr zu tun. Diese Äußerung ist unterkomplex und der Verantwortung einer Ministerin nicht angemessen. Baerbock blendet offensichtlich aus, dass sich Israel auf einem verhängnisvollen Irrweg befindet, der letztlich sogar seine Existenz in Gefahr bringen kann. Unübersehbar nimmt in der arabischen Nachbarschaft das Unverständnis, bisweilen sogar der Hass gegen Israel zu; weltweit schwindet die Solidarität mit Israel. Zweifelhaft ist auch, ob die von Israel seit Jahren verfolgte Politik der Härte gegenüber dem palästinensischen Volk die Gefährdungen für die eigene Bevölkerung verringert. Der Blutzoll der letzten Wochen spricht dagegen.
Die von Kanzler Scholz unlängst abgegebene Erklärung, „Unsere Verantwortung, die sich aus dem Holocaust ergibt, macht es für uns zu einer ewigen Aufgabe, für die Existenz und Sicherheit des Staates Israel einzutreten“, ist einseitig und gefährlich. Sie ist gewissermaßen ein Blankoscheck in dem Sinne, dass Israel machen kann, was es will, und Deutschland hierbei sekundiert. Damit lässt der Kanzler das Völkerrecht weit hinter sich. Außerdem macht er sich zum naiven Büttel eines rechtvergessenen und rachsüchtigen Apartheidstaates. Norman Paech mahnt eindringlich, wer gegen einen Waffenstillstand votiere oder sich der Stimme enthalte, mache sich zum Komplizen eines Völkermords. Völkermord sei ein Verbrechen, das nach § 6 Völkerstrafgesetzbuch und Art. 6 des Römischen Statuts strafbar ist. Wer Israels Krieg unterstütze, mache sich mitschuldig. Dies solle die Bundesregierung genau bedenken.
Zukunftsszenario
Das zentrale Problem ist, dass Israel keine erkennbare Strategie hat. Die Politik der jetzigen Regierung lässt nicht einmal ansatzweise erahnen, welche langfristigen Ziele mit Palästina verfolgt werden. Es ist völlig offen, ob die Besatzung des Westjordanlandes, die Apartheid und die gewaltsame Unterdrückung des palästinensischen Volkes andauern sollen. Konkret: Sollen illegale Ausdehnung israelischer Siedlungsgebiete, Zerstörung palästinensischer Häuser, Vernichtung von Olivenplantagen, Enteignung der Grundbesitzer, Sperrung der Straßen für die Ureinwohner weitergehen? Und was bedeutet die systematische Zersiedlung ganzer Gebiete auf der West Bank? Will man ein einheitliches Palästinensergebiet verhindern in der Absicht, damit einen Palästinenserstaat technisch unmöglich zu machen? Ist etwa daran gedacht, den Gazastreifen durch Vertreibung der Bewohner („ethnische Säuberung“) zu entvölkern („Land ohne Volk“), um das Gebiet perspektivisch dem Staat Israel einzugliedern („Modell Großisrael“)?
Deutschland zeigt an all diesen Fragen kein Interesse. Was ist mit den Palästinensern? Für maßgebende Köpfe der Politik und der staatsnahen Medien sind Palästinenser schlicht und einfach Terroristen – fertig! Es gibt kein Interesse, über die Ursachen des Terrors nachzudenken. Es ist viel einfacher, Pro-Palästina-Proteste zu verbieten. In deutschen Nachrichtensendungen haben nur ukrainische und israelische Kriegsopfer Namen, Biografien und trauernde Familien, während palästinensische Bombenopfer nur in empathiefreien Tausenderpaketen gezählt werden. Das offenbart schlechten Journalismus. Bedenkt man weiter, dass in Gaza nach vier Wochen Krieg schon mehr tote Zivilisten zu beklagen sind als im gesamten Ukrainekrieg, dann ist der gegen Deutschlands Medien erhobene Vorwurf, mit doppelten Maßstäben zu messen, mehr als berechtigt. Offensichtlich begreift man höheren Ortes nicht, dass aus verletztem Gerechtigkeitsgefühl israelfeindliche Ressentiments und sogar neuer Antisemitismus entstehen können. Es ist ein Trauerspiel.
Doch wie soll es weitergehen? Gerade las ich in einem Zeitungsartikel ein Gedankenspiel über eine Utopie: ein einheitlicher Staat, benannt nach dem Urvater der monotheistischen Religionen, Abraham. Ein Staat als Heimstätte für Juden, Christen und Muslime. Israelis und Palästinenser leben friedlich nebeneinander. Ein Staat ohne Nationalismus, kulturell vielfältig, liberal, rechtsstaatlich und demokratisch. Warum sollte das nicht möglich sein? Man muss es nur wollen – auf beiden Seiten, auch aufseiten des Stärkeren.
So etwas gibt es: Ich habe erlebt, dass sich Utopien verwirklichen können. Die historischen Erzfeinde Deutschland und Frankreich haben sich dank zweier alter Männer versöhnt. Beide Länder sind heute tragende Pfeiler eines mühsam zusammenwachsenden Europas. Ich habe erlebt, dass Millionen Deutsche einen sowjetischen Präsidenten, Michail Gorbatschow, jubelnd empfangen haben. Ich habe erlebt, dass sich das, was ich Jahrzehnte nicht zu träumen wagte, praktisch über Nacht realisiert hat, dass es ein vereintes Deutschland gibt. Aus diesen Glückserfahrungen leitet sich Zuversicht und eine Verpflichtung Deutschlands für das Schicksal von Israel und Palästina ab. Ziel: Versöhnung durch Gerechtigkeit. Doch leider fehlen zurzeit zwei alte Männer vom Format der damaligen Akteure.
Nachtrag:
Die obigen Ausführungen enthalten israelkritische Sätze, die das Potenzial haben, bewusst missverstanden zu werden. Deshalb ergänze ich meinen Text mit Anmerkungen zum Thema
Antisemitismus
Wenn ich als Deutscher das sage, was oben zu lesen ist, bin ich dann Antisemit?
Die Antwort ist ein klares Nein! Ich erkläre das anhand von vier Beispielen:
- Ich darf die israelische Besatzungspolitik verurteilen, auch wenn ich mich dadurch in Gegensatz zum Staat Israel oder seiner Regierung setze.
- Ich darf den Staat Israel selbst dann kritisieren, wenn er sich als jüdischer Staat versteht.
- Ich darf den israelischen Krieg gegen Gaza als falsch und völkerrechtswidrig bezeichnen.
- Mehr noch: Ich darf sogar einen Menschen als unsympathisch finden, auch wenn dieser Mensch ein Jude ist.
Das alles macht mich nicht zum Antisemiten, sondern – wenn sich meine persönlichen und politischen Einschätzungen als falsch erweisen – möglicherweise zum Dummkopf.
Im Grunde ist es ganz einfach: Was ich mit Blick auf Syrien, Iran, Russland, Großbritannien und USA kritisieren darf, kann mit Blick auf Israel nicht schlechthin verboten sein. Da macht das Recht keinen Unterschied.
Die Grenze des Erlaubten wird erst dann überschritten, wenn Werturteile nicht an Tatsachen anknüpfen, sondern an Ressentiments. Überspitzt ausgedrückt: Der Antisemit nimmt dem Juden nicht übel, wie er ist und was er sagt oder tut, sondern dass er überhaupt existiert. Der Antisemit, verübelt dem Juden alles – selbst wenn dieser das Gegenteil tun würde, weil er ihn, den Juden, einfach nicht mag.
Auf Staatsebene übertragen heißt das: Den Antisemiten stört weniger, was Israel tut oder unterlässt, sondern ihn stört, dass es den Staat Israel überhaupt gibt. Israelkritik hingegen ist etwas völlig anderes; es ist Missfallen an Fehlentwicklungen staatlichen Handelns. Deshalb waren die seinerzeit gegen Günter Grass, Martin Walser und Jakob Augstein erhobenen Antisemitismusvorwürfe diffamierend.
Nebenbei bemerkt: Ich kenne Juden, deutsche und israelische, die die Entwicklung Israels viel heftiger kritisier(t)en, als ich es in obigem Text getan habe. Diese aufrechten und mutigen jüdischen Persönlichkeiten sind/waren keine Antisemiten, sondern Humanisten.
Deshalb lassen wir uns nicht kopfscheu machen! Üben wir Kritik, klar, sorgfältig und entschieden, wenn es nötig ist, aber stets mit Empathie für das Judentum und für jüdische Menschen. Aber tappen wir nicht blindlings in eine raffinierte Falle! Der Vorwurf des Antisemitismus wird häufig als Knüppel benützt, um jede Kritik an Israel im Keim zu ersticken.
Quellen und Anmerkungen:
- nachdenkseiten.de – Klimaschutz – Bundesverfassungsgericht weist Weg in die Zukunft
- heise.de – Corona: Rechtsstaat auf dem Prüfstand
- nachdenkseiten.de – Peter Vonnahme schreibt in einem Zwischenruf, Terrorismus sei besiegbar
- rubikon.news – Schluss mit der Ignoranz!
- hintergrund.de – Vorboten einer neuzeitlichen Völkerwanderung
Zum Autor: Peter Vonnahme, geboren 1942, hat an der Universität München Rechtswissenschaften studiert. Ab 1978 war er Richter am Verwaltungsgericht München, von 1982 bis zu seiner In-Ruhestand-Versetzung 2007 Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Er ist Mitglied der deutschen Sektion der International Association of Lawyers Against Nuclear Arms (IALANA). Von 1995 bis 2001 war er Mitglied des Bundesvorstandes der Neuen Richtervereinigung (NRV).
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