Die Abspaltung des Donbass von der Ukraine war kein Verstoß gegen das Völkerrecht

Im internationalen Völkerrecht – auch in der UNO-Charta festgehalten – gibt es ein Recht auf Sezession, wenn sich ein Volk von einer Regierung nicht mehr vertreten fühlt, die ihrerseits nicht mehr demokratisch legitimiert ist. Dieser Fall trat im Jahr 2014 ein, als auf dem Kiever Maidan die ordentlich gewählte Regierung weggeputscht wurde. Redaktionelle Vorbemerkung: Journalisten … Die Abspaltung des Donbass von der Ukraine war kein Verstoß gegen das Völkerrecht weiterlesen